Hm, kapier ich nicht.
Wo ist der Unterschied, wenn sich der User bei Youtube selbst ein Video heraussucht, oder eine vorgegebene Playlist (z.B. Neuste Videos) ansieht? Das Ergebnis ist das gleiche: Er sieht / hört öffentlich bereitgestellte Videos.
Da gibt es keinen Unterschied. Auf YouTube werden sogar extra Playlists für einen Künstler angezeigt, wenn man nach ihm sucht. Bzw. war zumindest mal so, dass YT mir dann direkt den Künstler und alle Tracks angezeigt etc. Also YouTube Playlists abzuspielen ist natürlich weitesgehend legal, da sich Google hier um die Rechte und Lizenzen kümmert.
Oder zwei Szenarien:
1) Ich geh auf Youtube, such mir eine Playlist raus (die mir das Spiel empfohlen hat), starte diese, lege das Fenster herunter, starte das Spiel. Ergebnis: Ich spiele und höre Musik.
2) Ich starte das Spiel, das Spiel holt sich die Musik selbst von Youtube. Ergebnis: Ich spiele und höre Musik.
Wo ist hier der wesentliche Unterschied?
Der Unterschied liegt darin, dass der Nutzer (wie Du ja selbst sagst) die entsprechende Playlist bei YouTube erst öffnen müsste. Also hat YouTube hier die Kontrolle darüber was wer konsumiert.
Und seit wann kann man vorschreiben, wie der User das, was er bekommt, zu nutzen hat? Im Sinne von "Du darfst diese Videos nur mit dem Browser ABC und dem Player XYZ ansehen."
Wäre ja, wie wenn ich mir ein Auto kaufe, und man schreibt mir vor, ich darf damit nur auf der Straße fahren.
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Seit dem es Nutzungsbedingungen gibt. Die Künstler bzw. deren Verleger bestimmen was mit dem Werk passieren darf, und wie es konsumiert werden darf. YouTube zahlt einen Arsch voll Geld allein schon um Verträge mit den entsprechenden Rechteverwertern auszuhandeln und dann zahlen sie natürlich noch die Lizenzgebühren, damit die Besucher die Musik hören dürfen. Um diese Kosten zu decken bindet YT Werbung ein.
Bei diesen Harlem Shake Videos war es sogar so, dass der Künstler an den Werbeeinnahmen eines jeden Harlem Shakes Videos mitverdient hat. Dadurch kann dieses Lied jeder entsprechend nutzen.
Dein Beispiel mit dem Autokauf ist natürlich total daneben. Wenn Du dir ein Video auf YouTube ansiehst zahlst Du dafür erst mal gar nichts, sondern nur Google. Wenn Du dir eine entsprechende Lizenz besorgst, darfst Du die Musik auch nur in einem gewissen Rahmen nutzen.
Wenn Du mit deinem Auto auf der Gegenspur fährst und Menschenleben gefährdest, darfst Du das auch nicht. Das schreibt dir zwar nicht der Autohersteller vor, aber das Gesetz. Der Autohersteller darf dir aber vorschreiben, ob Du die Symbole des Herstellers vom Auto entfernen darfst, eigene draufkleben darfst und dann unter anderem Namen als dein Produkt weiterverkaufen darfst.
Aber mal von all dem abgesehen, ist es einfach eine total blöde Idee.