Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

31

06.05.2014, 16:34

Hi,


Kann der Spieler selber sexuelle Gewalt ausüben?
Oder trifft er Opfer und Täter sexueller Gewalt?


LG
Beides!
In der Regel aber meistens das Obere.
Dann könnte es vermutlich ziemlich eng werden mit einer Freigabe. Kommt natürlich darauf an, wie das ganze optisch umgesetzt wird, aber das ist ja genau einer der Punkte, die bei Filmen für eine Indizierung oder sogar eine Beschlagnahmung sorgen.


Bin mir mittlerweile nicht mehr so sicher ob Freeware Titel überhaupt geprüft werden.
Kann mir nämlich nicht vorstellen das diese Herrschaften die Zeit haben jedes einzelne Freeware, Fan-Game ect.... zu prüfen das irgendwo zum download bereit steht.

32

06.05.2014, 17:38

Überdenke das Spiel moralisch noch mal. Ich würde mir so ein Spiel Niemals Downloaden oder Spielen.


Habe schon oft darüber nachgedacht. Aber mich immer wieder entschieden es Fertig zu stellen.
Das Problem ist jetzt ganz einfach, dass ich schon bei ca. über 90% bin und kurz vor der Fertigstellung stehe.
Jetzt alles abzubrechen käme für mich eh nicht mehr in Frage.

Am besten hätte ich diesen Thread mal vor einem Jahr, oder so gestartet. :)

Aber geändert hätte das wohl auch nichts. Wenn ich es fertig habe und veröffentliche und sich dann herausstellen sollte
das es ein Fehler war, dann ist es eben so. Das ich mir damit keine Freunde machen werde war mir bewusst.
Und solange nicht irgendwann die Grünen (oder blauen) Männchen bei mir deswegen vor der Tür stehen, kann ich damit leben.

33

06.05.2014, 17:54

das kann dir aber passieren, bzw. wenn ein Minderjähriger dein Spiel spielt und die Eltern wegen den Szenen die du hast zu der Polizei gehen.


Na dann müssten die lieben Polizisten aber auch bei jedem Regisseur anklopfen dessen brutale Filme im Netz zu finden sind,
oder bei den Machern von irgendwelchen fragwürdigen Seiten wie rotten.com ect....
Es wird zwar überall gewarnt, ACHTUNG NICHT FÜR MINDERJÄHRIGE GEEIGNET, aber kontrollieren kann man es doch eh nicht.

Würde ja eine Altersprüfung einbauen, aber 1. hab ich keine Ahnung wie das funktionieren sollte und 2. ist das wohl auch kein
100%iger Schutz.

Nimelrian

Alter Hase

Beiträge: 1 216

Beruf: Softwareentwickler (aktuell Web/Node); Freiberuflicher Google Proxy

  • Private Nachricht senden

34

06.05.2014, 17:56

Filme und Spiele sind völlig unterschiedlich.

Bei Filmen kann der Konsument nicht Einfluss auf die Geschehnisse nehmen, bei Spielen schon.
Ich bin kein UserSideGoogleProxy. Und nein, dieses Forum ist kein UserSideGoogleProxyAbstractFactorySingleton.

35

06.05.2014, 18:10

außerdem werden Filme als "Kunst" angesehen und Spiele nicht, die Diskussion gab es mal in einem anderem Forum, warum verbotene Zeichen in Filmen gezeigt werden dürfen und in Spielen nicht.

btw. Altersprüfung, kaufst du dir eine DVD oder Spiel muss der Händler die Altersprüfung durchführen, in dem Ein Gültiges Ausweisdokument (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) vorgezeigt werden muss .

---------
Der Link könnte Interessant sein, sogar recht Aktuell http://www.moviepilot.de/news/warum-film…-128423/seite-2


Danke für den Link. Wirklich interessant. Auch wenn vieles für mich absolut unverständlich ist. Mache persönlich keinen Unterschied zwischen Filmen und Spielen.
Zumal man in einem Spiel ja oft sogar die Wahl hat etwas zu tun, oder auch nicht.
In einem Film kann ich keine Entscheidungen treffen. Wenn ich ihn zu ende sehen will, muss ich ggf. Gewaltszenen in Kauf nehmen.

Wegen der Altersprüfung:
Das mag bei commerziellen Titeln der Fall sein.
Aber ich kann doch nicht bei einem Freeware Produkt, das irgendwo zu download bereit steht, von jedem User den Ausweiss verlangen.

36

06.05.2014, 18:26

auch bei Freeware greift das JuSchG warum sollten Freeware Titel vom Gesetz ausgeschlossen werden ? Aber auch ich bin kein Anwalt. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. Vor allem wo willst du dein Spiel vorstellen ?


Aber ich kenne kein Fan Adventure, oder sonstiges Freeware Spiel das von privat entwickelt wurde wo irgendwo dieser Ab6, Ab 16, Ab18..... Logo enthalten ist.
Wüsste ja noch nicht mal wo ich das zur Prüfung einreichen müsste.

Tja, und wo ich das Spiel vorstellen will, ist mir auch noch nicht ganz klar. :)
Mir ist schon bewusst das ich sowas nicht so einfach in jedem Forum posten kann inkl. Downloadlink.
Aber da mache ich mir Gedanken drüber wenns fertig ist.

37

06.05.2014, 19:21

Dass Spiele nicht als Kunst angesehen werden ist wohl noch weit verbreitet, allerdings wird sich das auch noch wandeln. Nach meinem Empfinden kann man in keinem anderen Medium den Zuschauer/Spieler so stark involvieren. Braucht halt seine Zeit, es gibt ja immer noch Leute, die meinen Computerspiele machen Terroristen und Amokläufer.


