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Das klingt aber nach großem Quatsch. Das Urheberrecht schränkt das schon ein. Es ist aber eine Ermessensfrage wie ähnlich sich die Bilder sind und ob nachweisbar das Original als Vorlage verwendet wurde. Ab einem gewissen Punkt trägt das neue Werk eine gewisse Schaffenstiefe, die es als "abgeleitetes" Werk identifiziert, was völlig legal ist. Zu dicht dran gibt's aber sehr Wohl rechtliche Konsequenzen. Deinen Fall kenne ich nicht, aber das Werk war dann so nah wohl nicht dran. Bambis Zitat passt da ganz gut.eines wurde glaub ich noch nicht angeschnitten. das nachmachen/abkupfern.... dagegen ist -auch rechtlich leider- kein kraut gewachsen!
wenn sich jemand deine texturen anschaut, und sie aus freier hand "nachmalt" sag ich mal so salopp, dann hat er seine eigene "kreativität" walten lassen und ist somit selbst der urheber des bildes.
ganz unerheblich ist dabei, welche vorlage dabei benutzt wurde. das musste ich leider bereits aus eigener erfahrung (ich war geschädigter) berichten.
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