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Viktor

Alter Hase

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11

08.07.2010, 03:59

Also, dass man bei einer Unterlassungserklärung immer (!) auch was zahlen muss ist nicht richtig. Eine Unterlassungserklärung dient, wie oben schon geschrieben, erstmal als außergerichtliche Verwarnung, in welcher dann u.a. auch steht, dass man es zu einer Gerichtsverhandlung führt, wenn die zu unterlassende Sache nicht unterlassen wird.
Der "Kläger" kann natürlich (soweit mir bekannt) auch gleich vor Gericht mit der Sache gehen.

Das mit der Unterlassungserklärung abändern ist glaube ich gar nicht so abwegig und beide Seiten erreichen damit doch, was sie wollen. Ob der eine sich jetzt eingesteht, ob er was "verbrochen" hat oder nicht, ist dann eher davon abhängig, wie die Gegenpartei sowas findet (sie hat dann ja kein "Schuldgeständnis", sondern nur ein Papier mit einem Hinweis, dessen Nutzen später vor Gericht gegen Null gehen dürfte, falls dies nochmal Relevanz haben sollte).

Alle Angaben ohne Gewähr und so ;)

KeksX

Community-Fossil

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12

08.07.2010, 06:30


Das mit der Unterlassungserklärung abändern ist glaube ich gar nicht so abwegig und beide Seiten erreichen damit doch, was sie wollen.


Besonders bei Klagen die Daten und "internetbezogene" Sachen angehen, zeigt sich sehr oft, dass vorallem die Klägerseite eines will: Geld.

Und nein, damit meine ich nicht diese "Die großen Konzerne beuten die kleinen Leute doch nur aus"-Haltung, ich beziehe mich eher auf diese Massenklagen von gewissen Firmen, die ich nicht nennen will (*hust*Sony*hust*, um nur ein Beispiel zu husten), bei denen der Name ausgetauscht wird und mehr nicht.

Ich kenne wie gesagt leider kein Urteil bezüglich 3D Modelle oder etwas Vergleichbares, kann mir aber gut vorstellen, dass es bei eindeutiger Feststellung schon zu größeren Problemen kommen kann.
WIP Website: kevinheese.de

Bösewicht

unregistriert

13

08.07.2010, 16:40

Also, dass man bei einer Unterlassungserklärung immer (!) auch was zahlen muss ist nicht richtig.
Bei Unterlassungserklärungen muss man NIE etwas bezahlen. Nur bei der Abmahnung, die normalerweise die Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung beinhaltet.
Und nein, damit meine ich nicht diese "Die großen Konzerne beuten die kleinen Leute doch nur aus"-Haltung, ich beziehe mich eher auf diese Massenklagen von gewissen Firmen, die ich nicht nennen will (*hust*Sony*hust*, um nur ein Beispiel zu husten), bei denen der Name ausgetauscht wird und mehr nicht.
Oder zum Beispiel Firstload oder Usenext, mit ihren Testaccs, wenn du da nicht rechtzeitig kündigst bekommst du (sofern du den Fehler gemacht hast, deine echten Personalien anzugeben) ebenfalls eine Mahnung (nicht verwechseln mit einer Abmahnung), bei der du dann erstmal 50€ o.ä. blechen musst. In solchen Fällen ist es am sinnvollsten selbst mit einem gerichtlichem Verfahren zu drohen, da den Betreibern der Seiten in den öftesten Fällen der Aufwand sowie das Risiko zu groß wären.
Das schlechteste was man in so einem Fall tun kann sind die Nachrichten zu ignorieren

BTW: Jetzt schweifts doch langsam ziemlich vom eigentlichen Thema ab xD

Viktor

Alter Hase

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14

08.07.2010, 17:19

Also, dass man bei einer Unterlassungserklärung immer (!) auch was zahlen muss ist nicht richtig.
Bei Unterlassungserklärungen muss man NIE etwas bezahlen. Nur bei der Abmahnung, die normalerweise die Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung beinhaltet.

Das schließt doch meine Aussage nicht aus. Ich hab es mal so weit aufgeschrieben, wie ich mir sicher war, dass es stimmt.

Zitat von »KeksX«

Besonders bei Klagen die Daten und "internetbezogene" Sachen angehen, zeigt sich sehr oft, dass vorallem die Klägerseite eines will: Geld.

Wie ich schon geschrieben habe: es kommt darauf an, was die Klägerseite mit der ganzen Aktion bezwecken will...

Bösewicht

unregistriert

15

08.07.2010, 18:16

Du meintest also, dass man bei einer Abmahnung nicht immer etwas Zahlen muss.
Soweit ich weiß muss man jedoch allein schon dafür bezahlen, dass man eine Abmahnung bekommen hat (Aufwandskosten an den Anwalt etc.)

Edit: Hab mal wieder bei Wiki gestöbert:

Zitat

Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten.
Deshalb denke ich, dass ein geringer Betrag so gut wie immer bestehend bleibt.

Viktor

Alter Hase

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16

08.07.2010, 18:37

Du scheibst da von Abmahnung und ich von Unterlassungserklärungen. Da gibt es natürlich schon einen Unterschied.

KeksX

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17

08.07.2010, 18:57

Viktor, es zeigt sich halt in der Praxis, dass eine Unterlassungserklärung meistens nie ohne Zahlungsforderung kommt... Allein schon wegen den Anwaltskosten.

Aber wir sind immer noch nicht schlauer, was die 3D Modelle angeht, weshalb wir vielleicht zum Thema zurückkehren sollten.^^
WIP Website: kevinheese.de

18

10.07.2010, 16:19

Ich würde einfach so mal behaupten,solange es nirgentwo steht,dass die Modelle geschützt sind kann man die Modelle auch downloaden.Man wäre ja schon echt dumm wenn man die Modelle hochlädt und dann nur deshalb um sie keinen zu Anbieten.Und wenn die Modelle von einen gemacht sind der illegale Programme benutzt kann eigentlich der der es Downloadet ja eigentlch nicht haftbar gemacht werden,weil der der es gedownloadet hat ja nicht weiß ob es von einen gemacht worden ist,der Illegale Programme benutzt.

Also sind die 3D Modelle legal und deshalb kann man für nix haftbar gemacht werden,ausser wenn da Steht Copyright oder sowas.

Viktor

Alter Hase

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19

10.07.2010, 17:05

@Bigevildog666: Das wäre so, wie wenn man Filme/Musik/etc herunterladen würde. Du weißt zwar nicht, ob sie illegal sind oder nicht, lädst sie aber herunter... Da bekommst du dann dennoch eine Anzeige/Abmahnung/...
Wie so oft: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

@KeksX: Es ist genau andersherum meiner Meinung nach: Bei Abmahnungen wird Geld verlangt, bei Unterlassungserklärungen nicht.

Crush

Alter Hase

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Beruf: Softwareentwickler

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20

10.07.2010, 17:10

Du bringst uns hier auf eine neue Abmahnmasche... :D Fallen stellen um abzusahnen.

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