Hallo Cobold,
da hast Du Recht aus der Virtualität eine Firma erschaffen. In meinem Konzept vertritt ein Rat der sich aus Spielern rekrutiert das ganze nach außen. Nehmen wir mal an das ganze läuft an und die Spieler nennen wir Sie Teilhaber entscheiden weil das Geld da ist eine GmbH zu gründen. Dann passiert folgendes. Die GmbH wird gegründet. Gesellschafter ( also die Eigentümer dieser GmbH ) sind alle Teilhaber. Das regelt der Gesellschaftsvertrag. Da steht geschrieben, das die GmbH den Teilhabern gehört jedem ein Anteil,z.B. 10000 Teilhaber = 10000 Anteile. Diese GmbH ist eine sogenannte juristische Person. Diese muss von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten werden. ( Der Rat ) Jetzt könnte man sagen - prima die machen sich die Taschen voll und brennen mit der Kohle durch. Geht aber nicht - warum? Den Geschäftsführern gehört die GmbH nicht sondern sie sind von den Teilhabern eingesetzt bzw. berufen worden und zwar mit Befugnissen die die Teilhaber festlegen. z.B. Sie vertreten die Firma nach aussen mit einem Budget von Summe X pro Monat für Büromaterialen etc. und - und das ist das wichtigste, der Rat macht nur das was die Teilhaber beschliessen also nur ein ausführendes Organ. All das wird von den vielen Eigentümern per Abstimmung bestimmt und hinterlegt und ist rechtlich bindend. Die GmbH muss auch Steuern zahlen sofern sie Gewinne macht und keine Investitionen zur Gewinnminderung dagegen halten kann - Du siehst das ist steuerbar.
Stellen wir uns vor die GmbH geht pleite was sie nicht kann, da sie ja von der Menge der Teilhaber jeden Monat x mal frische 5€ bekommt. aber gehen wir davon aus das würde passieren - dann wird sie abgewickelt bzw. insolvent gemeldet und Ende. Die Vertreter ( Geschäftsfüher ) sind raus sofern ihnen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann ( z.B. Straftaten, Insolvenzverschleppung, etc.) und die Teilahber würden ihre eingesetzten 5€ je Monat verlieren und das Projekt wäre zu Ende, was ja nicht geht weil ja jeden Monat frische Taler reinkommen und im Idealfall durch die Investitionen Gewinne erzielt werden - das ist ja das Ziel.
Du siehst also folgendes:
- Keine Möglichkeit zu betrügen ( die die das Projekt nach aussen vertreten - da sie ja nur Beschlüsse der Teilhaber umsetzen dürfen. )
- Steuern - klar wenn Sie anfallen ( nur wenn Gewinne da sind. Bei Verlusten gibt es sogar vorab geleistete zurück )
- Rechtssicherheit regelt - das in dem Beispiel - geltende GmbH Recht.
- Kopf hinhalten - keiner sofern nicht wie oben beschrieben Straftaten oder grobe Fahrlässigkeiten anfallen.
Ich hoffe ich konnte Deine Fragen so beantworten das sie geklärt sind und Deine Zweifel beseitigt sind?
Schönen Abend
Andi