Fuer Namen gilt uebrigens das Markenrecht.
Nur sofern sich hinter dem Namen ein Produkt-, Dienst- bzw. Handelsname verbirgt und dieser entsprechend verteidigt wird.
Maulefranz ist auch nicht einfach so geschützt. Wenn man sein Spiel so benennt und jemand anderes es auch so bennent dann im Rahmen des Markenschutzes. Aber wenn es um Spielinhalt geht: In dem einen Spiel heißt der Hauptcharakter Maulefranz und in dem anderen Spiel wird eine Stadt so bezeichnet, dann dürfte das allein schon in Hinblick auf die Schöpfungshöhe kein Problem sein. In diesem Zusammenhang wird es natürlich problematisch, wenn das eine Spiel alle Fantasienamen des anderen Spiels willkürlich wiederverwendet.
Die Verwertung der Namen überhaupt spielt auch eine wichtige Rolle, sonst könnte man ja schnell mal alle möglichen Wörter generieren und sein "Urheberrecht" einfordern. Man muss einfach schauen woher die Fantasiebegriffe stammen und ob man durch die Nutzung ein fremdes Werk mitverwerten würde.
Ein paar interessante Links auf Making Games:
Rechtstipp des Monats – Marken, Unternehmenskennzeichen, Titel,
Rechtstipp des Monats – Erhaltung und Verteidigung von Marken,
Rechtstipp des Monats: (Kein) Schutz von Spielideen und -konzepten