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1

15.10.2015, 16:26

Gewerbenameldung bei Apps mit Werbung

Hallo,

Hoffe, ihr könnt mir einige rechtliche Fragen zu Gewerben beantworten. Ich möchte in Zukunft ein paar Apps anbieten, die Werbung schalten. Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden oder muss dies erst ab einem bestimmten Beitrag geschehen? Und angenommen, ich hätte einen Account bei einem Werbedienst und habe auf diesem Account schon Guthaben verdient. Muss da schon ein Gewerbe angemeldet werden, oder erst, wenn das Geld ausgezahlt wird?
MfG Mustermensch

2

15.10.2015, 17:07

Man handelt gewerblich sobald man einer Tätigkeit mit Einkünfteerzielungabsicht (§15 EStG) nachgeht - vollkommen unabhängig davon, ob du tatsächlich auch Gewinn/Umsatz machst (natürlich kann man die Absicht ohne Umsatz nur schwer beweisen :)).
Dabei spielt es rein steuerrechtlich keine Rolle, ob du angemeldet bist oder nicht. Du handelst bereits gewerblich, auch ohne Anmeldung.
Natürlich musst du dich anmelden, da du sonst schlicht und ergreifend ab dem ersten Euro Steuerhinterzug begehst (du wirst sicher keine Umsatzsteuern privat abführen, um nur einen Punkt zu nennen).

Aus Erfahrung kann ich dir übrigens gleich sagen: keine größere Werbeplattform wird dir so einen einzigen Cent auszahlen (außer sie hassen ihre Buchhaltung).
Die verlangen nämlich aus diversen Gründen (Steuern, aber auch z.B. Geldwäschegesetze), dass du u.A. ein Steuerformular abgibst. Außer dir schwebt auch noch Urkundenfälschung vor.

Zitat

Muss da schon ein Gewerbe angemeldet werden
Ja, siehe §15 EStG.
- Einkünfteerzielungabsicht
- Wiederholungsabsicht
- gewerblicher Verkehr mit Dritten (AppStore, Werbeplattform)
Ab dem ersten Euro auf deinem Konto wäre theoretisch auch das erste Bußgeld fällig. Bis dahin juckts zumindest das Finanzamt direkt eher weniger, gibt ja nix zu holen. Trotzdem ists gewerberechtlich schon vorher nötig.


§14 GewO beschreibt grundsätzlich, wann eine Anmeldung nötig ist.

Schrompf

Alter Hase

Beiträge: 1 470

Wohnort: Dresden

Beruf: Softwareentwickler

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3

15.10.2015, 17:12

Das ist eine verdammt geile Antwort auf die übliche Frage. Ich bookmarke das mal für die nächsten Fragen.
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

4

15.10.2015, 17:14

Danke für die Antwort! Werde mich also doch darum kümmern müssen :thumbdown:

Das ist eine verdammt geile Antwort auf die übliche Frage. Ich bookmarke das mal für die nächsten Fragen.
Kann mich dem übrigens anschließen. Keine andere Antwort im Internet war so aufschlussreich.
MfG Mustermensch

5

15.10.2015, 23:15

Vom Aufwand her ist die Anmeldung (jedenfalls bei mir) ein Nachmittag am Amt mit vielen Formularen und 20€ Bearbeitungsgebühr gewesen. Also wirklich ein Klacks.
Allerdings muss man bei der Steuererklärung dann wirklich aufpassen, ich hatte mal längere Zeit nichts mehr gewerblich gemacht, vergessen es anzugeben, es wurde irgendein verrückter Umsatz geschätzt, besteuert und direkt eingezogen. Und gleich fürs nächste Jahr mit, insgesamt hat es knapp ein Jahr gedauert, bis ich alles Geld wieder hatte. Denn die beim Finanzamt sind sehr, sehr gründlich (Euphemismus für verdammt langsam).
Lieber dumm fragen, als dumm bleiben!

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