Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

Beiträge: 12

Wohnort: Berlin

  • Private Nachricht senden

21

05.02.2015, 18:38

Um die RECHTE an einer GRAFIK (ausreichender Schöpfungshöhe) zu sichern, reicht es zunächst einmal aus, dass der ENTSTEHUNGSZEITPUNKT nachgewiesen wird. Als Nachweis kann z.B. eine Zeugenaussage dienen: Du schickst deine Grafiken an einen Freund, der sie für dich aufbewahrt, das entsprechend dokumentiert und im Streitfall vor Gericht aussagt und die Werke und Daten zeigt. Etwas sicherer ist, sie an mehrere Freunde zu schicken. Einen Notar oder andere Hinterlegungsstelle zu bemühen, dürfte in den meisten Fällen zu aufwändig sein. Das Veröffentlichen auf einer Seite, auf der der Veröffentlichungszeitpunkt sicher dokumentiert wird, sollte es vielleicht auch tun. Die Frage ist natürlich immer: Gibt es den Aufbewahrungsort nach ein paar Jahren noch.

Ein COPYRIGHTVERMERK auf der Grafik mit Namen und Datum (oder zumindest Jahr) der Entstehung ist zwar nicht nötig aber hilfreich:
1. macht er ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Grafik geschützt ist, schützt also vor versehentlicher Verwendung durch Unbedarfte.
2. verursacht er einen Aufwand der Entfernung; da verwendet man doch lieber etwas ohne Copyrightvermerk
3. Vor Gericht kommt die Entfernung des Vermerks erschwerend hinzu. Der Urheberrechtsverletzer kann sich nicht auf Irrtum herausreden.
4. Gibt es sonst keinen Anhaltspunkt, wer ein Werk erstellt hat, dann gilt derjenige, dessen Name drauf steht bis zum Beweis des Gegenteils als mutmaßlicher Urheber.


Was die NACHAHMUNG betrifft, so dürfte es gerade bei Texturen viele ähnliche Werke geben, die Schöpfungshöhe also gering sein, so dass gegen eine - ähnliche aber nicht identische - Nachahmung in den meisten Fällen wohl nichts einzuwenden ist (Eine Kunstrichtung nachzuahmen, ist generell unproblematisch).


Was CC-LIZENZEN betrifft, so sind sie sicher für manche Künstler eine Möglichkeit und ich will auch gar nicht generell gegen sie argumentieren, nur zu bedenken geben:

CC-Lizenzen erleichtern nicht unbedingt die rechtliche Situation, weil sowohl Lizenzgeber als auch -empfänger sich eben sehr mit den konkreten Bedingungen auseinandersetzen müssen.
Ob etwas unters Urheberrecht fällt, ist oftmals schon schwer zu beurteilen (hier werden ja oft schon Urheberrecht, Copyright, Patentrecht und Markenrecht verwechselt); ob eine bestimmte CC-Lizenz eine bestimmte Verwendung hergibt und was dabei zubeachten ist, halte ich für schwerer zu beurteilen.

Einmal unter CC-Lizenz frei gegeben, kann man das Recht nicht wieder zurückholen; es ist eine partielle Aufgabe des Urheberrechts am eigenen Werk. Einen Nutzungsvertrag kann man dagegen bei Vorliegen bestimmter vertraglicher oder gesetzlicher Voraussetzungen kündigen, ggf. z.B. auch angemessenes Honorar nachfordern, wenn das vereinbarte Honorar unangemessen niedrig war.

22

16.02.2015, 15:25

Es gibt Gerichtsurteile, welche entscheiden, dass rein mit ps erstellte Texturen nicht zwingend die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um dem Urheberrecht oder dem Lichtbildschutz zu unterliegen.
Nach der Argumentation von Richtern ist Photoshop ein tool, welches jeder erlernen kann und erstmal keiner hohen Kreativität bedarf. Es ist also mehr ein Handwerk als "Kunst".
Verarbeitete Fotos, selbst gezeichnete Illustrationen, Bildmarken/Logos und co. sind wieder was anderes.

Wie so oft ist das eine Fall zu Fall Geschichte. Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle, an die sich Gerichte halten müssen. Gerichte in Deutschland müssen sich streng genommen nicht mal an Urteile des Bundesverfassungsgerichts halten (außer natürlich das Urteil hebt das entsprechende Gesetz komplett auf).


Bevor übrigens so ein simpler Klau oder Nachahmung eines Stils ein Fall fürs Urheberrecht wird, kommt erst einmal unlauterer Wettbewerb auf den Plan. Zumindest im gewerblichen Bereich.

