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Nox

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11

07.03.2006, 22:12

Würde schon sagen, dass der Debugger die exe nimmt. er fragt ja auch immer so lieb nach den Quellcode, wenn er den für einen Aufruf nicht hat.
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Sicaine

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12

07.03.2006, 23:24

Zitat von »"nix da"«

what the heck is softice? vanilla softy icecream?


Ein genialer Debugger. Kannste Breakpoints auf alles setzten. Speicher WinAPI funktionen etc.. Könntest z.b. auch öh windows uhr _debuggen_ oder Software mit dongle etc. etc.

Nox

Supermoderator

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13

07.03.2006, 23:38

Öhm....eigentlich kann man das mit dem VS Debugger auch, oder irre ich mich gerade gewaltig.....
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matthias

Alter Hase

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14

07.03.2006, 23:53

schlag mal gegen den monitor (nicht zu fest)
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koschka

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15

08.03.2006, 12:48

Warum soltle es gegen das Gesetz sein, Disassemblys zu erstellen - von Programmen die unter GNU stehen? - Also frei erweiterbar sind. Wenn dazu nix in der Eula steht sehe ich da kein Problem, aber ein Anwalt bin ich auch nicht.

@Nox, bei mir funzt das auch wunderbar.

16

09.03.2006, 19:00

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FOGX« (15.09.2010, 17:02)


Anonymous

unregistriert

17

09.03.2006, 19:21

Man darf, laut internationalem Urheberrecht, nur seine eigenen Programme disassemblen oder die Programme, für die man eine formelle Bestätigung des Urheberrechtlers besitzt.

Die Lizenz unter der das Programm (Zielprogramm oder Disassembler) hat damit nichts zu tun. Kurz: Es ist Furz wie Deckel ob nun das Programm unter GNU, CPL1.0 oder der Disassembler unter GNU, CPL1.0 odä. steht. Der Tatbestand das man die Rechte für das Öffnen eines geschützten Programms nicht besitzt ist damit gewährleistet und es gab darin auch schon krasse Urteile, wobei Geldstrafe noch milde war in Tausend-Euro bereich. Haftstrafen sind da auch die Regel.

Die Lizenz GNU, CPL, MPL usw, stehen nicht in Verbindung des Urheberrechts. Beispiel: Man darf den (Roh-)Quellcode (C) von SuSE einsehen, aber man darf sich nicht den Quellcode durch das extrahieren aus diesem urheberrechtlich geschützen Objekt holen.

Das sind 2 verschiedene Welten.

Der Visual Debugger von Microsoft darf auch nur die Programme debuggen die mit ihm erstellt wurden oder mit der Lizensierung eines Microsoft Entwickler Tools stehen. Diese Infos werden idR. mit in das Compilat einkompiliert, damit der Debugger auch nur diese Programme debuggen kann, die er auch darf. Wer die EULA von Microsoft Entwickler-Tools gelesen hat, weiß was ich meine. Daher sollte man es vermeiden hier aufgrund seines "Wunschdenkens", Spekulationen von "ich darf das" schmieden.

Es ist ein Verbrechen (klingt hart, ist aber so), ein Programm das nicht sein eigenes ist oder eine formelle (also nicht nur Telefon, sondern ich rede hier von Verträgen!) Erlaubnis des Urhebers, zu disassemblen nur um vom "Code" zu lernen. Ob das Programm nun unter einer Lizenz für OpenSource steht ist in diesem Fall, schei* egal!

Das Gurke

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18

09.03.2006, 19:24

Ich schmeiss dazu nur mal eben rein:

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Angeklagter.

Illegal hin und her, der Inhaber der Rechte müsste einen doch anzeigen? Und das das nicht geschieht ist zwar nicht grad 100% sicher, aber anzunehmen.

Oder darf einen jedermann wegen sowas anklagen?

Edit:

Davon ausgegangen das man Open Source sachen disassembliert!

19

09.03.2006, 19:28

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FOGX« (15.09.2010, 17:02)


Anonymous

unregistriert

20

09.03.2006, 19:36

Zitat von »"Das Gurke"«

Oder darf einen jedermann wegen sowas anklagen?
Ich darf an Dir sogar eine Zivilfestnahme vollziehen - Denk mal drüber nach was jeder Bürger für Rechte hat.

Ach ja, gibt auch "Kopfgeldjäger" im Internet die nur auf so ein Statement warten, dass es einer getan hat. Denkste die bekommen "unter der Hand" keine Kohle dafür? ;-)

FOGX
Also schreib mal ganz genau auf, um welches Produkt es sich handelt, was Du genau getan hast, wie Du versuchst das Programm zu benutzen usw. Etwas mehr Infos halt als im 1. Post ;)

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