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Community-Fossil
Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer
Mein Punkt war einfach nur, das die meisten davon von so gut wie jedem geknackt werden koennen. Das passende Tool ist in 10min runtergeladen. Trotzdem gelten diese Schutze im Sinne des Urheberrechtes als wirksam. Wie wuerde dann wohl geurteilt werden bei einem Schutz, der einem zwingt extra Hardware zu kaufen, dessen Existenz ein Durchschnittsmensch nichtmal kennt.Es gibt übrigens dutzende Arten von Kopierschutz von Discs.
Community-Fossil
Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (06.02.2013, 08:50)
Community-Fossil
Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer
Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].
wie BlueCobold schon richtig angedeutet hat, muss man zwischen dem Anfertigen einer Kopie (also auch Downloads) und dem Besitzen einer Kopie.
Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die Klägerin zu 1) habe darüber hinaus einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten aus § 97 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit § 91 a Abs. 3 UrhG wegen der Bewerbung und Verbreitung von Vorrichtungen zur Umgehung von effektiven technischen Schutzmaßnahmen.
Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].
Laut Gesetzestext ist die Kopie nur legal, um die spätere Nutzung zu sichern. Eine Kopie die man dann ins Internet hochlaedt ist also illegal. Fuer mich ist klar, dass eine Kopie nur dann legal sein kann, wenn man sie auf legalem Wege herstellt. Bleibt also die Frage, wann darf man fuer sich selbst Kopieren. Beim Filmen und Musik darf kein Kopierschutz umgangen werden. D.h. quasi nie. Bei Software nur wenn man die spätere Nutzung damit sichert. Ob man dafuer den Kopierschutz aushebeln darf, ist nicht wirklich geklaert, z.b. der Verbraucherschutz vertritt hier den konservativen Ansatz, dass man es nicht darf: http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rd…xsl/75_2324.htm Das haengt aber evtl. eher damit zusammen, das ein Programm das Software kopiert genausogut Musik kopieren koennte, womit es unmoeglich ist ein legales Tool zum Aushebeln des Kopiertschutzes zu verwenden?Zu den ROMs: Wenn ich zB eine N64 und eine Zelda OoT habe und ich mir dan neinen Emulator und die ROM sauge und damit spiele, kann es doch eigentlich nicht illegal sein, da ich ja die Sachen auch legal besitze.(Nur in diesem speziellen Fall)
zum Kopierschutz: Man darf für sich selbst (soweit ich das weiss) Kopien anlegen. Es könnte ja zB sein, dass der Datenträger zerstört wird, aber ich habe mir die Musik, das Spiel oÄ ja gekauft.
@TGGC: es scheint mir nicht so, als wäre der DS Cardridge eine Kopierschutzfunktion zugesprochen wurden, weil sie eine sehr ungewöhnliche Form bzw. einen sehr ungewöhnlichen Aufbau hat, sondern weil diese eine andere Art von Kopierschutz hat.
Zitat
Dabei werden die Nintendo DS Spiele ausschließlich auf speziellen, nur für die Nintendo DS passenden Speichermedien angeboten (die „Nintendo DS Card”). Diese speziellen Karten können in den Slot — 1 Schacht der Nintendo DS Konsole eingeschoben werden, so dass die Nintendo DS die Daten auslesen und das Spiel abspielen kann. Die Nintendo DS Karten sind auf dem Markt nicht erhältlich und werden nur von Nintendo hergestellt. Kein anders Gerät als die Nintendo DS kann sie abspielen. Dabei erschöpft sich das spezielle Kartenformat der Nintendo DS Spiele nicht in den äußeren Abmessungen der Spielkarten.
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Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer
Kann eben doch. Besitz des Originals ist KEINE Kopiererlaubnis. Und eine Upload/Download-Erlaubnis erst recht nicht.Zu den ROMs: Wenn ich zB eine N64 und eine Zelda OoT habe und ich mir dan neinen Emulator und die ROM sauge und damit spiele, kann es doch eigentlich nicht illegal sein, da ich ja die Sachen auch legal besitze.
Auch dazu wurde schon einiges gesagt. Du darfst es nicht, falls dabei ein Kopierschutz umgangen werden muss. Musik darf nicht kopiert werden, wenn dabei ein Kopierschutz gebrochen werden muss. Da Spiele Musik enthalten, bleibt maximal eine Grauzone, im logischen Fall jedoch ein klares: Nein, Du darfst es nicht.zum Kopierschutz: Man darf für sich selbst (soweit ich das weiss) Kopien anlegen. Es könnte ja zB sein, dass der Datenträger zerstört wird, aber ich habe mir die Musik, das Spiel oÄ ja gekauft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (08.02.2013, 06:39)
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