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ecsl

Frischling

  • »ecsl« ist der Autor dieses Themas

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1

20.10.2005, 19:14

Fahrerflucht?!

Hallo zusammen,

hab mal ne Frage an euch.
Ab welcher Entfernung zum Unfallort ist es Fahrerflucht?

Ich hatte am Montag einen Verkehrsunfall an dem ich unschuldig bin.
Der Unfallverursacher schien nichts zu merken und fuhr rund 200-300 Meter weiter. Die dortige Ampel war rot sodass er stehen bleiben musste. Erst als mein Bruder der dabei war hinterher rannte und den Fahrer auf den Unfall aufmerksam machte schaltete er die Warnblinkanlage ein und fuhr beiseite.
Der Unfall war noch nicht mal leicht sodass man dies hätte bemerken müssen. Gut es war ein 7.5t LKW aber der hat mein Auto ganz schön geschrottet kanpp 3000€ Schaden.

Ab wann tritt Fahrerflucht ein?
Wie sieht es mit Unfall bemerkt/nicht bemerkt aus?
Spielt das eine Rolle?

Ich schätze wäre die Ampel grün gewesen dann wäre er weitergefahren.

Gruß Eike

Nox

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2

20.10.2005, 20:30

Dafür gibt es das BGB bzw viell findet man dazu auch was in der StVo
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koschka

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3

20.10.2005, 21:58

sry, aber ich glaub wir haben hier leider keine Anwälte drin. Ich würde dir raten so etwas aufzusuchen, das kann teuer werden....

Anonymous

unregistriert

4

20.10.2005, 22:16

ecsl
Das ist interessant! Heut mittag auf dem Weg zur Arbeit ist einem Schwertransporter auf der Autobahn vor mir der Hintere Reifen explodiert und hat die herumfliegenden Teile haben bei dem dahinter fahrenden Transporter die Windschutzscheibe zerfetzt. Hab echt schwein gehabt das ich richtig gas geben konnte und ich nix abgekommen habe. Aber der Typ ist locker weitere 7 KM gefahren und hat erst dann bemerkt das was nicht stimmt als ihm der Hänger gegen die Leitplanke geschleudert wurde. War kein schöner anblick :ohoh:

Anonymous

unregistriert

5

20.10.2005, 22:23

Re: Fahrerflucht?!

Zitat von »"ecsl"«

Erst als mein Bruder der dabei war hinterher rannte und den Fahrer auf den Unfall aufmerksam machte schaltete er die Warnblinkanlage ein und fuhr beiseite.


Erst zu diesem Zeitpunkt kann vor Gericht belegt werden das er mit Sicherheit kenntniss von dem Unfall hatte. Und er hat korrekt reagiert.

Alles andere sind nur Mutmasungen. Eine Fahrerflucht ist nicht gegeben.

cu

Nox

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6

20.10.2005, 22:25

Bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb $142

"...,obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist..."

die Seite ist sehr gut für jederman, der sich nciht sicher ist.
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7

21.10.2005, 13:07

Löschen

Nox

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8

21.10.2005, 13:12

im stgb steht es aber ein bisschen anders ;)
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Anonymous

unregistriert

9

21.10.2005, 13:32

Jaja die össis. ein lustiges Völkchen. 8)

Die Beweislast liegt immer beim Beklagten.
Man darf seinen Wagen nicht aus gefährlichen Zonen bringen sondern munter Leben gefärden (sonst wärs ja Fahrerflucht).

Ich mach da mal Urlaub und schütte mir beim fahren eine heise Tasse Kaffe von McD über die Beine. Nach dem es dann gekracht hat sind vielleicht 10 Menschen tot (jaja die böse Kreuzung..aber der Wagen bleibt stehen) und ich Millionär.

:ohoh:

10

21.10.2005, 17:00

wieso die Österreicher??
Ich komme erst seit einem Jahr aus Österreich.
Als mein Vater in Heiligenstadt Thüringen einen Auffahrunfall hatte, ist es von der Kreuzung runter und auf den Parkplatz 25m entfernt gefahren.
Das ende vom Lied war, 3 Monate Führschein weg, weil er "Fahrerflucht" begangen hat.

MfG

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