1. Ich bin mir nicht sicher ob das ganze unter das Markenrecht fällt
2. Falls ja, dann ist dieser Auszug für dich interessant
Verwechslungsgefahr
Eine identische Marke darf nicht für identische Waren bzw. Dienstleistungen verwendet werden. Gleiche oder ähnliche Marken dürfen aber auch bei Verwechsungsgefahr, also lediglich ähnlichen Waren/Dienstleistungen, nicht verwendet werden. Diese besteht dann, wenn für das Publikum durch die Verwendung der Marke die Gefahr besteht, die beiden Produkte zu verwechseln oder mit dem anderen Hersteller/Verkäufer gedanklich in Verbindung zu bringen. (...)
Verwässerungsgefahr
Besteht keine Ähnlichkeit der Produkte, so ist trotzdem eine Rechtsverletzung möglich: Ist die Marke weithin bekannt und erfolgt die Verwendung eines gleichen oder ähnlichen Namens, um die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der Marke in unlauter Weise auszunutzen oder ist sie geeignet, diese zu beeinträchtigen, so kann der Markeninhaber die Verwendung untersagen.
3. Fällt das ganze unter Urheberrecht, ist dieser Auszug interessant
Bearbeitung eines Werkes
(...) Rein technische Umwandlungen, zB die Restaurierung eines Bildes, Compilierung eines Computerprogramms, ..., Abwandlungen von Grafiken begründen für sich kein neues Werk.
Werke sind Urheberrechtlich geschützt. So oder so, du begiebst dich auf ein heißes Gebiet. Würde ich lieber lassen
Solange eine Verbindung hergestellt werden kann, ist das Urheberrecht verletzt.
Auch das ist falsch! Leute, wenn ihr nicht wisst, wovon ihr redet, dann haltet euch doch einfach zurück.
Man muss hier auch unterscheiden zwischen Urheberrecht und Markenrecht.
++. Solltest du mehr darüber wissen, dann bitte her damit
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