Naja, diese Form der Unterlassungserklärung ist eher gebräuchlich als die Vorformulierte. Deshalb glaub ich nicht, dass man wegen meinem Beispielsatz unbedingt gleich ein Gerichtsverfahren an den Hals geworfen bekommt
Zitat aus Wikipedia:
In der Praxis hat es sich daher bewährt, die Unterlassungserklärung in modifizierter Form abzugeben...
Was auch seine guten Seiten hat:
Wieder Wiki:
Kanzleien, die sich auf Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben, sind nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kaum noch an einer gerichtlichen Geltendmachung der Rechtsverfolgungskosten des Unterlassungsgläubigers interessiert. Der Aufwand steht dabei nämlich in keinem Verhältnis zum Gegenstandswert. Der Gegenstandswert vermindert sich meistens von mehreren tausend Euro auf mehrere hundert Euro.
Das man garnichts bezahlen muss glaube ich zwar auch nicht unbedingt, aber eine geringere Strafe kann man hier vllt schon rausschlagen.