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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (28.03.2015, 19:53)
Genau, der Unterschied zwischen Trägermedium und Telemedium ist hier entscheidend. Wenn das Spiel ab 18 eingestuft werden kann (also nicht in schwerwiegender Weise die Entwicklung eines Jugendlichen beeinflussen kann), dann reicht es aus, das Angebot für ein durch die KJM zugelassenes Jugendschutzprogramm zu "programmieren" (JusProg-Label, SeZeBe etc.).Nein, ist nicht alles gut. Wenn Du es einfach so verbreitest, ist das verboten. Da waren wir doch schon. Frag einen Anwalt was genau Du darfst und was für Maßnahmen Du ergreifen musst, um nicht vor einem Strafgericht zu landen.
Du benötigst keine USK-Prüfung, weil Du keinen physischen Datenträger in den Handel bringen willst. Du darfst dennoch nicht alles einfach so frei im Internet als Download anbieten. Dass die meisten Hobby-Spiele keine Maßnahmen ergreifen, liegt wohl eher daran, dass sie keine so extrem verstörenden Inhalte bieten wie Deines.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (28.03.2015, 20:06)
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Aha, also illegal handeln und hoffen nicht erwischt zu werden. Sag das lieber nicht zu laut oder gar öffentlich.Uns wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Spiel anonym auf nem ausländischen Server hochzuladen, alle original Namen aus den Credits zu nehmen, und irgendwie hoffen das es sich von selbst verbreitet.
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