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Toa

Alter Hase

  • »Toa« ist der Autor dieses Themas

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11

26.12.2008, 19:03

Ich ruf morgen mal bei der Kostenpflichtigen Hotline von Notebooksbilliger an -.-

12

26.12.2008, 20:39

du bist mutig :lol:

13

26.12.2008, 20:58

Und lass dich nicht damit abspeisen, dass du das Notebook an eine andere Firma schicken müsstest oder man keine Gewährleistungsansprüche geltend machen könnte, weil <random_reason_in_main_clause>. Solange die 6 Monate nicht rum sind hast du Anspruch auf ein neues Notebook, wenn sie nicht nachweisen können, dass es kein Produktionsfehler ist. Wenn du grad einen lustigen Tag hast kannst du auch drohen vor Gericht zu ziehen. ;)

Und immer schön Gewährleistung sagen und nicht Garantie.

Faule Socke

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14

27.12.2008, 00:30

Toa, wenn nichts wichtiges auf der Festplatte ist und du das Teil noch keine 6 Monate hast, Ersatzlieferung oder Geld zurück, darf man sich ja aussuchen :D Oder du rufst an, ob sie dir helfen können, aber Gesetzlich sind sie verpflichtet, dir das Teil umzutauschen/Geld zurück und da gabs noch 3 andere möglichkeiten^^

Socke

15

27.12.2008, 01:31

Afaik kann man das Geld erst beim 3. Umtausch zurück verlangen, aber da bin ich mir grad nicht sicher und würd dafür nicht gerade stehen. ;)
Ansonsten kann der Händler auch mit deinem Einverständnis einen Teil des Geldes zurückerstatten, wenns kein gravierender Fehler ist. Hat man häufig bei Ikea-Regalen. Da ist irgendeine Ecke ab, man baut den Schrank so, dass es nicht auffällt und bekommt dafür dann 50€ zurück.

Fred

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16

27.12.2008, 06:17

Zitat von »"Genion"«

Afaik kann man das Geld erst beim 3. Umtausch zurück verlangen, aber da bin ich mir grad nicht sicher und würd dafür nicht gerade stehen. ;)

Ich denke auch, dass es so ist. So wie es in vielen Geschäften gehandhabt wird, "Ach das Ding gefällt mir nicht, ich trage es zurück und will mein Geld wieder!", ist nur ein freundliches entgegenkommen von Seiten des Verkäufers, um seine Kunden zu behalten.
Der Verkäufer muss dir auch nicht mal Neuware zurückgeben. Er hat grundsätzlich erst mal 2 Mal das Recht, das Gerät vom Hersteller reparieren zu lassen. Funktioniert es dann immer noch nicht, darf der Kunde allerdings auch das Geld zurückverlangen.
Ich würde mich aber auch auf jeden Fall an den Vertrieb wenden, weil die, wie gesagt in der Nachweispflicht stehen, dass der Fehler nicht schon von Beginn an vorhanden war. Garantie kannst du, sollte es nicht funktionieren, ja immer noch geltend machen und diese müsste, wenn ich mich nicht täusche min. 2 Jahre seitens des Herstellers gegeben sein.

Faule Socke

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17

27.12.2008, 13:44

Nein mit Umtausch hat das nichts zu tun. Das ist gesetzlich so festgelegt, der Verkäufer hat innerhalb der ersten 2 Jahre (nennt sich gesetzliche Gewährleistung) dafür zu Sorgen, dass das Produkt bei Sachgemäßer Behandlung Mängelfrei ist und bleibt. In der ersten sechs Monaten gelten nochmal verschärfte Regelungen. Der Verkäufer muss dem Kunden übrigens beweisen, dass
a) Der Mängel nicht shcon beim Kauf vorhanden war
b) der Mängel durch nicht sachgemäße Behandlung entstanden ist

Ansonsten hat der Verkäufer 5 verschiedene Möglichkeiten, wovon mir allerdings nur noch 2 bekannt sind:
1) Ersatzlieferung:
Der Kunde kriegt an Ort und Stelle ein NEUES Produkt. (nichts mit Einschicken, wer sich sowas anhört, der wird verarscht)
2) Geld zurück:
Der Kunde kriegt auf der Stelle das Geld zurück (keine Gutscheine etc...)

