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41

09.04.2015, 12:59

Natürlich mit dem Hintergrund, dass das Spiel als Kunst durchgeht.
Kunst darf auch nicht Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

42

09.04.2015, 13:06

Dann hast Du eine andere Auffassung von Verherrlichung oder Verharmlosung als die Richter, die sich mit den Titeln befassen.

Nimelrian

Alter Hase

Beiträge: 1 216

Beruf: Softwareentwickler (aktuell Web/Node); Freiberuflicher Google Proxy

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43

09.04.2015, 14:03

Bzgl. Kunst und Computerspiele ist dieser Blogbeitrag von spielerecht.de interessant: USK: Computerspiele sind Kunst


Die USK sagt, dass Spiele Kunst sind. Das Gesetz sagt aber, sie sind keine Kunst. Richter halten sich an das Gesetz, nicht an Meinungen von Behörden.
Ich bin kein UserSideGoogleProxy. Und nein, dieses Forum ist kein UserSideGoogleProxyAbstractFactorySingleton.

44

09.04.2015, 14:18

Bzgl. Kunst und Computerspiele ist dieser Blogbeitrag von spielerecht.de interessant: USK: Computerspiele sind Kunst
Die USK sagt, dass Spiele Kunst sind. Das Gesetz sagt aber, sie sind keine Kunst. Richter halten sich an das Gesetz, nicht an Meinungen von Behörden.
Es steht in keinem Gesetz, dass Spiele keine Kunst sind. Wie kommst Du darauf?

Ich zitiere mal http://spielerecht.de/viele-filme-waren-…omputerspiele/:

Zitat

Dabei differenzieren die anzuwendenden jugendschutz- und strafrechtlichen Vorschriften nicht zwischen diesen Medientypen (§ 12 JuSchG gilt zum Beispiel schon nach seiner amtlichen Überschrift für “Bildträger mit Filmen oder Spielen”). Die Ungleichbehandlung ist juristisch auch deswegen immer schwerer zu rechtfertigen, weil sich die Medien Film und Spiel sowohl in ihrer visuellen Gestaltung wie auch in ihrer Rezeption und Anerkennung als Kunst- und Ausdrucksform annähern. Vielleicht tragen Veranstaltungen wie die Politiker-LAN ja zu einer Weiterentwicklung der Betrachtungsweise bei…

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (09.04.2015, 14:27)


45

09.04.2015, 14:22

Das Gesetz unterscheidet sehr wohl zwischen dokumentierter Gewalt (reale Gewalt, das was das StGB meint) und Fiktionaler Gewalt/Mediengewalt.
Sehr wichtig ist dabei auch die Darstellung in Form des Grafikstils. Comic-Gewalt wird ganz anders gewertet als realistisch wie möglich.
Kein Spiel fällt unter §131. Filme wiederum können darunter fallen (einige SAW-Teile z.B.)
Tatsächlich liegt seit 2007 ein Gesetzesentwurf für ein §131a beim Bundesrat, um explizit "Killerspiele" in dieses Gesetz zu integrieren. Wieder so ein Quatsch der erzkonservativen CSU, zum Glück bisher ignoriert.

46

09.04.2015, 14:25

Kein Spiel fällt unter §131.
Hä? Die meisten beschlagnahmten Computerspiele sind wegen §131 beschlagnahmt, oder wovon schreibst Du?

47

09.04.2015, 16:59

Wenn ich mir diese Vergleiche hier durchlese, bezüglich Film und Spiel, fällt mir eine weitere Sache ein, die mir nicht ganz klar ist.

Ein Beispiel: Irgendein Film zeigt explizit die Folter und Vergewaltigung einer Frau. Der Film wird in good old Germany daraufhin beschlagnahmt, und kommt wenn überhaupt nur stark gekürzt ins Kino, oder auf DVD!

In unserem Game ist dies ebenfalls möglich. Also die Folter und Vergewaltigung einer Frau. Ebenfalls sehr explizit, und in realistischem Grafikstil. ABER im Spiel ist es keine Pflicht. Der Spieler kann das komplette Spiel beenden, ohne ein einziges mal eine sexuelle Handlung, Folter, Gewalt usw..., anzuwenden. Wenn er es tut, ändert sich eben die Story, und mündet in einem weniger guten Ende.

