hanse
Mir wäre es neu das man bei Boost überhaupt seinen Quelltext freilegen muss, wenn man es benutzt. Ich dachte bisher die ist so ne art Public Domain.
Musst du auch nicht (hab mich da etwas ungenau ausgedrückt) Prinzipiell gibt es in der Freien Software zwei Konzepte die sich immer wieder streiten.
Das erste sind die BSD Style Lizenzen, die haben gemeinsam das du Code, der Code unter einer solchen Lizenz enthält, nicht Freigeben musst. Es gibt dann noch Lizenzen bei denen man noch in Werbematerial erwähnen muss, dass der Code verwendet wird. Diese sind aber relativ selten. (Siehe Advertising clause in https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/BSD_Lizenz) Public Domain ist solch ein Code aber auch nicht, meist steht da so etwas wie "Dieser Lizenzabschnitt darf nicht entfernt werden", dadurch wird gewährleistet das man nicht behaupten kann, man habe den Code selber geschrieben.
Das andere Konzept sind Lizenzen mit Copyleft. Copyleft gibt es in verschiedenen stärken. GPL ist die klassische Copyleft Lizenz. Verwendet man Bibliotheken die unter der GPL stehen muss man seinen eigenen Code auch unter die GPL stellen, auch wenn man dynamisch linkt. Deshalb wird die GPL auch als viral bezeichnet. Die abgeschwächte Variante ist die LGPL dabei darf man dynamisch gegen die Bibliothek linken ohne den eigenen Code frei zu geben.
(alle Angaben natürlich ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt)