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Zitat von »"xardias"«
Wenn diesen Politikern so viel am Wohl unserer Gesellschaft liegt, warum verbieten sie dann nicht Alkohol? Das tötet immerhin direkt und indirekt tausende von Menschen jedes Jahr.
Zitat von »"xardias"«
Zitat von »"koschka"«
De fakto gibt es keine einzige unabhängige Studie, die so etwas eindeutig gezeigt hat, es gibt aber auch keine Studie, die es nicht gezeigt hat.
Richtig. Ich denke darum geht es auch nicht. Was ich daran schlimm finde ist, dass eine moralische Frage (Sollte man Menschen virtuell töten oder nicht) zur Grundlage für ein Gesetz genommen wird.
Zitat von »"koschka"«
Zitat von »"xardias"«
Zitat von »"koschka"«
De fakto gibt es keine einzige unabhängige Studie, die so etwas eindeutig gezeigt hat, es gibt aber auch keine Studie, die es nicht gezeigt hat.
Richtig. Ich denke darum geht es auch nicht. Was ich daran schlimm finde ist, dass eine moralische Frage (Sollte man Menschen virtuell töten oder nicht) zur Grundlage für ein Gesetz genommen wird.
Nur weil es keine Studie zu der psychischen Belastung von Kindern durch Computerspiele gibt, heisst das nicht das Computerspiele im allgemeinen ungefährlich sind! - es gibt eben auch keine belastbare Gegenstudie.
Zitat von »"Databyte"«
[...] weil nicht jeder Lust hat immer Geld und Zeit zu investieren,
um einen Freund für 2-3 Stunden zu besuchen...
Ein Freund von mir wohnt ungefähr 1.5km von mir entfernt... der nächste erst in 6km... andere wohnen außerhalb unserer Stadt und somit ungefähr 19km.
Um dahin zu kommen, brauche ich eine Stunde !
Zitat von »"koschka"«
Nur weil es keine Studie zu der psychischen Belastung von Kindern durch Computerspiele gibt, heisst das nicht das Computerspiele im allgemeinen ungefährlich sind! - es gibt eben auch keine belastbare Gegenstudie.
Zitat von »"koschka"«
Schau dir mal eine ZDF Doku zum Thema Datenschutz in Deutschland an, sehr interessant!
Gerade am Ende sieht man den Politischen Alltag - auch das, was vielleicht nicht in den Nachrichten kennt.
Zitat von »"koschka"«
Das aber LAN Parties für über 18 jährige wegen "Killerspielen" verboten werden geht nun wirklich recht weit.
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder,
der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im
baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und
Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und
verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles
Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner
Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges
Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen,
auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein
erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
[list]• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion
zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich
gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.[/list]
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