Wenn du dein Spiel anbieten willst kannst du das nur an Erwachsene verkaufen, außer du lässt es von der USK prüfen:

USK

Ansonsten sehe ich keine Probleme, wenn du die Gewalt nicht verherrlichst. Krasse Szenen und sexuelle Gewalt gab es auch schon in anderen Spielen.

Hier was interessantes:
GameStar - Warum Gewalt?


Danke für die Links.

Verkaufen will ich das Spiel eh nicht. Wird absolut kostenlos.

Würde ja sogar mal ein paar Screens posten, aber ich denke dann geht die Diskussion wieder von vorne los.
Ausserdem war das ja nicht der Grund warum ich hier gepostet habe.

38

06.05.2014, 20:37

@LetsGo: Das stimmt so nicht, das gilt nur für Trägermedien (Rechtsbegriff).

Ich beschäftige mich schon lange mit Jugendschutz. Ich habe nicht alles hier im Thread gelesen, deshalb entschuldige bitte Wiederholungen.

Als erstes solltest Du prüfen, ob Du illegale Inhalte bereitstellen würdest. Hier mal ein angefangener Artikel von mir (auf English, die dortigen Links gibt's natürlich in meist viel besserer Form auch auf deutsch): https://docs.google.com/document/d/1E3T4…TUKV3t-cLeqZPb0
In jedem Fall wird die Darstellung von sexuellen Handlungen an Kindern strafrechtlich verfolgt und ist verboten. Dies schließt virtuelle Darstellungen ein.

Sofern Du keinen physikalischen Datenträger verkaufst und keine schwer jugendgefährdende Inhalte bereitstellst, solltest Du hinreichend abgesichert sein, wenn Du eine entsprechende Sendezeitbegrenzung einhältst (siehe z.B. http://www.sezebe.de) oder die Webseite, auf der das Spiel angeboten wird, für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm "programmierst". Du kannst also z.B. ein Label für JusProg (https://www.jugendschutzprogramm.de/) erstellen.

Wenn pornographische Darstellungen oder wirklich exzessive Gewaltdarstellungen in Deinem Spiel vorhanden sind (schwer jugendgefährdend), dann ist die Lage schwierig. Geschlossene Benutzergruppen sind dann eigentlich in Deutschland die einzige erlaubte Verbreitungsform (Geschlossen im Sinne der KJM, siehe Google Doc unten).

Du kannst auch Fragen direkt an die USK schicken, die haben mir bei früheren Recherchen immer sehr nett geantwortet.

Die USK hat Spiele übrigens nun auch offiziell als Kunst eingestuft, was vielleicht einen kleinen Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich hat (siehe http://spielerecht.de/usk-computerspiele-sind-kunst/).

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (06.05.2014, 21:01)


39

06.05.2014, 21:04

auch bei Freeware greift das JuSchG warum sollten Freeware Titel vom Gesetz ausgeschlossen werden ? Aber auch ich bin kein Anwalt. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. Vor allem wo willst du dein Spiel vorstellen ?
Das war tatsächlich lange so (Ausschluss), insbesondere wenn das Spiel über das Internet verbreitet wurde. Das JuSchG unterscheidet immer noch stark zwischen Trägermedien und Telemedien. Für Telemedien ist besonders der JMStV relevant.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (06.05.2014, 21:41)


40

07.05.2014, 07:04

@LetsGo: Das stimmt so nicht, das gilt nur für Trägermedien (Rechtsbegriff).

Ich beschäftige mich schon lange mit Jugendschutz. Ich habe nicht alles hier im Thread gelesen, deshalb entschuldige bitte Wiederholungen.

Als erstes solltest Du prüfen, ob Du illegale Inhalte bereitstellen würdest. Hier mal ein angefangener Artikel von mir (auf English, die dortigen Links gibt's natürlich in meist viel besserer Form auch auf deutsch): https://docs.google.com/document/d/1E3T4…TUKV3t-cLeqZPb0
In jedem Fall wird die Darstellung von sexuellen Handlungen an Kindern strafrechtlich verfolgt und ist verboten. Dies schließt virtuelle Darstellungen ein.

Sofern Du keinen physikalischen Datenträger verkaufst und keine schwer jugendgefährdende Inhalte bereitstellst, solltest Du hinreichend abgesichert sein, wenn Du eine entsprechende Sendezeitbegrenzung einhältst (siehe z.B. http://www.sezebe.de) oder die Webseite, auf der das Spiel angeboten wird, für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm "programmierst". Du kannst also z.B. ein Label für JusProg (https://www.jugendschutzprogramm.de/) erstellen.

Wenn pornographische Darstellungen oder wirklich exzessive Gewaltdarstellungen in Deinem Spiel vorhanden sind (schwer jugendgefährdend), dann ist die Lage schwierig. Geschlossene Benutzergruppen sind dann eigentlich in Deutschland die einzige erlaubte Verbreitungsform (Geschlossen im Sinne der KJM, siehe Google Doc unten).

Du kannst auch Fragen direkt an die USK schicken, die haben mir bei früheren Recherchen immer sehr nett geantwortet.

Die USK hat Spiele übrigens nun auch offiziell als Kunst eingestuft, was vielleicht einen kleinen Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich hat (siehe http://spielerecht.de/usk-computerspiele-sind-kunst/).


Danke für die ganzen Infos.
Also ich denke das ich mich einfach mal ganz unverbindlich direkt an die USK wende.
Aber ich es wird wohl so sein wie Du in dem 5. Absatz geschrieben hast. (Schwer jugendgefährdend ect.....)

Werbeanzeige