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BlackSnake

Community-Fossil

  • »BlackSnake« ist der Autor dieses Themas

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1

12.07.2008, 17:21

Polizei gibt Tipps, um das Urheberrecht zu umgehen

Die Polizei hat nun eine Broschüre für Jugendliche erstellt, in der darüber aufgeklärt wird, dass das illegale Herunterladen von Musik aus dem Internet über Tauschbörsen bestraft wird. Die Broschüre wurde für das "Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" herausgebracht.
Um sich beim Herunterladen von Musik nicht strafbar zu machen, gibt die Polizei gleich einen Tipp, um das Urheberrecht legal zu umgehen. So wird geraten, mithilfe entsprechender Software Musikstücke einfach von Internetradios aufzuzeichnen.
Durch diese Methode wird eine Lücke im Gesetz ausgenutzt, die es erlaubt, für private Anwendungen Musik von Radiosendern aufzeichnen zu können. Über solche Tipps werden sich die Rechteinhaber sicherlich nicht gerade gefreut haben.

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dein freund und helfer :badgrin:

Ba'el

Alter Hase

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2

12.07.2008, 17:38

was soll daran "Umgehen von Gesetzen" sein, das ist genau nix anders als wenn man sich Radio mit dem Kassettenrekorder aufgenommen hat oder Filme mit dem Videorekorder bzw heutzutage Festplattenrekorder

sowas ist genauso wenig illegal wie CD's brennen ... du darfst das Zeug halt nur nicht weitergeben
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3

12.07.2008, 18:10

wie siehts mit youtube aus? also wenn man bei youtube ein musiktitel hört und den mitstreamt?

4

12.07.2008, 19:21

Es könnte aber schon ein Unterschied sein, ob man jetzt mal ein paar Lieder aus dem Radio aufnimmt, oder ob man 24/7 ein Programm laufen hat, was das komplette Radio aufzeichnet automatisch in einzelne Musikstücke schneidet und die noch mit ID3 Tags versieht.
Lieber dumm fragen, als dumm bleiben!

xardias

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5

12.07.2008, 19:25

Beim Radio ist das denke ich auch kein Problem und völlig legitim. Immerhin wird von den Radiosendern GEMA Gebühr gezahlt.

Bei YouTube dagegen sollte es afaik nicht erlaubt sein rein rechtlich. Aber ich denke da macht sich der Hochladene eher strafbar als der Runterladende. Wobei es hier dann keinen Enterschied machen sollte ob du es dir nur anschaust oder auch speicherst. Technisch isses das selbe.

Chase

Alter Hase

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6

12.07.2008, 19:39

Zitat von »"Bolle"«

wie siehts mit youtube aus? also wenn man bei youtube ein musiktitel hört und den mitstreamt?

Das wuerde mich auch interessieren. Die Urheberechtsverletzung wird von demjenigen begangen der das Video hochlaed - aber niemand der das mitscheidet macht sich strafbar, denke ich..

Es gibt ja so oder so keine klaren Grenzen. Muss denn jeder der Musik laden will selber aufzeichnen? Was ist wenn man jetzt fuer Freunde und Familie aufzeichnet? Darf man die aufgezeichneten Dateien brennen? weitergeben?
Mein Standpunkt ist so oder so: Kopierverbote fuer Medieninhalte sind Schwachsinn, man kann nie Grenzen ziehen oder es gar unterbinden.
"Have you tried turning it off and on again?"

xardias

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7

12.07.2008, 19:43

Ich denke man muss da auf jeden Fall eine Grenze ziehen, sonst würde sie niemand mehr CDs oder DVDs kaufen müssen. Ich denke auch, dass Kopien für Freunde oder Verwandte nicht legal sein sollten (Oder vielleicht auch nicht legal sind? ich weiß es nicht). Sobald eine Kopie deinen Besitz verlässt ist es nach meinem Rechtsempfinden eine geklaute Kopie.

Es hindert dich ja niemand daran CDs mit deinen Freunden zu hören, oder denen die CD auszuleihen, ist völlig legitim. Doch duplizieren und weiterreichen ist für mich Diebstahl.

8

12.07.2008, 19:43

Zitat von »"Chase"«


Mein Standpunkt ist so oder so: Kopierverbote fuer Medieninhalte sind Schwachsinn, man kann nie Grenzen ziehen oder es gar unterbinden.

Das finde ich auch an Gesetzen scheiße, dass sie alles in feste Zahlen quetschen. Aber sonst kommt wieder irgendein Spinner und schreit "ungerecht", wenn man beim einem das durchgehen lässt und bei anderen jenes.

Aber das heißt natürlich nicht, das man alles darf, man muss halt was benutzen, was evtl. gesunder Menschenverstand heißt.
Deswegen finde ich auch Programme, die ohne zutun automatisch alles mitschneiden übertrieben und damit an der Grenze der Legalität.


Und wegen Upload/Download illegaler Inhalte: Logischerweise ist das Verhalten von beiden Mist, aber früher war nur Upload strafbar. Aber ich glaube man hat mal irgendwann irgendwas geändert, btw. auf Download ausgeweitet, aber wie weit genau weiß ich jetzt auch nicht.
Lieber dumm fragen, als dumm bleiben!

BlackSnake

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9

12.07.2008, 20:44

man kann ja auch über inet fernsehn und filme schauen (maxdome...). ich weiß jetzt nicht wie das dort abläuft, aber sicher werden die normalerweise nich bei einem auf dem recorder oder sonstigem gespeichert. man könnte rein theoretisch auch einfach mitstreamen. da würde ich sagen, dass dies verboetn ist, obwohl man ja dafür bezahlt. man kann diese sachen ja einfach weiterreichen, genauso wird es bei der musik sein. wie es in dem artikel steht, es das ein "loch" im gesetzt, daraus kann man ja entnehmen, dass dies eigentlich nicht erlaubt ist.

Ba'el

Alter Hase

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10

12.07.2008, 21:10

noch mal zu youtube und anderen Streamingportalen

das uploaden von unter lizenz stehenden Inhalten ist illegal

das reine anschauen ist nicht illegal (<- Begründung vom Gesetz her ist da man es sich nicht runterlädt hat man es "physisch" nicht, jeder der sich nur ein bissel mit I-net beschäftigt weis zwar das der Browser es temporär auf dem Rechner speichert, aber ... das wird irgendwie außen vor gelassen)

das runterladen bzw mitstreamen dieser Angebote ist wiederum illegal, da der Inhalt, im Gegensatz zum Radio etc., illegal bereitgestellt wurde

das gilt natürlich nur wenn der Inhalt nicht vom Rechteinhaber selbst geuppt wurde, dann darf man es auch runterladen (aber trotzdem nicht verteilen oder anderweitig Verwenden, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist das man es darf -> zwecks Urheberrecht, dass greift immer)
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