Ich bin Einzelkämpfer-Entwickler. Das empfohlene Kleinunternehmen ist in Wirklichkeit zwei separate Sachen.
a) Kleinunternehmer-Regelung: betrifft nur die Umsatzsteuer. Bedeutet, dass Du pro Jahr weniger als 17500€ Umsatz machen darfst, dann brauchst Du auf Deine Rechnungen keine Umsatzsteuer schlagen. Im Gegenzug darfst Du aber von Firmenausgaben auch die Umsatzsteuer nicht zurückfordern, was sich aber nur bei größeren Ausgaben bemerkbar macht.
In Kurzform:
Endkunden, also private Abnehmer: Kleinunternehmer ist gut, weil Du damit kleinere Preise von denen verlangen kannst.
Firmen, also gewerbliche Abnehmer: Kleinunternehmer ist eher doof, weil Du die Umsatzsteuer Deiner Ausgaben nicht abrechnen kannst. Den Firmen ist die zusätzliche UST, die Du ihnen in Rechnung stellst, aber eigentlich egal, weil die sie vom Finanzamt wiederbekommen.
b) Teilzeit-Gewerbe: Weniger als 19h pro Woche, dann gilt das Gewerbe nicht als Dein Haupteinkommen und Du musst damit z.B. nicht Deine Krankenkasse bestreiten. Das Haupteinkommen, also z.B. irgendein Job als Angestellter, würde dann der Job Krankenkasse und Sozialabgaben bestreiten. Wenn Du als "Hauptberuf" aber nur arbeitslos bist, findet evtl. das Arbeitsamt eine Möglichkeit, Dir einen Strick daraus zu drehen.
Bei Vollzeit-Selbständigkeit musst Du auch die Krankenkasse davon tragen. In dünnen Zeiten ist das Deine Hauptbelastung, selbst wenn Du eine Frau hast, die mit viel Augenzudrücken und Genörgel die ganzen restlichen Lebenshaltungskosten übernimmt.
Allgemein hast Du folgende Optionen:
a) Du kannst einfach erstmal ein Privatmensch bleiben. Soweit ich weiß, kannst Du kleine Einnahmen nebenher auch einfach auf der Steuererklärung angeben. Meine Frau macht das so. Die ist allerdings Arzt, und ärztliche Umsätze sind umsatzsteuerfrei - kann also sein, dass diese Methode für Dich nicht funktioniert.
b) Freiberufler. Das sind Selbständige, aber KEINE Gewerbetreibende. Freiberufler erbringen indivuelle Leistungen nach Auftrag für verschiedene gewerbliche Kunden. Sprich: wenn Du als Softwareentwickler verschiedene Leistungen für verschiedene Firmen erbringst und danach jeweils Rechnungen dafür stellst, kannst Du das als Freiberufler machen. Dahinter stehen aber noch recht komplexe rechtliche Regelungen und die Entscheidung ist Auslegungssache der jeweiligen Gewerbeämter. Und wenn man die fragt, ist praktisch alles ein Gewerbe, weil sie bei Freiberuflern nämlich keine Gewerbesteuer bekommen. Freiberufler haben neben der fehlenden Gewerbesteuer außerdem den Vorteil, dass sie auch jenseits gewisser Umsatzgrenzen noch vereinfachte Buchhaltung betreiben können. Aber das ist eher egal, weil die Grenzen so weit oben liegen, dass Du Dir dann auch einen Profi mieten kannst, der das für Dich macht.
Freiberufler meldest Du beim Finanzamt an und musst dann jährlich Einkommensteuererklärung machen sowie, falls Du die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nimmst, auch Umsatzsteuerklärung monatlich oder quartalsweise. Falls der Freiberuf hauptberuflich (>19h pro Woche) ausgeübt wird, musst Du Dich außerdem selbst krankenversichern. *Evtl* kann es sich lohnen, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung anzufangen - das muss in den ersten drei Monaten passieren, für mich ist dieser Zug z.B. abgefahren. Und evtl. lohnt es sich, eine freiwillige Rentenversicherung anzufangen. Trotz aller geschickt gewählter Formulierungen auf den Anträgen kann man bei der Freiw. Rente nämlich 0 bis 12 Zahlungen in freigewählter Höhe in die Rente einzahlen, was einem als Selbständiger vor allem in Problemzeiten sehr entgegen kommt.
