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1

04.08.2014, 09:21

Rechtliche Frage: Schutz des Namens eines Computerspieles

Hallo zusammen,

ein Computerspiel als solches fällt ja unter das Urheberrecht. Wie sieht es denn mit dem Namen aus? Muss ich den schützen lassen (als Trademark oder (R)) - oder ist der automatisch mit geschützt?

Angenommen, ich nenne ein Spiel "Khyotrashbeck", einen absoluten Phantasie-Namen: Ich habe zuvor ausführlich recherchiert, ob es diesen Namen schon gibt; die Antwort darauf lautete "nein". Ich registriere eine gleichlautende Domain (habe damit einen Datumsnachweis), publiziere das Programm und mache dies auch publik.

Kann nach diesem Zeitpunkt jemand anders sich den Namen registrieren lassen und mich zwingen, mein Produkt umzubenennen? Oder ist der Name "Bestandteil" des urheberrechtlich geschützten Programmes?

Herzliche Grüße
- Corak

BlueCobold

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2

04.08.2014, 10:09

Der Name ist, sobald Du ihn veröffentlichst, urheberrechtlich geschützt. Das hindert theoretisch aber erstmal niemanden daran sein "Candy" oder "Saga" nicht trotzdem als Markenzeichen eintragen zu lassen. Markenzeichen (Trademarks) sind halt in einer anderen Rechtslage als das Urheberrecht. Marken muss man registrieren lassen und sind gültig oder abgelaufen je nachdem, wie sie im Handel tatsächlich verwendet werden (also ob überhaupt und nach Branchen differenziert). Urheberrecht gilt sofort und automatisch, ist allerdings subjektiv je nachdem wie bekannt es ist und je nach Schöpfungstiefe. Darth Vader und Harry Potter sind da sicher wichtiger einzustufen als Hans Müller.
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Schrompf

Alter Hase

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3

04.08.2014, 10:13

Das ist potentiell ne komplizierte Sache, für die es spezialisierte Anwälte gibt. Jeder andere *darf* Dir gar keine Auskünfte geben. Das Einzige, was Du in öffentlichen Foren dazu bekommen kannst, sind Mutmaßungen.

Und meine Mutmaßungen dazu lauten: Namen sind wie die Umsetzung des Spiels auch durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass Dich nur dann jemand zur Umbenennung zwingen kann, wenn er eine Wortmarke darauf angemeldet hat, sie also stärker geschützt hat als Du. Und die Wortmarke sollte er in der Theorie nicht so einfach kriegen können, wenn Dein Name schon im Gebrauch ist. Praktisch gesehen gilt allerdings die Macht des stärkeren Anwalts - wenn Du Dir keinen Rechtsbeistand leisten kannst oder willst, können andere Leute behaupten, was sie wollen, und haben gute Chancen, damit durchzukommen.

Andersrum gilt das übrigens nicht: wenn Du einen Namen benutzt und eine Domain darauf registriert hast, kannst Du niemandem verbieten, den Namen selbst nochmal zu benutzen. Dazu müsstest Du eine Wortmarke oder Handelsmarke anmelden. Das kostet Geld, gilt nur in einem ähnlichen Wirtschaftszweig und Du müsstest aktiv nach Markenverletzern suchen, sonst verfällt die Marke wegen Inaktivität. Glaube ich jedenfalls.

Nebenbei bemerkt: ich bezweifle, dass Du wirklich ausführlich recherchiert hast. Dazu müsstest Du nämlich die weltweit verantwortlichen Ämter abgeklappert haben, welche Anmeldungen bei denen so im Gange sein. Einfaches googeln allein reicht da nicht aus, auch nicht, wenn Du bis zur 10ten Seite der Suchergebnisse weitergelesen hast.
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

BlueCobold

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4

04.08.2014, 11:07

gilt nur in einem ähnlichen Wirtschaftszweig und Du müsstest aktiv nach Markenverletzern suchen, sonst verfällt die Marke wegen Inaktivität.
So weit ich weiß ist das korrekt. Die Marke muss verteidigt werden und auch im aktiven Gebrauch sein. Die Marke allein zu besitzen reicht also nicht. Sie gilt auch so weit ich weiß wirklich nach nicht global, sondern nur in einer Branche, bzw. einer Sparte. In so fern deckt sich unser Wissen da recht gut ;)
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KeksX

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5

04.08.2014, 11:32

Der Name ist, sobald Du ihn veröffentlichst, urheberrechtlich geschützt.


