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Dann könnte es vermutlich ziemlich eng werden mit einer Freigabe. Kommt natürlich darauf an, wie das ganze optisch umgesetzt wird, aber das ist ja genau einer der Punkte, die bei Filmen für eine Indizierung oder sogar eine Beschlagnahmung sorgen.Beides!Hi,
Kann der Spieler selber sexuelle Gewalt ausüben?
Oder trifft er Opfer und Täter sexueller Gewalt?
LG
In der Regel aber meistens das Obere.
Überdenke das Spiel moralisch noch mal. Ich würde mir so ein Spiel Niemals Downloaden oder Spielen.
das kann dir aber passieren, bzw. wenn ein Minderjähriger dein Spiel spielt und die Eltern wegen den Szenen die du hast zu der Polizei gehen.
Alter Hase
Beruf: Softwareentwickler (aktuell Web/Node); Freiberuflicher Google Proxy
außerdem werden Filme als "Kunst" angesehen und Spiele nicht, die Diskussion gab es mal in einem anderem Forum, warum verbotene Zeichen in Filmen gezeigt werden dürfen und in Spielen nicht.
btw. Altersprüfung, kaufst du dir eine DVD oder Spiel muss der Händler die Altersprüfung durchführen, in dem Ein Gültiges Ausweisdokument (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) vorgezeigt werden muss .
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Der Link könnte Interessant sein, sogar recht Aktuell http://www.moviepilot.de/news/warum-film…-128423/seite-2
auch bei Freeware greift das JuSchG warum sollten Freeware Titel vom Gesetz ausgeschlossen werden ? Aber auch ich bin kein Anwalt. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. Vor allem wo willst du dein Spiel vorstellen ?
Dass Spiele nicht als Kunst angesehen werden ist wohl noch weit verbreitet, allerdings wird sich das auch noch wandeln. Nach meinem Empfinden kann man in keinem anderen Medium den Zuschauer/Spieler so stark involvieren. Braucht halt seine Zeit, es gibt ja immer noch Leute, die meinen Computerspiele machen Terroristen und Amokläufer.
Wenn du dein Spiel anbieten willst kannst du das nur an Erwachsene verkaufen, außer du lässt es von der USK prüfen:
USK
Ansonsten sehe ich keine Probleme, wenn du die Gewalt nicht verherrlichst. Krasse Szenen und sexuelle Gewalt gab es auch schon in anderen Spielen.
Hier was interessantes:
GameStar - Warum Gewalt?
Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (06.05.2014, 21:01)
Das war tatsächlich lange so (Ausschluss), insbesondere wenn das Spiel über das Internet verbreitet wurde. Das JuSchG unterscheidet immer noch stark zwischen Trägermedien und Telemedien. Für Telemedien ist besonders der JMStV relevant.auch bei Freeware greift das JuSchG warum sollten Freeware Titel vom Gesetz ausgeschlossen werden ? Aber auch ich bin kein Anwalt. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. Vor allem wo willst du dein Spiel vorstellen ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (06.05.2014, 21:41)
@LetsGo: Das stimmt so nicht, das gilt nur für Trägermedien (Rechtsbegriff).
Ich beschäftige mich schon lange mit Jugendschutz. Ich habe nicht alles hier im Thread gelesen, deshalb entschuldige bitte Wiederholungen.
Als erstes solltest Du prüfen, ob Du illegale Inhalte bereitstellen würdest. Hier mal ein angefangener Artikel von mir (auf English, die dortigen Links gibt's natürlich in meist viel besserer Form auch auf deutsch): https://docs.google.com/document/d/1E3T4…TUKV3t-cLeqZPb0
In jedem Fall wird die Darstellung von sexuellen Handlungen an Kindern strafrechtlich verfolgt und ist verboten. Dies schließt virtuelle Darstellungen ein.
Sofern Du keinen physikalischen Datenträger verkaufst und keine schwer jugendgefährdende Inhalte bereitstellst, solltest Du hinreichend abgesichert sein, wenn Du eine entsprechende Sendezeitbegrenzung einhältst (siehe z.B. http://www.sezebe.de) oder die Webseite, auf der das Spiel angeboten wird, für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm "programmierst". Du kannst also z.B. ein Label für JusProg (https://www.jugendschutzprogramm.de/) erstellen.
Wenn pornographische Darstellungen oder wirklich exzessive Gewaltdarstellungen in Deinem Spiel vorhanden sind (schwer jugendgefährdend), dann ist die Lage schwierig. Geschlossene Benutzergruppen sind dann eigentlich in Deutschland die einzige erlaubte Verbreitungsform (Geschlossen im Sinne der KJM, siehe Google Doc unten).
Du kannst auch Fragen direkt an die USK schicken, die haben mir bei früheren Recherchen immer sehr nett geantwortet.
Die USK hat Spiele übrigens nun auch offiziell als Kunst eingestuft, was vielleicht einen kleinen Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich hat (siehe http://spielerecht.de/usk-computerspiele-sind-kunst/).
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