Ich habe das bei einer App so gelöst, dass beim 1. Start eine Activity aufploppt, die dich über den Datenschutz belehrt usw.
Und dann kann man auswählen, ob man damit einverstanden ist, oder nicht.
Dieses Ergebnis wird dann in der App gespeichert und kann in den Einstellungen jederzeit widerrufen werden (Art. 7 III DSGVO: "Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.").
Wenn der Google Play Service für das Spiel erforderlich ist, dann kannst du dem Benutzer die Wahl lassen, ob er die Datenschutzvereinbarung akzeptiert, oder das Spiel nicht spielen kann.
Das Opt-In Verfahren gilt eig. nur für alle anderen Sachen (konkret: Wenn es nicht zwingend erforderlich ist / nicht zu den "berechtigten Interessen" gehören, Art. 6 I f DSGVO).
Und ja, du brauchst theoretisch einen Datenverarbeitungsvertrag mit Google.
Wobei das bei Google Play Services nicht so schlimm ist, wie z.B. bei Google Analytics.