Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

1

26.10.2015, 02:54

Es ist nicht illegal.
Man verstößt bei hackintoshs und co. zwar gegen Apple's AGB, aber die wurden vor Gericht noch nie auf den Prüfstand gestellt.
Und die ist auch stark bestreitbar, wenn man eine originale osx version besitzt.
Um eine originale Lizenz zu bekommen, muss man aber i.d.R. heutzutage einen Mac kaufen. Aber 400-500€ fürn MacMini sollte doch drin sein (den man eig. auch wunderbar zum Programmieren nutzen kann)?

Ansonsten: was nutzt ihr denn? Man muss nicht auf Mac entwickeln, das ist ein ziemlicher Irrglaube.
Es gibt nur zwei Einschränkungen bei Entwicklung unter Windows: man kann den ios simulator nicht benutzen; man kann die app unter windows nicht in den store laden.
Je nach game engine wird der erste Nachteil eh mit einem eigenen Simulator ersetzt (unity, AdobeAir z.B.).. ansonsten einfach aufs Gerät installieren.
Ich z.B. arbeite nur unter Windows mit IntelliJ, nutze einen MacMini zum Hochladen und zur Generierung aller Zertifikate (geht auch mit openssl unter Windows).
Hab aber auch nen Hackintosh installiert, den ich nie nutze (installiert mit einem backup von meinem MacMini).

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

2

26.10.2015, 06:39

Nur weil es noch nie vor Gericht war, ist es aus Deiner Sicht also legal? Komische Sicht der Dinge hast Du da.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

3

26.10.2015, 08:42

Unabhägig der AGB ist es nicht illegal. Du kannst uns aber gerne erleuchten und erzählen, welches konkrete Strafrecht man bricht bei der normalen privaten Nutzung einer legal erworbenen software (Die Lizenz deckt Mehrfachnutzungen ab, eben nur mit der hardware-Beschränkung).
Auch in den USA würde das Nutzen einer legal erworbenen Lizenz gegen kein Gesetz verstoßen, sondern von Fair Use abgedeckt werden.
In Deutschland kommt nur eins in Betracht: das Aushebeln von Schutzmaßnahmen. Gibt es keine, weder DRM, noch Verschlüsselung, noch sonstwas. Sonst fällt mir schlicht nichts ein; das Urheberrecht (und damit das erworbene urheberrechtliche Nutzungsrecht) wird nicht gebrochen.
Genauso wie jailbreaking gegen Apple's AGB verstoßen (und sogar mit Garantieverlust gedroht wird..), beides nicht der Fall. Auch Deutsche Gerichte haben in dem Fall bereits gesagt, dass die Klausel nichtig ist.
Ich finde eher, dass deine hier dargestellte Sicht komisch und schlicht nicht objektiv ist. Besonders, da Lizenzrecht so oder so ins Zivilrecht fällt -> nichts zu tun mit illegal mit konkreten Sinn.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ventrix« (26.10.2015, 08:50)


BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

4

26.10.2015, 08:50

Also Wortklauberei. Ob es nun rechtlich haltbar ist oder nicht, können wir nicht beurteilen. Auch Du nicht. Fakt ist, es verstößt gegen das End-User-Licence-Agreement. Diese Klausel war in der Vergangenheit klar nichtig, weil sie erst nach dem Kauf gelesen werden konnte. Das ist heute aber nicht mehr so. Folglich weiß der User vorher, was er kauft und wie er es nutzen darf und wie nicht.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

5

26.10.2015, 08:56

Welche Wortklauberei?
Du unterstellst einer user-Gruppe illegale Tätigkeiten und ich frage dich ganz konkrekt auf welche Gesetze und Urteile (gerne weltweit) im Zusammenhang welcher AGB-Klausel genau du dich dabei berufst.
Gerne auch auf Zivilrecht gemünzt. Welche Schadensersatzforderungen könnte Apple anhand welcher Gesetze in Deutschland bei der privaten Nutzung erheben? Und welcher Schaden entsteht?
Das ist nicht sonderlich schwer zu verstehen und eine ganz normale Frage ohne Hintergedanken.

