Jetzt ist die Korrektur schon falsch
Unter folgenden Bedungungen darf man in Deutschland ab 17 Auto fahren:
"Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)
Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!"
Und die Sonderregelung gilt
nur in Deutschland.
guckst du hier
Und nein, wenn ich 17 gewesen wär hätte der Prüfer mir den Wisch direkt in die Hand gedrückt, scheint also unterschiedlich zu sein.
Die Statistiken sprechen für sich:
Mein Fahrlehrer sagte, dass es demnach 2010 im "Begleitenden Fahren" keine Unfalltoten gab.