Es sei denn, du kaufst digitale Güter im EU-Ausland (Bilder, dlls, Musik, etc.).
Da musst du vorher die ID beim Händler angeben, weil du sonst Probleme beim Zurückholen der Steuer von den ausländischen Finanzämtern bekommst.
Ich habe im letzten Jahr mein Praktikum in einer Firma gemacht, die öfter Stockfotos und so eingekauft hat. Viele der Firmen saßen dann in den Niederlanden, Belgien, Luxenburg und so. Natürlich hat da niemand die SteuerID angegeben.
Bei einer Prüfung viel dann auf, dass man die Umsatzsteuer nicht einfach vom Deutschen Finanzamt zurückbekommt, sondern von den jeweiligen ausländischen Ämtern. Die haben aber jeweils eine Grenze, unter der die deinen Antrag gar nicht bearbeiten. Und so sind schon einige Euro verloren gegangen. War jetzt am Ende nicht die Welt, aber wenn ich mal so rechne, was wir jetzt für unser Spiel an Stockfotos und Steamgebühr ausgegeben haben, für die Umsatzsteuer muss man schon ein paar Kopien verkaufen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steven2m« (30.08.2018, 08:54)