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David Scherfgen

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1

13.11.2003, 22:14

DAS ist Bürokratie!

Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost
"Was jeder Postangehoerige wissen sollte":


In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel","Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Uebel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbefoerderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einer der im Wertsack versackten Wertbeutel haette versackt werden muessen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzueglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzaehlung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zaehlen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "verpackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdruecklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind im uebrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehoerige weiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

2

13.11.2003, 22:19

:-D :-D Woher hast du das denn
:-D :-D
Ein Gespenst geht um in Europa...

David Scherfgen

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3

13.11.2003, 22:23

Such mal nach "Versackstelle".
Ich hab's eben in einer Sendung in der ARD gesehen...
Sowas gibt es tatsächlich, und noch viel mehr sinnlose Bestimmungen.

4

13.11.2003, 22:28

Nee, das ist doch nicht echt?
Ein Gespenst geht um in Europa...

David Scherfgen

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5

13.11.2003, 22:37

Doch, es ist echt.
Such mal danach.

Jumping Jack

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6

14.11.2003, 14:08

Hab ich auch gesehen :-)
Kann man sich kaum vorstellen das es möglich ist so eine überflüssige schei** zu verzapfen.

Weitere Beispiele waren wenn ich das richtig in Erinnerung habe:


Wenn der Arbeitnehmer auf einer Dienstreise stirbt, so ist die Dienstreise beendet.

Die am längsten andauernde Form der Arbeitsunfähigkeit ist der Tod.

Wenn ein (Rat/Runde/Vorstand oder so ähnlich) nur aus einer Person besteht, so wird nicht nach Geschlecht unterteilt/sortiert.

Eine Ausfuhrbestimmung ist die Erklärung der Erklärung wie man Erklärungen erklärt.

7

14.11.2003, 14:16

:ohoh:
Ein Gespenst geht um in Europa...

David Scherfgen

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8

14.11.2003, 15:50

Es kommt noch besser: (einige sind jetzt doppelt)

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken
zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht
Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren
Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt
werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine
Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)

Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus
befindet, die nachweislich nicht tot ist.
(Der Hobbygärtner)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine
Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich eine Familie
befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der
Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG
keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart
bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des
gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach
Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem
Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug
auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer
Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks
erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot...
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag
ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)

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Alter Hase

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9

14.11.2003, 16:40

Die sind jawohl so hammer lustig!

VIELEN DANK, HABE MICH KÖSTLICH AMÜSIERT!
"Tu es. Oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen."
StarWars

www.tron2d.de.vu

Jumping Jack

Treue Seele

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10

14.11.2003, 17:22

argh... naja, ich war mir sowieso nicht ganz sicher ob mit oder ohne dem "h" und habs deswegen einfach mal hingeschrieben.
Blöd nur dass das Wort "erklären" so oft vorkam :).

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