Achtung, fiese Geheiminfo: zumindest in Dresden gibt es zwar einen Informationskanal vom Gewerbeamt zum Finanzamt, aber keinen in die Gegenrichtung. Du kannst also praktisch alles als Freiberuf anmelden und dessen Vorteile in Anspruch nehmen, und das Gewerbeamt, was darüber entscheiden würde, ob Du das darfst oder nicht, würde davon nie erfahren. Den Trick habe ich leider erst erst erfahren, als ich meine Spieleentwicklung auf Gewerbe umgemeldet habe. Als Indie-Dev verkaufe ich nämlich ein- und dieselbe Leistung an verschiedene Kunden, teilweise Endkunden, und entwickle eigenmächtig ohne Auftrag und auf eigenes Risiko. Das wäre nach Gesetz bzw. lokaler Gewerbeamt-Deutung kein Freiberuf mehr, sondern ein Gewerbe. Und die Gewerbesteuer wird mich 2014 ungef. 2000€ extra kosten :-( Ein Bekannter ist in einer anderen Stadt aber schon seit >10 Jahren Freiberufler mit schwindelerregenden Umsätzen und entwickelt und vertreibt eigene Software, ohne dass das dortige Gewerbeamt jemals gezuckt hätte.
c) Gewerbe. Das ist halt ein Gewerbe. Du machst monatsweise oder quartalsweise Umsatzsteuererklärung, falls Du kein Kleinunternehmer bist. Du machst jährlich Einkommenssteuererklärung. Du zahlst vollautomatisch zusätzlich Gewerbesteuer, das machen das FA und das Gewerbeamt untereinander aus. Du hast etwas engere Grenzen, bis zu denen Du noch einfache Buchhaltung und Jahresabschluss (Einnahme-Überschuss-Rechnung) machen kannst. Aber die Grenzen liegen glaube ich immernoch bei 500k€ pro Jahr oder so - wenn Du das erreichst, kannst Du Dir auch jemanden leisten, der das kann. Du musst genauso Krankenkasse zahlen, wenn das Gewerbe hauptberuflich gemacht wird. Du kannst (bzw. in machen Branchen "musst") Rente und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Quasi unabhängig von all dem sind übrigens die Rechtsformen, die Du wählst. Ich bin "Einzelunternehmer", aber Du könntest zu den Konditionen auch ne GbR aufmachen, es gibt noch ne Kommandit-Gesellschaft usw. Das sind alles Personengesellschaften, also *Du* bist das Unternehmen, und falls jemand heftige Forderungen an das Unternehmen stellt oder das Unternehmen verklagt, haftest *Du* vollständig mit allem, was Du oder Deine Frau im Falle einer Ehe als Zugewinngemeinschaft haben. Es gibt da aber noch die Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbH oder UG - da ist das Unternehmen selbst eine juristische Person und Du bist nur "Angestellter" Deiner Firma. Bei Klagen oder Forderungen haftet dann nur die Firma bis zum verfügbaren Geld, aber *Du* persönlich bist aus der Schusslinie. Zumeist. Banken geben Dir z.b. ganz sicher keinen Kredit auf die GmbH, die wollen Dich persönlich in der Schusslinie sehen.
Kapitalgesellschaften erfordern dann übrigens auch einige zusätzliche Leistungen - z.B. bist Du dann immer zu doppelter Buchführung verpflichtet und musst zum Jahresende eine Bilanz erstellen, anstatt die (einfachere) Einnahme-Überschuss-Rechnung nutzen zu können. Aber auch hier gilt: wenn es soweit ist, dass Du Dir eine GmbH leisten kannst, kannst Du Dir auch jemanden leisten, der das für Dich macht. Und das ist auch die Gefahr an der "neuen" UG: die kannst Du zwar schon ab 1€ Einsatz gründen, aber die daraus entstehenden Verpflichtungen zu Buchhaltung, Handelregister-Eintrag usw. erhöhen Deinen Mindestaufwand - mal ein paar Monate richtig billig leben in Flautezeiten geht dann nicht mehr.
Und alles wie immer ohne Gewähr - ich habe das nicht gelernt, sondern mir nur so zusammengereimt in den letzten Jahren. Wer's besser weiß, möge mich korrigieren.