Fazit: Wenn ich den o.g. Film komplett sehen will, MUSS ich mir ja die Vergewaltigung ansehen, oder einfach abschalten. Also um den Film zu verstehen, oder komplett zu sehen, werde ich ja quasi dazu gezwungen mir diese Szenen anzusehen. In unserem Spiel ist das alles aber optional. Das heisst, ich kann das Spiel zuende zocken, ohne solche Dinge zu tun. Werde teilweise sogar dafür bestraft, wenn ich bestimmte Aktionen ausführe.

Also was ich damit sagen will, eigentlich müsste das dann doch weniger hart eingestuft werden, als der Film.

Hoffe ihr habt verstanden was ich damit meine. :)

Schorsch

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48

09.04.2015, 17:18

Naja dann belohnt ihr den Spieler ja für "schlechtes" Verhalten. Ganz so egal ist es also nicht;) Ich weiß nicht an sich hätte ich mir darüber glaube ich früher Gedanken gemacht. Aber gut jetzt ist es so wie es ist. Ich kann mich da an sich nur wiederholen. Hört nicht auf Zeugs was in einem Forum geschrieben wird. Mag sein dass sich hier einige Leute auskennen aber wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt dann hilft wohl nur ein Anwalt. Und ob ich in Foren schreiben würde dass ich vorhabe eine vermeintliche Straftat zu begehen weiß ich auch nicht. Ob es nun eine ist oder nicht sei mal dahingestellt. Das bleibt dann mit dem Anwalt zu klären.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

BlueCobold

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49

09.04.2015, 17:19

Man muss weder den Film schauen, noch das Spiel spielen. Es ist alles optional. Es darf laut Gesetz diese Option aber gar nicht in Umlauf gebracht werden. Damit wirst Du Dich (genau wie alle anderen) wohl kaum rausreden können.
Ansonsten gilt das, was Schorsch vor mir geschrieben hat.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

50

09.04.2015, 18:45

@ventrix
bitte geb es auf all das was du geschrieben hast habe ich (in anderer umgangsform) auch geschrieben... warum sollte sie also der Wahrheit endlich glauben schencken?
hier gibt es wirklich Mensch die denken das alle Deutsche Gesetze auf der ganzen Welt zählen... (nein nein... ich zeige ganz bestimmt nicht auf @BlueCobold @Schorsch)

@bv82
du kannst ganz getrosst deine Namen nochmal einfügen. keiner macht sich desswegen Strafbar. ich schreibe dir aber später nochmal eine PM was du nun machen darfst und was nicht...
is ja schlimm das alle denken das Deutsche Gesetze auf der ganzen Welt gültig sind.(nicht mal ansatzweisse in der EU).
eigentlich hilft dir sehr genau das was die Gamer dürfen...

Gamer darf alle Spiele besitzen (da hier einige noch nicht gelernt haben das es keine verbotenen Spiele gibt sage ich einfach nurnoch Spiele auf Liste A+B).
dir sollte auch klar sein das es Liste A+B nur innerhalb Deutschland gibt... aber anscheinend is dir das nicht klar... <<< so ein Schwachsinn gibt es in anderen Ländern nicht
Wenn also "Microsoft" ein Spiel auf Liste A hat (und ja das haben die und die meisten sollten das Game kennen da es sehr bekannt ist) dürfen die auf ihrer Website soviel Werbung machen wie die wollen... nur keine Werbung innerhalb Deutschlands (tjah und wo hört Deutschland im Netz auf? die Antwort ist eigentlich ganz klar...)
Verkaufen darfst du Spiele auf Liste A+B weiterhin... Werbung machen innerhalb Deutschlands allerdings nicht... (wie man nun ein Game innerhalb Deutschlands verkaufen soll ohne Werbung in dem Land machen zu dürfen ist schwer und nur dein einzigsden Problem innerhalb Deutschlands).
Spiele darfst du nur auf Nachfrage verkaufen oder verbreiten (zur Nachfrage reicht ein Button mit der aufschrift "hier DownloadURL anfragen" und du schickst ihm die URL zu (achtung... nicht das Game sondern die URL)

somit alles Legal...
Und nun bekommst du nochmal ne grosse PM von mir da es hier sinnlos ist etwas zu schreiben da hier alle denken das es auf der Welt nur Deutsche Gesetze gibt...

und ich kann stolz drauf sein mehr als 3 Spiele von Liste B täglich Spielen zu können ;) und das sogar täglich mit realen Poliziesten die sogar mit mir Zocken :p

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