Sorry, aber das darf so nicht stehenbleiben.
a) Nein, ein einfacher Text auf der Verpackung reicht nicht aus. Wie ich sagte: Du müsstest von Rechts wegen vor der Zur-Verfügung-Stellung das Alter prüfen. Oder der jeweilige Verteiler, also z.B. Steam, muss das. In der Praxis ist das für einen privaten Download nicht sooo kritisch, aber die Rechtslage ist eindeutig. Und ich werde Dir sicher nicht öffentlich dazu raten, geltendes Recht zu ignorieren.
b) Alterseinstufung und daraus entstehende Auflagen sind völlig unabhängig von der Rechtsform des Erschaffers des Werkes. Du kannst auch als Privatperson ein Problem kriegen.
c) Die GmbH ist keine kleine einfache Firma, die man so nebenbei schnell mal aufmacht. Es braucht einen Notar, einen Eintrag ins Handelsregister, die 25k Euro Einlage zur Gründung (umgehbar als UG, aber dann mit weiteren Auflagen). Und Du handelst Dir damit die doppelte Buchführung und Bilanzierung ein. Dafür hast Du aber, wie MVN050 vermutete, einen gewissen Rechtsschutz, da eine GmbH als Kapitalgesellschaft eine eigene juristische Person ist, während bei Personengesellschaften wie der GbR oder dem Einzelunternehmer die natürliche Person (also Du) gleichzeitig die Firma ist.
Solange Du den Link nur unter Freunden rumreichst, ist alles gut. Wenn Du ihn allgemein zum Download anbietest, *könntest* Du theoretisch ein Problem kriegen, aber nach meinem Wissen ist das noch nie vorgekommen. Und es gibt da draußen schon ne Menge kruder Pixelblutorgien. Wenn Du das Spiel verkaufen willst, dann ist die jeweilige Verkaufsplattform für die Altersverifikation zuständig. Und z.B. Steam zieht sich da auf amerikanisches Recht zurück, wo die schlichte Abfrage des Alters als Verifikation gilt. In Deutschland wären die Auflagen für sowas drastisch komplizierter. Ich sag nur "Ausweisverifikation" oder "Sendezeitbegrenzung"... speziell an Letzterem kann man auch schön erkennen, auf welchem Kenntnisstand der Gesetzgeber herumvegetierte, als das Gesetz geschrieben wurde.
Wenn Du wirklich rechtssicher sein willst, musst Du einen Anwalt fragen. Unser aller Text ist bestenfalls als Anregung zu verstehen.