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1

13.07.2007, 16:43

Rechtliche Folgen beim Veröffentlichen von Hobbyprojekten?!

Angenommen, man veröffentlicht ein Freewaregame mit Inhalten, die in der "Öffentlichkeit" nicht gerne gesehen werden wie zum Beispiel ein Spiel mit recht viel Blut, Gewalt, Nacktszenen oder Drogenhandel. Und dabei werden diese Dinge nicht kritisiert sondern als wichtiges Spielelement benutzt z.B. muss man mit Drogen dielen um an Geld zu kommen.

Nun findet irgendein Dreizehnjähriger dieses Spiel im Netz und lädt es sich herunter. Möglicherweise hat er noch keine keine Erfahrung im Umgang mit Drogen und so erfährt/denkt er durch dieses Spiel der Handel mit illegalen Drogen wäre völlig ok.

Natürlich hat sowas im Einzelfall sicher keine großen Folgen, da das Kind später sicher noch erfährt das sowas "nicht so toll" ist. Aber angenommen sowas passiert bei ganz vielen Minderjährigen....dann wir der Autor enventuell als Schuldiger herangezogen und so weiter.

Ok das ganze mag etwas überspitzt sein aber ich würde halt gerne wissen ob man sich rechtlich irgendwie schützen kann bzw. sollte?!

Zum Beispiel könnte man ja vor dem Downloadlink mit einem fetten Text darauf hinweisen, dass dieses Spiel erst ab 18 freigegeben ist, oder es empfohlen wird erst zu spielen wenn man das 18 Lebensjahr erreicht hat. Weiterhin könnte man einen Text anhängen wie "Der Autor ist nicht distanziert sich von eventuellen (geistigen?) Schäden, die durch dieses Spiel entsehen können.

Diese Klauseln könnte man auch in den Vertrag packen, wie man ihn so oft in Installationsroutinen findet, den man akzeptieren muss bei einer Installation.
(Intsllationsoftware ist ja aber bei Freeware spielen ja nicht gern gesehen....)

Klar ist die Chane sehr hoch das Niemand diese Warnungen/Hinweise beachtet oder durchliest, aber kann man sich so ein wenig vor unerwünschten Folgen schützen? Oder ist das bei Freewaregames eh nicht notwendig?

2

13.07.2007, 20:00

afaik sind alle nicht von der USK geprüften spiele als ab 18 einzustufen. (So ist das jedenfalls bei Mods). Und eig. sollte man sich schon überlegen ob man sein spiel umbedingt so gestalten muss das es in deutschland verboten werden könnte ;)

3

14.07.2007, 10:08

Es wäre wohl am besten, wenn du alles in die Lizenzbedingung einpacken würdest.
Oder mach es wie bei NFS Most Wanted: Am Anfang sagt dir ne Braut, dass das nur ein Spiel ist und, dass du nie wirklich rasen sollst (da guckt Man(n) halt hin ;))
Sprachen: C/C++, C#, Assembler (16-Bit), QuickBASIC

Anonymous

unregistriert

4

14.07.2007, 10:35

Das sind Fragen für Anwälte da sich das alles von Urteil zu Urteil ändern kann. Generell würde ich solche Sachen im Torrent verteilen oder auf ausländischen Servern hosten, dann kann keiner dir an Wäsche wenn plötzlich 12 jährige damit spielen.

cu

the[V]oid

Alter Hase

Beiträge: 775

Wohnort: Aachen

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5

14.07.2007, 13:00

Da bin ich mir nicht sicher... denn sobald du es ins Internet setzt, machst du es a. für jedermann, auch 12jährige, frei zugänglich, und b. du verlierst die kontrolle über die Ausbreitung. Ich hatte mal sowas ähnliches gemacht und das hatte zur Folge, dass die Polizei mich an einem schönen Freitagmorgen nichts ahnend aus dem (Schul)Unterricht geholt und verhört hat :D Da haben die mir dann genau das erklärt, dass das eine grobe Fahrlässigkeit ist, etc.

Sheddex

unregistriert

6

14.07.2007, 13:06

Was hast du denn genau gemacht, wenn man fragen darf?
Das interessiert mich jetzt irgendwie :)

Anonymous

unregistriert

7

14.07.2007, 14:50

Zitat von »"the[V«

oid"]Da bin ich mir nicht sicher... denn sobald du es ins Internet setzt, machst du es a. für jedermann, auch 12jährige, frei zugänglich, und b. du verlierst die kontrolle über die Ausbreitung.


Wenn das so einfach wäre, wäre das www wohl kein 2Gb gross.

cu

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