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11

18.04.2016, 08:13

Bin mir nicht sicher, aber würde eine Antwort auf diese Frage nicht unter Rechtsberatung fallen, die man als Laie nicht geben darf?

Dieses schwachsinnige Lobbygesetz gibt es zum Glück seit 2008 nicht mehr.
Ansonsten muss man kein Jurist sein, um Rechtsdienstleistungen anzubieten (Forenbeiträge fallen da eh nicht drunter), man muss sich aber einer gewissen Haftbarkeit bei schadhaften Falschberatungen im Klaren sein.
Grundsätzlich könnte z.B. ein Informatiker diese Frage im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgetzes vollkommen legal beantworten, da sie theoretisch in seinen Fachbereich fallen kann (ich hatte z.B. Medienrecht in meinem Informatikstudium, welches exakt diese Themen abdeckt).
Genauso wie Banker Finanz-/Vermögens-/Unternehmungsberatungen machen dürfen.
Auch ein Laie, welcher sich damit beschäftigt (z.B. wegen eigener Webseite), kann problems und legal gewisse Angaben machen (kann aber eben bei falschen Aussagen zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden).

Sehr gutes Beispiel einer schädlichen Falschberatung ist die Deutsche Impressumspflicht, welche sehr (SEHR, selbst Nr.1 auf google) häufig fehlerhaft dargestellt wird.
Sogar Juristen missinterpretieren den genutzten Begriff "geschäftsmäßig" als "Kommerziell", was aber schlicht falsch ist und keine Gewinnabsicht o.Ä. suggeriert.

Lindraupe

Frischling

  • »Lindraupe« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 62

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12

18.04.2016, 14:52

@BlueCobold
Ich glaub kaum, dass es gesetzeskonform ist irgendetwas unter einem falschem Namen/Adresse zu machen. Deswegen werde ich wahrscheinlich eh keinen falschen Sachen hinschreiben. Vielleicht geb ich einfach nicht meinen Namen/Adresse an, solange mich keiner darauf hinweist. Soweit ich mich erinnere muss ich laut Gesetz dann nur das Impressum ändern und sonst passiert wahrscheinlich nix (vielleicht Website runternehmen für eine kurze Zeit).

Wirago

Alter Hase

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13

18.04.2016, 15:38

Internetseiten sind impressumspflichtig. Auch private. Punkt.
Wenn du das nicht möchtest, kannst das auch gerne lassen, nur sollte dir klar sein, dass das geahndet werden kann.

Zitat


Wenn eine Website keine über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine "kleine Website". Die Offenlegungspflicht beschränkt sich in diesem Fall auf

Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
Unternehmensgegenstand,
Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers.

Quelle: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/pu…eite.70064.html

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