Eine AGB hebelt nicht die Urheberrechte aus. Das Nutzungsrecht verbietet einem so eine Nutzung nicht. Sowohl Zivil- als auch Strafrechtlich.
Es ist sogar anfechtbar, dass das Nutzungsrecht überhaupt zum tragen kommt, da bei Überlassung der Software (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) der Nutzer sogar weit mehr Rechte bekommt (u.A. die Modifikation der Software zur privaten Nutzung) § 903 S. 1 BGB.
Und mit der Überlassung der Software sagt unser Urheberrecht: "die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form" §69c UrhG.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »ventrix« (26.10.2015, 09:13)


BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

6

26.10.2015, 09:08

Was weiß ich denn. Ich bin kein Gesetzesfutzi. Ich weiß nur, dass OS X nur auf Apple-Hardware installiert werden darf. Ich werde die EULAs dahingehend jetzt nicht extra durchsuchen, das ist allgemein bekanntes Wissen. Gegen die EULA zu verstoßen heißt einen Vertrag zu verletzen. OS X steht immerhin unter Copyright und die EULA erlaubt die Verwendung nur unter konkreten Bedingungen. Die Folgen davon kann ich nicht abschätzen. Du willst uns doch aber wohl nicht erzählen, dass sämtliche EULAs nichts wert sind und vollständig ignoriert werden dürfen?
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

7

26.10.2015, 09:24

Wenn sie konkret gegen geltendes Recht verstoßen, dann ja, kann man ignorieren.
Und das ist leider bei so gut wie jeder software-Lizenz der Fall, da alle einem ein "Nutzungsrecht" vorspielen, wo man laut deutschem Recht Eigentümer wird (auch bei software).
Sonst wäre ja auch jeder Weiterverkauf von Spielen und hardware mit installierter software illegal (PCs, mp3 player, smartphones..).
Zu genau dem Thema findet man i.d.R. auch auf Seiten von Anwälten entsprechende statements, die das alle genauso sehen.

Copyright gibts in Deutschland ja eh nicht.. i know, Wortklauberei :)
Aber wie gesagt: auch in den USA fällt sowas unter Fair Use, solange man sowas nicht verkauft, was gegen DMCA verstoßen würde (gibt sogar 1-2 Fälle dazu).

Ich hatte neben Informatik nen paar Semester Medienrecht, da kamen genau solche Themen dran. Ich bin an sich einfach nur an anderen Meinungen und Ansichten interessiert.
Anfechten kann man natürlich immer alles, ob man im Recht ist oder nicht. Das ist nunmal die Definition von Rechtsstaat.

Aber: wenn man kommerziell apps veröffentlicht, würde ich trotz allem auch davon abraten. Es gibt Fälle, in denen Apple Apps ablehnt, wenn sie herausfinden, dass sie auf einem hackintosh kompiliert wurden (recht einfach wegen Fremdprogrammen, wie bootlader, welche System-flags ändern). Die lehnen dabei zwar nur das review ab, aber vermeidbar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ventrix« (26.10.2015, 09:33)


BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

8

26.10.2015, 09:30

Nun, ob Copyright oder Urheberrecht, das kann ich gar nicht beurteilen. Immerhin stammt die Software aus den USA, wo Copyright gilt. Wie und ob das in deutsches Urheberrecht übertragbar ist, weiß ich nicht.
Salvatorische Klauseln sollten allerdings verhindern, dass die komplette EULA ignoriert werden kann, sondern stattdessen nur die Teile, die der jeweiligen Gesetzgebung widersprechen.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass Du das beurteilen kannst. Genau wie ich eben auch. Es einfach so abzutun halte ich für fragwürdig bis gefährlich.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Werbeanzeige