Bin mir nicht sicher, aber würde eine Antwort auf diese Frage nicht unter Rechtsberatung fallen, die man als Laie nicht geben darf?
Dieses schwachsinnige Lobbygesetz gibt es zum Glück seit 2008 nicht mehr.
Ansonsten muss man kein Jurist sein, um Rechtsdienstleistungen anzubieten (Forenbeiträge fallen da eh nicht drunter), man muss sich aber einer gewissen Haftbarkeit bei schadhaften Falschberatungen im Klaren sein.
Grundsätzlich könnte z.B. ein Informatiker diese Frage im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgetzes vollkommen legal beantworten, da sie theoretisch in seinen Fachbereich fallen kann (ich hatte z.B. Medienrecht in meinem Informatikstudium, welches exakt diese Themen abdeckt).
Genauso wie Banker Finanz-/Vermögens-/Unternehmungsberatungen machen dürfen.
Auch ein Laie, welcher sich damit beschäftigt (z.B. wegen eigener Webseite), kann problems und legal gewisse Angaben machen (kann aber eben bei falschen Aussagen zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden).
Sehr gutes Beispiel einer schädlichen Falschberatung ist die Deutsche Impressumspflicht, welche sehr (SEHR, selbst Nr.1 auf google) häufig fehlerhaft dargestellt wird.
Sogar Juristen missinterpretieren den genutzten Begriff "geschäftsmäßig" als "Kommerziell", was aber schlicht falsch ist und keine Gewinnabsicht o.Ä. suggeriert.