Das Urheberrecht schützt das Werk selbst, nicht den Namen. Namensschutz gibt es über das
Markengesetz. Unterschieden wird zwischen Marke (geschützter Produktname, geschützt durch Bekanntheit oder Markeneintragung), Unternehmenskennzeichen (Firmenname, geschützt durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr oder Markeneintragung), Werktitel (geschützt durch Veröffentlichung des Werkes unter dem Titel oder im Titelschutzanzeiger).
Für ein Computerspiel kommt Schutz des Werktitels in Frage.
Titel sind schwächer geschützt als Marken, müssen dafür aber auch nicht eingetragen werden.
Ein Titel ist nur gegen Verwechslungsgefahr geschützt, Marken auch gegen Rufausbeutung. Das ist vor allem bei ähnlich lautenden Namen relevant.
Wenn jemand einen Produktnamen als Marke einträgt, dann muss jemand, der den Namen als erster aber ohne Eintragung verwendet hat [
EDIT: sofern der Name auch nicht durch seine Bekanntheit geschützt ist], ihn aufgeben.
Wenn jemand einen Titel als Marke einträgt, werden die Titelrechte eines vorher veröffentlichten Werkes dadurch nicht aufgehoben.
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Was das Thema 'Spielidee' betrifft, so kommt es sehr darauf an, was man darunter versteht. Die bloße Idee (im eigentlichen Wortsinn) ist nicht geschützt. Das Spielregelwerk, also der nichtmaterielle Gehalt eines Spiels ist - bei ausreichender Schöpfungshöhe - sehr wohl geschützt und zwar auch unabhängig von konkretem Formulierungstext und thematischer Einkleidung. Wer ein Brettspiel ausreichender Schöpfungshöhe mit den selben Regeln, aber anderem Thema als Computerspiel umsetzt, muss dafür die Rechte des Urhebers erwerben.
Ich verweise dafür nochmal auf meinen Text:
http://www.reich-der-spiele.de/specials/…werken-Aussagen