Lizenzen:
Die Software, die man entwickelt, will man anderen zur Verfügung stellen, damit diese sie dann (unter bestimmten Bedingungen) nutzen können, ggf. mit einer Einmaligen oder laufenden Bezahlung. Damit die Kunden/Benutzer die Software auch verwenden können, müssen ihnen die entsprechenden Rechte (Verwendungsrechte) eingeräumt werden. Lizenzen sind nichts weiter als eine Sammlung von zugesicherten Rechten, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. (Bei der Creative Commons Lizenz ist eins der Rechte die Nutzung (ohne Bezahlung), wobei eine der verknüpften Bedingungen die Namensnennung ist. Werden nicht alle Bedingungen eingehalten, hat man auch die zugesicherten Rechte nicht und man könnte abgemahnt werden bzw. müsste sich mit dem Rechteinhaber abstimmen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Zahlungen das Werk ohne Namensnennung verwendet werden kann.)
Man sollte sich auch mal informieren, welche (Nutzungs-)Rechte ein Nutzer implizit durch den Erwerb einer Software erhält, wenn dies nicht explizit (über eine Lizenz) geregelt ist. Sollte das ausreichend sein, benötigt man auch keine Lizenz. (Da es aber Unterschiede je nach Region geben kann, dürfte eine eigene "Lizenz" besser sein.)
Bei Lizenzvereinbarungen muss man auch beachten, was wo möglich ist. In Deutschland muss es dem Käufer bereits vor dem Kauf möglich sein, die Lizenzbedingungen zu lesen, denen er ja spätestens bei der Installation zustimmen muss, um die Software zu installieren. Ist ihm das nicht möglich (häufig ist das bei Retail-Vertrieb der Fall), sind die gesamten Bedingungen unwirksam, auch wenn er auf "Zustimmen" klicken muss. Genauso kann es sein, dass bestimmte Klauseln in anderen Gebieten unzulässig sind.
Unternehmergesellschaft:
Ob du es nun glauben wirst oder nicht, aber Unternehmergesellschaften sind haftungsbeschränkt. Das ist übrigens auch der Grund, warum eine Unternehmergesellschaft die Unternehmensform mit "UG (haftungsbeschränkt)" abkürzen muss. Spätestens wenn man sich den Grund für die Einführung ansieht, dürfte klar werden, dass es sich dabei nur um eine haftungsbeschränkte Unternehmensform handeln kann: Als es noch keine UG gab, wollten aber dennoch genug Unternehmer eine Haftungsbeschränkung, aber sie wollten nicht erst diesen hohen Betrag für das Eigenkapital (min. 25.000 €) aufbringen, weshalb auf Alternativen zurückgegriffen wurde. In vielen Fällen was das die Limited (Ltd.).