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1

17.09.2016, 11:11

Ab wann ist es eine Copyright-Verletzung?

Moin zusammen,

ich wollte ein Platformer bauen indem der Hauptcharakter in jedem "Level" ein neues Theme begegnet.
Im erstn Level z.B. eine Art Mario, vielleicht trifft er sogar auf Mario und sie reden kurz.
Im zweiten Level z.B. eine Homage an Zelda / Link.
Im dritten Tetris...
Im vierten Space Invaders.

Ihr wisst was ich meine :)
Wäre das eine Verletzung des jeweiligen Copyrights, wenn ich die Grafiken selber erstelle?

VG,

Nopp

2

17.09.2016, 12:41

Da ich hier als 1. Kommentar stehe und dadurch möglicherweise das "Risiko" besteht, dass jemand der googlet und spontan auf diesen Beitrag stösst und vllt nicht mehr weiter runterscrollt, sich hiermit zufrieden gibt: ich verweise aufgrund wahrscheinlicher Fehlinformation meinerseits auf alle weiteren Kommentare zu diesem Thema...

Trotzdem hier noch, was ich original geschrieben hatte:

Zitat

Im Urheberrecht geht es nicht nur um konkrete (virtuelle) Gegenständige, wie Grafiken, sondern vor allem auch um die Ideen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Incubbus« (20.09.2016, 15:56) aus folgendem Grund: Wahrscheinliche Fehlinformation meinerseits


Schorsch

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3

17.09.2016, 13:08

Wandel das ganze doch einfach leicht ab. Die Figur kann ja also solche erkennbar sein auch wenn sie tatsächlich gänzlich anders aussieht. Ein Mann mit Schnurrbart und Mütze dessen Name vielleicht nicht genannt wird. Im Gespräch kann er ja davon reden dass er auf Schildkröten gesprungen ist oder was auch immer. Im Falle von Link nimmst du halt nen blonden Jungen in grünen Klamotten. Da musst du einfach selbst ein wenig kreativ werden. Anspielungen sind keine Copyright-Verletzung. Die gibts auch in genügend anderen Spielen.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

David Scherfgen

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4

17.09.2016, 16:37

Im Urheberrecht geht es nicht nur um konkrete (virtuelle) Gegenständige, wie Grafiken, sondern vor allem auch um die Ideen.

Völliger Blödsinn, Ideen sind eben nicht urheberrechtlich geschützt.

m3xx

Alter Hase

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5

18.09.2016, 04:24

Im Urheberrecht geht es nicht nur um konkrete (virtuelle) Gegenständige, wie Grafiken, sondern vor allem auch um die Ideen.

Völliger Blödsinn, Ideen sind eben nicht urheberrechtlich geschützt.

Nur die konkrete Umsetzung^^

Toemsel

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6

18.09.2016, 05:36

In den meisten Fällen hast du eine Urheberrechtsverletzung. Selbst wenn du die Grafiken selbst zeichnest oder originale abwandelst.
Solange eine Verbindung hergestellt werden kann, ist das Urheberrecht verletzt.

David Scherfgen

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7

18.09.2016, 06:59

Solange eine Verbindung hergestellt werden kann, ist das Urheberrecht verletzt.

Auch das ist falsch! Leute, wenn ihr nicht wisst, wovon ihr redet, dann haltet euch doch einfach zurück.
Man muss hier auch unterscheiden zwischen Urheberrecht und Markenrecht.

8

18.09.2016, 14:26

Solange eine Verbindung hergestellt werden kann, ist das Urheberrecht verletzt.

Auch das ist falsch! Leute, wenn ihr nicht wisst, wovon ihr redet, dann haltet euch doch einfach zurück.
Man muss hier auch unterscheiden zwischen Urheberrecht und Markenrecht.


Okay, also was wäre denn hier komplett richtig?
Womit bin ich auf der sicheren Seite?
Mit dem Vorschlag von Schorch?

Vielen Dank an alle :)

Toemsel

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9

18.09.2016, 18:53

Bin kein Jurist und kenne mich auch nicht gut aus. Ich erinnere mich lediglich an ein paar JUS Vorlesungen.
Selbst wenn dir hier im Forum grünes Licht gegeben wird, wäre ich vorsichtig mit der Thematik.
Wenn du willst kann ich ein bisschen in meinen Büchern wälzen.

Toemsel

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10

18.09.2016, 19:13

1. Ich bin mir nicht sicher ob das ganze unter das Markenrecht fällt
2. Falls ja, dann ist dieser Auszug für dich interessant

Verwechslungsgefahr
Eine identische Marke darf nicht für identische Waren bzw. Dienstleistungen verwendet werden. Gleiche oder ähnliche Marken dürfen aber auch bei Verwechsungsgefahr, also lediglich ähnlichen Waren/Dienstleistungen, nicht verwendet werden. Diese besteht dann, wenn für das Publikum durch die Verwendung der Marke die Gefahr besteht, die beiden Produkte zu verwechseln oder mit dem anderen Hersteller/Verkäufer gedanklich in Verbindung zu bringen. (...)

Verwässerungsgefahr
Besteht keine Ähnlichkeit der Produkte, so ist trotzdem eine Rechtsverletzung möglich: Ist die Marke weithin bekannt und erfolgt die Verwendung eines gleichen oder ähnlichen Namens, um die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der Marke in unlauter Weise auszunutzen oder ist sie geeignet, diese zu beeinträchtigen, so kann der Markeninhaber die Verwendung untersagen.

3. Fällt das ganze unter Urheberrecht, ist dieser Auszug interessant

Bearbeitung eines Werkes
(...) Rein technische Umwandlungen, zB die Restaurierung eines Bildes, Compilierung eines Computerprogramms, ..., Abwandlungen von Grafiken begründen für sich kein neues Werk.

Werke sind Urheberrechtlich geschützt. So oder so, du begiebst dich auf ein heißes Gebiet. Würde ich lieber lassen :P

Solange eine Verbindung hergestellt werden kann, ist das Urheberrecht verletzt.

Auch das ist falsch! Leute, wenn ihr nicht wisst, wovon ihr redet, dann haltet euch doch einfach zurück.
Man muss hier auch unterscheiden zwischen Urheberrecht und Markenrecht.


++. Solltest du mehr darüber wissen, dann bitte her damit :D Würde auch mich interessieren

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