Man handelt gewerblich sobald man einer Tätigkeit mit
Einkünfteerzielungabsicht (§15 EStG) nachgeht - vollkommen unabhängig davon, ob du tatsächlich auch Gewinn/Umsatz machst (natürlich kann man die Absicht ohne Umsatz nur schwer beweisen
).
Dabei spielt es rein steuerrechtlich keine Rolle, ob du angemeldet bist oder nicht. Du handelst bereits gewerblich, auch ohne Anmeldung.
Natürlich musst du dich anmelden, da du sonst schlicht und ergreifend ab dem ersten Euro Steuerhinterzug begehst (du wirst sicher keine Umsatzsteuern privat abführen, um nur einen Punkt zu nennen).
Aus Erfahrung kann ich dir übrigens gleich sagen: keine größere Werbeplattform wird dir so einen einzigen Cent auszahlen (außer sie hassen ihre Buchhaltung).
Die verlangen nämlich aus diversen Gründen (Steuern, aber auch z.B. Geldwäschegesetze), dass du u.A. ein Steuerformular abgibst. Außer dir schwebt auch noch Urkundenfälschung vor.
Muss da schon ein Gewerbe angemeldet werden
Ja, siehe
§15 EStG.
- Einkünfteerzielungabsicht
- Wiederholungsabsicht
- gewerblicher Verkehr mit Dritten (AppStore, Werbeplattform)
Ab dem ersten Euro auf deinem Konto wäre theoretisch auch das erste Bußgeld fällig. Bis dahin juckts zumindest das Finanzamt direkt eher weniger, gibt ja nix zu holen. Trotzdem ists gewerberechtlich schon vorher nötig.
§14 GewO beschreibt grundsätzlich, wann eine Anmeldung nötig ist.