Schoen das es fuer dich 2 verschiedene Sachen sind. Das ist aber nicht der Punkt. Es geht darum was ein Unbeteiligter denkt. Ein Horrorspiel mit einem Polizisten in der Hauptrolle ist halt von aussen gesehen fuer einige vlt. "ein Spiel zum Film" und dagegen koennte sich der Originalauthor dann mit Erfolg vor Gericht wehren. Daher (egal ob Absicht oder nicht) wuerde ich auf diese Namensaehnlichkeit verzichten.
In diesem Fall gebe ich dir tatsächlich Recht. Da ich die Geschichte von "The Wicker Man" nicht kannte habe ich sie mir eben mal ein wenig durchgelesen. Nicht nur das der Hauptdarsteller ein Polizist/Ex-Polizist ist, er hat auch noch eine Tochter. Die zwar verschwunden ist, nich erkrankt wie bei mir, dem aber tatsächlich sehr ähnelt. Danke für diesen Hinweis.
Wie dem auch sei, es ist ja nur ein Arbeitstitel. Den kann ich nach Belieben ändern.
Du hast Recht! Ähnliche Markennamen oder ähnliches können tatsächlich abgemahnt werden. Ich wusste nicht das man gegen ähnliche Dinge genauso hart vorgeht. Danke Dir!