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  • »Johannes Schneider« ist der Autor dieses Themas

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1

04.03.2015, 22:21

Risiken eines Softwareanbieters

Hi Leute. War lang nicht mehr hier.

Ein Kumpel von mir und ich haben eine auf eine Zielgruppe (ein Sportverein) zugeschnittene Software entwickelt und möchten die nun etwas verkaufen.
Wir werden wohlmöglich die Rechtsform Unternehmensgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts wählen, da eine GmbH nicht in unseren Möglichkeiten liegt.

Das bedeutet wir sind natürlich mit Privatvermögen haftbar.
Inwieweit kann ein von einem Rechtsanwalt geschriebene AGB uns vor allzu großem Schaden schützen?

Worst case: Die Software funktioniert nicht, liefert fehlerhafte Ergebnisse oder spinnt. Sportveranstaltungen kommen durcheinander.

Ich weiß dassdas kein Rechtsforum ist und es auf jeden Einzelfall ankommt aber könnt ihr mir da einen Vorgeschmack geben?
Ich werde wenn kommt einen Rechtsanwalt konsultieren.
Nebenbei: Wieviel kostet eine von einem Anwalt geschriebene Lizenz im Schnitt?

Liebe Grüße
Johannes Schneider
"Das Glück des Forschers besteht nicht darin, die Wahrheit zu besitzen, sondern eine Wahrheit zu erringen. Und in diesem fortschreitendem, erfolgreichen Suchen nach der Wahrheit - darin liegt die
eigentliche Befriedigung." Max Planck

Sacaldur

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2

05.03.2015, 01:41

Eine Unternehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (wie auch eine GmbH und AG), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft (wie auch die offene Handelsgesellschaft). Bei Kapitalgesellschaften haftet man nicht mit Privatvermögen. (Ausnahmen sind eventuell solche Sonderfälle wie eine Insolvenzverschleppung.)
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Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].

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3

05.03.2015, 15:38

Ich lasse mich besser von einem Anwalt beraten was das angeht.
Danke trotzdem für die Antwort :)
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4

07.03.2015, 14:23

Benötigt ihr das denn wirklich? Könnt ihr nicht einfach ein Kleingewerbe anmelden und gut?
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

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5

10.03.2015, 20:35

Das würde ich ja begrüßen :D
Doch ich hab von vielen Berufsprogrammierern gehört, dass man Lizenzen, AGB uvm braucht.

Ich werde die Ergebnisse meiner Recherchen und Beratungsstunden später mal hier posten.
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Sacaldur

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6

11.03.2015, 08:33

Lizenzen:
Die Software, die man entwickelt, will man anderen zur Verfügung stellen, damit diese sie dann (unter bestimmten Bedingungen) nutzen können, ggf. mit einer Einmaligen oder laufenden Bezahlung. Damit die Kunden/Benutzer die Software auch verwenden können, müssen ihnen die entsprechenden Rechte (Verwendungsrechte) eingeräumt werden. Lizenzen sind nichts weiter als eine Sammlung von zugesicherten Rechten, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. (Bei der Creative Commons Lizenz ist eins der Rechte die Nutzung (ohne Bezahlung), wobei eine der verknüpften Bedingungen die Namensnennung ist. Werden nicht alle Bedingungen eingehalten, hat man auch die zugesicherten Rechte nicht und man könnte abgemahnt werden bzw. müsste sich mit dem Rechteinhaber abstimmen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Zahlungen das Werk ohne Namensnennung verwendet werden kann.)
Man sollte sich auch mal informieren, welche (Nutzungs-)Rechte ein Nutzer implizit durch den Erwerb einer Software erhält, wenn dies nicht explizit (über eine Lizenz) geregelt ist. Sollte das ausreichend sein, benötigt man auch keine Lizenz. (Da es aber Unterschiede je nach Region geben kann, dürfte eine eigene "Lizenz" besser sein.)
Bei Lizenzvereinbarungen muss man auch beachten, was wo möglich ist. In Deutschland muss es dem Käufer bereits vor dem Kauf möglich sein, die Lizenzbedingungen zu lesen, denen er ja spätestens bei der Installation zustimmen muss, um die Software zu installieren. Ist ihm das nicht möglich (häufig ist das bei Retail-Vertrieb der Fall), sind die gesamten Bedingungen unwirksam, auch wenn er auf "Zustimmen" klicken muss. Genauso kann es sein, dass bestimmte Klauseln in anderen Gebieten unzulässig sind.

Unternehmergesellschaft:
Ob du es nun glauben wirst oder nicht, aber Unternehmergesellschaften sind haftungsbeschränkt. Das ist übrigens auch der Grund, warum eine Unternehmergesellschaft die Unternehmensform mit "UG (haftungsbeschränkt)" abkürzen muss. Spätestens wenn man sich den Grund für die Einführung ansieht, dürfte klar werden, dass es sich dabei nur um eine haftungsbeschränkte Unternehmensform handeln kann: Als es noch keine UG gab, wollten aber dennoch genug Unternehmer eine Haftungsbeschränkung, aber sie wollten nicht erst diesen hohen Betrag für das Eigenkapital (min. 25.000 €) aufbringen, weshalb auf Alternativen zurückgegriffen wurde. In vielen Fällen was das die Limited (Ltd.).
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7

11.03.2015, 21:09

Wow du hast dir wirklich viel Mühe gegeben, danke :)
Jetzt wo ich das lese bin ich gleich viel optimistischer. Es ist und bleibt riskant aber wir probieren es.
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