Sacaldur

Community-Fossil

Beiträge: 2 301

Wohnort: Berlin

Beruf: FIAE

  • Private Nachricht senden

23

17.02.2015, 18:16

Ob Photoshop oder etwas anderes zur Erstellung verwendet wurde spielt keine Rolle, man kann mit oder ohne entweder die notwendige Schöpfungshöhe erreichen oder nicht. Pinsel und Farben stellen ebenfalls erstmal nur die Handwerksmittel dar, mit denen nicht zwingend urheberrechtlich geschützte Werke entstehen müssen (vor allem, wenn der Pinsel nicht von einem Menschen, sondern von einem Tier geschwungen wird, zumindest nach dem deutschen Recht).
Spieleentwickler in Berlin? (Thema in diesem Forum)
---
Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].

24

18.02.2015, 10:16

Ja, aber ich denke das selbe (oder sehr ähnliche) Werk hat einen unterschiedlichen Anspruch, je nachdem mit welchem Tool es geschaffen wurde. Ein Schnappschuss von einer Person hat sicherlich eine minimale Schöpfungshöhe (unabhängig von Persönlichkeitsrechten am eigenen Bild), malt man aber eine fotorealistische Person von Hand, ist die Leistung enorm. Mit Photoshop kann man mit einem Paket an Filtern in wenigen Sekunden Texturen für Holz oder Metall zusammen klicken, dementsprechend gering ist aber die Leistung.
Wobei ich mich das auch immer bei den Leuten frage, die unglaubliche tolle Bilder in Paint malen - wenn eine Leistung nur beeindruckend ist, weil man es sich sinnlos schwer gemacht hat, ist es zwar immer noch beeindruckend, aber irgendwie auch total albern.
Lieber dumm fragen, als dumm bleiben!

Beiträge: 12

Wohnort: Berlin

  • Private Nachricht senden

25

18.02.2015, 11:19

Ja, aber ich denke das selbe (oder sehr ähnliche) Werk hat einen unterschiedlichen Anspruch, je nachdem mit welchem Tool es geschaffen wurde. Ein Schnappschuss von einer Person hat sicherlich eine minimale Schöpfungshöhe (unabhängig von Persönlichkeitsrechten am eigenen Bild), malt man aber eine fotorealistische Person von Hand, ist die Leistung enorm.

Bei der urheberrechtlichen Beurteilung der Schöpfungshöhe kommt es weder auf die Idee noch auf den Aufwand an, sondern auf die Individualität des Werkes.

Es gibt Fotos, denen fehlt es an Schöpfungshöhe, um als Werk geschützt zu sein (bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers). Die sind als Lichtbild geschützt, aber mit anderer - in der Praxis meist geringerer - Frist (bis 50 Jahre nach Herstellung bzw. erscheinen) als LichtbildWERKE: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html (wobei der Schutz als Lichtbild theoretisch bis 100 Jahre nach Tod des Lichtbildners reichen kann)

Wenn man ein Bild von Hand malt, reicht oftmals auch wenig aus, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Das schwarze Quadrat z.B. durfte man nicht ohne Erlaubnis kopieren und veröffentlichen, wohl aber ein eigenes schwarzes Quadrat malen, das gleich aussieht: http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Schwarze_Quadrat


Mit Photoshop kann man mit einem Paket an Filtern in wenigen Sekunden Texturen für Holz oder Metall zusammen klicken, dementsprechend gering ist aber die Leistung.

Wenn man etwas in wenigen Sekunden zusammenklickt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein anderer Ähnliches macht. Es kommt aber auch darauf an, ob das Ergebnis Folge der Kreativität des Erstellers ist oder es sich um ein Zufallsergebnis handelt. Die 'Leistung', und wie lange der Ersteller dafür braucht, ist zunächst einmal irrelevant, allenfalls ein Indiz für geringe Schöpfungshöhe aber weder ein Beweis noch alleiniges Beurteilungskriterium. Siehe z.B. Schnellzeichner: http://www.recordholders.org/de/records/portrait.html Wenn jemand mit Photoshop-Filtern so gut umgehen kann wie ein anderer mit dem Stift, dann sollte es prinzipiell möglich sein, auch da eine ausreichende Schöpfungshöhe zu erreichen - wobei es bei digital erstellten Werken zugegebenermaßen schwerer ist, Individuelles zu schaffen, weil eben die analogen Feinheiten fehlen.


Wobei ich mich das auch immer bei den Leuten frage, die unglaubliche tolle Bilder in Paint malen - wenn eine Leistung nur beeindruckend ist, weil man es sich sinnlos schwer gemacht hat, ist es zwar immer noch beeindruckend, aber irgendwie auch total albern.


Nein, das ist Kunst. :)

Werbeanzeige