Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

31

09.04.2015, 00:31

Der Import ist auch auf Liste B vollkommen legal.
Die Verletzung des Jugendschutzes ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Sie hat International keine Relevanz. Der JMStV selbst ist auch KEIN Gesetz, sondern ein Staatsvertrag. Selbstverständlich sind andere Länder nicht an deutsche Staatsverträge gebunden.. wie arrogant kann man als Deutscher nur sein.
Wird das Spiel von einem ausländischen Unternehmen verkauft, gilt auch deren Jugendschutzrecht. Punkt.

Simple Erklärung für all die Jura-Experten:
Als Gesetzesgrundlage gilt immer der Tatort.
Es ist möglich, dass auch ein ausländischer Anbieter in Deutschland haftbar ist, wenn der Taterfolg in Deutschland stattfindet (z.B. illegalle downloads aus dem Ausland).
Hier passiert aber keine Tat in Deutschland. Das Suchen, Informieren, Kaufen und Importieren von indizierten (auch beschlagnahmten) Spiele ist vollkommen legal.
Ja, das Bewerben und Zugänglichmachen ohne korrekten Altersnachweis ist eine Ordnungswidrigkeit, findet aber im Ausland statt. Somit gilt auch deren Gesetzeslage.
Rein theoretisch könnte der Zoll ein Produkt beschlagnahmen. Der weiß aber erstens nicht, was drin ist (und hat auch kein Recht nachzuschauen), und natürlich gibt es keinen Zoll zwischen Schengen-Staaten.

Zitat

Das heisst, sowohl der Besitz, als auch die Weitergabe wäre strafbar.
Das ist schlicht falsch. Besonders auf volljährige Privatpersonen gemünzt. Solange die Inhalte nicht komplett verfassungswidrig sind, trifft das nicht zu.
Condemned ist z.B. ein beschlagnahmtes Spiel. Der Import und Besitz, sowie die private Weitergabe ist und bleibt legal. Nur der innerdeutsche kommerzielle Vertrieb nicht.
Man muss auch zwischen absolutem und eingeschränktem Verbreitungsverbot unterscheiden. Auch hat das nichts mit dem Besitzverbot (z.B. Kinderpornos) zu tun.
Der Jugendschutz unterliegt ausnahmslos dem eingeschränkten Verbreitungsverbot. Normale Pornographie fällt da z.B. drunter.

Und ein kleiner Witz wegen dem Verbreitungsverbot: das Gesetz ist uralt und vollkommen witzlos in heutiger Zeit.
z.B. zählt das Versenden von Kinderpornographie per z.B. E-Mail nicht als Verbreitung (aber natürlich schlägt da das Besitzverbot an die Tür).
Warum? Die Gesetze verlangen eine körperliche Form der Verbreitung. Kein Datenträger = legal (auch das erst seit einigen Jahren). Nur key kaufen = immer legal.

Zitat

oder extrem menschenverachtender Inhalt
Und wer stellt diese Definition fest? Natürlich ist Verfassungswidrigkeit illegal. Die Verfassung wiegt auch ein wenig mehr als der Jugendschutz (sollte man meinen).
Aber der Begriff "menschenverachtend" gibts da nicht. Höchstens ein "Würde des Menschen" oder "Volksverhetzung". Ersteres ist aber mehr ein Persönlichkeitsrecht und wird von anderen Rechten ausgehebelt (Satire z.B.)

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »ventrix« (09.04.2015, 00:59)


32

09.04.2015, 01:22

Der Jugendschutz hat nichts mit Besitzverboten am Hut. Es geht ausschließlich um die Verbreitung.
Ein Besitzverbot kann woanders her kommen, aber darum gehts ja hier nicht.
DU als konsumierende Person machst dich zu keinem Zeitpunkt jemals strafbar.
Selbst wenn du minderjährig bist, machst du dich nicht strafbar. Der Jugendschutz spricht dir ja bereits die Mündigkeit durch diese Regelungen ab.

Ich kann natürlich auch anfangen, Personen zu zitieren.
z.B. unsere tolle von der Leyen als Familienministerin "Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ventrix« (09.04.2015, 01:30)


BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

33

09.04.2015, 06:47

Ich wiederhole noch einmal:
Dieses Topic dreht sich nicht um den Besitz des Spiels. Es geht um Verbreitung. Der Verbreiter selbst sitzt in Deutschland, ist also nach deutschen Gesetzen haftbar.
Mir ist ziemlich unklar, warum hier immer wieder über Import und Besitz geredet wird und welche Relevanz das hat, solange es um Verbreitung in Deutschland durch einen deutschen Staatsbürger geht.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (09.04.2015, 06:53)


34

09.04.2015, 08:58

Wer sagt, dass er es selbst verbreitet?