Die Verkäufer sind natürlich geschult, sowas zu umgehen, wenn man z.b. Mangelware erworben hat, wird ein Gutschein zur Entschädigung ausgestellt, damit wird der Kunde verarscht und es wird sichergestellt dass er sein Geld im gleichen Laden ausgibt. Wer auf sowas eingeht ist dumm, denn er verzichtet auf die oben gesetzlich festgelegten Ansprüche.

Ich muss sagen, der Rechtskundeunterricht hat sich gelohnt ;-)

Socke

// Edit: Fred ich weiss ja nicht, wo du so ein schwachsinn her hast, aber das ist komplett falsch. Falls du mir nicht glaubst, Gesetzbuch lesen.

// Nochmal Edit: Der Hersteller muss gar keine Garantie geben, aber der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben.

// Soo ich hab mal schnell nen Link rausgesucht: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/gesetze/CISG/cisgd45.htm

Socke

Fred

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18

27.12.2008, 14:04

Auch wenn das jetzt Offtopic ist, aber es stimmt eben einfach nicht, was Socke da schreibt.
Der Verkäufer muss dir keine Neuware liefern und dir erst Recht dein Geld nicht zurückgeben.
Nach §437 BGB hat der Käufer folgende Möglichkeiten, wenn ein Mangel an der Ware vorliegt:

Zitat

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


So in §439 steht drin, dass der Käufer verlangen kann, dass ihm die Ware in einem fehlerfreien Zustand geliefert wird. Wie der Verkäufer diesen erreicht ist egal. Fakt ist, dass der Verkäufer die entstehenden Kosten zum Einschicken etc. selbst tragen muss.
§440 sagt aus, dass der Verkäufer zweimal das Recht hat die Ware zur Reparatur einzuschicken, §323 sagt, dass der Käufer dem Verkäufer eine Frist setzen kann, die der Verkäufer zu erfüllen hat, bis die Ware in fehlerfreiem Zustand vorliegt und in §326 wird beschrieben, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Verkäufer das Produkt nicht mehr liefern kann oder der Aufwand der Reperatur zu groß wäre.

Aber einfach Geld zurückfrodern geht nicht. Also komm Geschäften lieber mit solchen Paragraphen als mit irgendwelchem Halbwissen von wegen, sie müssen aber. Der Verkäufer hat genauso Rechte wie du und diese zu kennen ist wichtig.

Ich denke aber mal, dass es kein Problem sein sollte und dass sich der Vertrieb nicht quer stellen sollte und die Möglichkeit bieten sollte den Mangel zu beheben.

Socke: Ich kenne das Gesetzbuch durchaus ein wenig ;)
EDIT: Sag mal Socke willst du mich für blöd verkaufen? Die Seite die du postest hat folgende Überschrift in der Überkategorie: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Vom 11. April 1980 (BGBl. 1989 II S. 588) :roll:

Toa

Alter Hase

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19

27.12.2008, 14:21

Ich ruf gleich an muss noch warten bis tele frei ist. Was mir aber gerade so einfällt das einzigste was ich gestern abend gemacht habe bevor es am nächsten morgen dann nicht mehr ging waren, die Programme zu testen die von Davids CD gehen.

Da sind doch auch ein paar Tools dabei die DirectInput benutzen. Kann es vielleicht sein das irgend eins davon meine Tastatur deaktiviert hab (weshalb ich beim ersten mal auch nicht einloggen konnte) und jetzt das latop nicht mehr bootet genau deswegen?

David Scherfgen

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20

27.12.2008, 14:28

Zitat von »"Toa"«

Kann es vielleicht sein das irgend eins davon meine Tastatur deaktiviert hab (weshalb ich beim ersten mal auch nicht einloggen konnte) und jetzt das latop nicht mehr bootet genau deswegen?

Das halte ich für unmöglich.

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