Ich mutmaße auch mal:
Das ist nicht ganz korrekt ausgedrückt glaube ich. Der Name ist mit der Erschaffung des dazugehörigen Werkes urheberrechtlich geschützt. Zu sagen "Ich habe ein Spiel und das heißt X" reicht nicht. Man muss das Spiel an sich dann auch veröffntlichen bzw. beweisen können, dass es dieses Werk gibt. Sonst kann jemand anders kommen und sagen "Klar, und ich habs gemacht: Hier. Mein Urheberrecht jetzt.".


Aber wie gesagt ist das auch nichts, was man einfach so pauschalisieren kann und wirklich sorgen solltest du dir erst machen, wenn du damit Geld verdienst - also sobald du dir eh einen Anwalt leisten kannst, der dir dabei hilft, statt nur Mutmaßungen zu äußern, wie wir eben.
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BlueCobold

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6

04.08.2014, 12:20

Da bin ich mir nicht sicher. Es ist ja letztlich egal, ob Du wirklich ein Spiel unter dem Namen besitzt oder den Namen 6 Monate vorher angekündigt hast - solange nachweisbar ist, dass Du den Namen zuerst öffentlich verwendet hast.
Anwalt fragen :)

Ich denke allerdings, dass das alles unnötig ist. Wer Angst hat, dass seine Spielidee geklaut wird, der hat etwas ganz wichtiges nicht verstanden. :)
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KeksX

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7

04.08.2014, 12:43


Ich denke allerdings, dass das alles unnötig ist. Wer Angst hat, dass seine Spielidee geklaut wird, der hat etwas ganz wichtiges nicht verstanden. :)


Ich glaube die meisten haben weniger Angst vor dem Klau der Spielidee, als davor, dass sie auf irgendeine Art und Weise nicht mehr ihr Spiel entwickeln dürfen oder rechtlich dafür Probleme bekommen.
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8

04.08.2014, 15:02

Da gebe ich KeksX recht. Ich hatte mir mal in den Kopf gesetzt, als Hobby- und Übungsprojekt ohne wirtschaftliche Interessen ein Remake eines Brettspielklassikers einer durchaus bekannten Firma zu programmieren.
Unabhängig davon, ob meine Version jemals von mehr als zwei-dre Kumpels gespielt wird, habe ich etwas im Internet nachgeforscht und was man da findet ist haarsträubend. Die bekannte Firma neigt dazu, auch mal einfach auf Verdacht, Leute zu verklagen, weil sie das Spielprinzip mehr oder minder angeblich kopiert hätten.
Mit so Leuten will und kann ich mich eigentlich nicht anlegen. Das Spiel wollte ich natürlich trotzdem machen, es ist deshalb aber so gut wie nirgends öffentlich auffindbar.

Das hat mich aber gelehrt, da sehr vorsichtig zu sein und erstmal zu checken, ob es eventuell Anwälte/Firmen gibt, die ihr Geld damit machen, spasseshalber alle Monate mal einen Hobbyentwickler zu verklagen.

So Far...
Laguna
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BlueCobold

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9

04.08.2014, 15:14

Spielprinzipien sind allerdings nicht schützbar. Da muss dann schon mehr dahinter stecken.
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NachoMan

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10

04.08.2014, 15:15

Mit so Leuten will und kann ich mich eigentlich nicht anlegen. Das Spiel wollte ich natürlich trotzdem machen, es ist deshalb aber so gut wie nirgends öffentlich auffindbar.

Wenn du in der Lage bist das Spiel mit einer guter Qualität zu entwickeln solltest du die Firma anrufen und erfragen, ob sie dir das fertige Spiel nicht abkaufen wollen? Was haben sie dabei zu verlieren?
"Der erste Trunk aus dem Becher der Erkenntnis macht einem zum Atheist, doch auf dem Grund des Bechers wartet Gott." - Werner Heisenberg
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