Man kanns doch ganz simpel machen: solange ein Spiel nicht explizit indiziert ist, darf er es auch verbreiten. Eine USK-Prüfung spielt dabei keine Rolle und ist bei weitem keine Pflicht.
Mal davon ab, dass eine Indizierung an sich nichts mit der USK zu tun hat. Das übernimmt die BPjM.
Tatsächlich ist eine USK-Prüfung nur nötig, wenn man ein Spiel physisch vertreiben will, da die USK ausschließlich Trägermedien prüft.

Vertreibt er sein Spiel rein digital (also wie 99.9% aller indie-Entwickler), greift der JMStV, nicht das Jugendschutzgesetz. Und der ist sowieso für die Tonne und vollkommen zahnlos.
Selbst die Reformation 2010 scheiterte an den praxisfremden und schwachsinnigen Änderungswünschen der erzkonservativen Politiker (u.A. Kennzeichnungspflicht aller webseiten).

35

09.04.2015, 09:47

Haben Gestern noch alle Originalnamen aus den Credits ect.. entfernt. Inklusive sonstiger Dinge die irgendwie auf die wahre Identität aller Beteiligten schliessen lassen. Ist zwar blöd, aber geht ja wohl nicht anders.

Das Teil wird anfang Mai auf nem ausländischen Server hochgeladen. Soweit also alles OK!

Die Frage ist eben nur, wie soll man dafür Werbung machen, bzw.. es in Umlauf bringen, wenn ich in so gut wie keinem Forum einen Link posten darf. Kann es ja voll und ganz verstehen, wenn solche Dinge aufgrund vom Jugendschutz nicht gerne in Foren ect... gesehen werden, besonders bei unserem extremen Inhalt. Und da das Ganze ja Freeware ist, und damit niemand Geld verdient, ist da ja auch nicht so tragisch für uns.

ABER wie soll ich Werbung machen, wenn ich keine Werbung machen darf? :)

Sylence

Community-Fossil

Beiträge: 1 663

Beruf: Softwareentwickler

  • Private Nachricht senden

36

09.04.2015, 09:52

Du musst es ja nicht in deutschen Foren bewerben. Es gibt ja schließlich genug ausländische ;)

37

09.04.2015, 10:04

Zitat

§ 131
Gewaltdarstellung


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
    1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
    2. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
  2. einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien
    1. einer Person unter achtzehn Jahren oder
    2. der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
  3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Wenn gegen § 131 verstoßen wird und das ganze dann über einen ausländischen Mittelsmann wie vom OP geschildert verbreitet werden soll, ist das mMn ganz klar ein Verstoß gegen das StGB.

Wie und ob man sich bei der Verbreitung von theoretisch indizierten Titeln rausreden kann, weiß ich nicht, da sollte man sich auch nicht unbedingt mit auseinander setzen. Ihr wollt doch das Spiel eigentlich im Einklang mit den Regeln unserer Gesellschaft veröffentlichen?! Schmeißt doch sonst mal euer Geld zusammen und lasst euch von einem Anwalt beraten. Vielleicht könnt ihr hier http://spielerecht.de/ ja mal Kontakt aufnehmen und fragen, was eine Rechtsberatung kosten würde.

Bzgl. Verbreitung indizierter Schriften interessant ist, dass hinter einigen populären Online-Pornografie-Portalen der deutsche Unternehmer Fabian Thylmann steckt und meines Wissens nach scheinbar immer noch unbehelligt im Ausland lebt. Verhaftungen gab es, aber wohl vor allem im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung: YouPorn-Chef Thylmann aus U-Haft entlassen

Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (09.04.2015, 10:14)


38

09.04.2015, 12:46

Kommt halt drauf an, was man so alles unter Satire versteht.

Bei den Betatests waren die Meinungen der Spieler verschieden. Einige hielten es wirklich für Satire, bezüglich neuer Medien, Realityshows ect...

Andere haben es einfach nur als abstossend, ekelhaft und menschenverachtend eingestuft.

Zwei meinten sogar, man könnte es als Kunst durchgehen lassen.

Naja, kommt halt auch drauf an, wie man es spielt, bzw... mit welcher Erwartung man an die ganze Sache herangeht.

Glaube aber nicht, das den deutschen Staat es juckt, ob das nun Satire, Kunst, oder einfach nur ein krankes Game ist. Glaube nicht das nach solchen Maßstäben bei denen geurteilt wird. Vor allem nicht bei Spielen!

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

39

09.04.2015, 12:55

Bei Spielen wird tatsächlich nicht in solchen Kriterien geurteilt.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

40

09.04.2015, 12:56

Mit satirischem Hintergrund dürfte das alles wieder anders sein.
Nein, der Artikel hat keine Wissenschafts-/Kunst-/Kulturausnahme. Wenn es sich um richtige Satire handelt, ist es ja nicht mehr Verherrlichung oder Verharmlosung.

Bzgl. Kunst und Computerspiele ist dieser Blogbeitrag von spielerecht.de interessant: USK: Computerspiele sind Kunst

Werbeanzeige