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11

28.03.2015, 10:45

@
Sacaldur

schonmal was von post gehört? nennt sich auch importieren lassen ;) ist auch erlaubt und der Zoll kann da garnichts ;)
wegnehmen darf die niemand etwas nur erstmal Besitzer werden ist in Deutschland das schwerste für ein Spiel auf Liste A oder Liste B...

hier geht es aber um den verkauf und nicht um den (erlaubten) Besitz


@bv82
was spricht denn dagegen es wie Daying Light zu machen? das Spiel wurde erst Paar wochen nach veröffentlichung geprüft und desshalb haben es schon soviele gekauft und können es munter weiterspielen (da wir ja gelernt haben das der Besitz erlaubt ist).
also du darfst "JETZT" soviel Werbung für dein Game machen wie du willst und es dannn auch veröffentlichen ;)
gehen wir mal davon aus das dein Game indiziert wird...
dann machst du das gleiche wie Rockstargames wie GTA 3/Vice City getan hat und baust ganz ganz schnell eine komplett zensierte Version von deinem Game die du dann in Deutschland verkaufen kannst ;)

wäre nur etwas blöd wenn die Deutschen nur 0 von game spielen können weil viele Gewaltszenen raus müssten aber Sie wissen von deinem Game...
was du dann machen könntest wäre...

im Spiel in Button einbauen und wenn man draufklickt gelangt man auf eine Website die keine .de domain hat...
Dort kannst du dann das Game zum Verkauf anbieten (.de Domain = Deutsches Gesetz.com Domain = USA Gesetz) ja es hat sehr viel damit zu tun wo der Server liegt
Allerdings musst du dann überprüfen ob der käufer wirklich 18Jahre alt ist ;) (kuck dir die Website von Daying Light an die machen es genau so mit der Website)

Die Games dürfen weiterhin an Deutsche verkauft werden nur nicht innerhalb von Deutschland. weiteres Problem ist für dich auch das du in Deutschland (aber auch hier wieder auf anderen Websiten (Österreich=Deutsche Sprache)) soviel Werbung dafür machen kannst wie du willst

Es Spricht also nix dagegen es auf ModDB.com oder Indiedb.com zu eröffentlichen. was dir passieren könnte wäre das der Betreiber es löschen könnte (aber es nicht müsste)



http://dyinglightgame.com/ <<< klickt mal auf die Steam Version ;) wenn du nun in Deutschland wohnst bekommst du Sie nicht ;) gehst du über ein Proxi rein bekommste es über Steam angeboten ;)

Schorsch

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12

28.03.2015, 11:13

Du könntest mal ein wenig runter kommen. Es hat dich hier keiner angegriffen und und da direkt so anmaßend und angreifend zu werden gehört sich nicht. Auch im Internet kann und sollte man so viel Anstand beweisen. Du bist auch in deinen anderen Beiträgen teilweise sehr aggressiv. Mag ja sein dass du es vielleicht gar nicht selbst merkt. Versuch einfach ein wenig freundlicher zu sein. So haben Sacaldur und BlueCobold hier eigentlich keinen Fehler gemacht. Du hast dich nur sehr schlecht ausgedrückt. Und wenn ich mir so angucke was du hier sonst so von dir gegeben hast, da bist du auch nicht ohne Fehler und das sollte vielleicht ein Anreiz mehr sein sich nicht so aufzuspielen.

.com Domains kann ich auch ohne Probleme für deutsche Server verwenden. .com ist keine länderspezifische Top Level Domain so wie es .de ist. Wobei ich behaupte dass niemand daran gehindert wird eine .de Domain auf einen ausländischen Server umzuleiten. Mag aber sein dass so etwas für den Domainbetreiber Konsequenzen hat, da bin ich mir nicht richtig sicher.

Allgemein würde ich mich erst mal informieren in wie fern du für ein nicht kommerzielles Spiel eine Altersprüfung durchführen musst. Solange du keine Inhalte zeigst die direkt gegen irgendein Gesetz verstoßen. Es gibt ja unzählige nicht kommerzielle Spiele im Netz und davon haben sicherlich die allerwenigsten eine richtige Altersprüfung hinter sich gebracht. Darüber würde ich mich an deiner Stelle einfach ordentlich informieren.
Ob dieses Forum da ausreichend ist musst du für dich selbst wissen. Vielleicht kennst du ja einen befreundeten oder bekannten Anwalt oder vergleichbares der dir da genaueres sagen kann. Klar kannst du dich auch einfach selbst durch die Gesetzestexte kämpfen so wie MVN050 gesagt hat und die sind auch durchaus verständlich, ob man sich dann am Ende aber 100% auf das selbst recherchierte verlassen möchte. Hab zumindest noch keine Tutorials in Gesetzesbüchern gefunden die einem dabei helfen so ein Gesetz auf einen konkreten Fall anzuwenden und dann am Ende sicher zu sein das ganze richtig einzuschätzen. Das ist nämlich nicht immer 100% klar weshalb es ja extra Leute gibt die sich den ganzen Tag mit so etwas beschäftigen und möglichst wissen sollten wie was denn nun auszulegen ist.

edit:
Der Link klappt bei mir soweit auch ohne Proxy. Ich kann dort das Produkt auch über Steam kaufen, zumindest wird es mir dort angezeigt. Mag sein dass beim Kauf selbst eine Fehlermeldung kommen würde aber bis zu dem Punkt komme ich immerhin. Habe mir das jetzt aber nicht weiter angesehen von daher mag sein dass ich dich da nur missverstanden habe.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

13

28.03.2015, 11:49

Hm....

Da das Ganze ja FREEWARE sein wird, könnte ich es doch einfach für einige Tage/Wochen auf nem ausländischen Server hochladen, mit dem Vermerk im Spiel, das jeder Nutzer dazu berechtigt ist, das komplette Game selbst irgendwo im Netz zum Download anzubieten. Wenn ich Glück habe, verbreitet sich der Ganze Spass dann von selbst, ohne das ich weiteres dazu tun muss.

Ist zwar blöd, aber wenn jetzt ein Spieler das Game irgendwo zum Download anbietet, und es Ärger gibt, sind wir/ich doch fein raus, oder?

BlueCobold

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14

28.03.2015, 13:17

Klingt nach keiner sehr sozialen Strategie den Ärger auf andere abzuwälzen.


schonmal was von post gehört? nennt sich auch importieren lassen ;) ist auch erlaubt und der Zoll kann da garnichts ;)
Nein. Gemäß §18 II Nr.2 JuSchG herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot von Spielen, die sich auf Liste B befinden. Wer als Händler z. B. gewaltverherrlichende Spiele verbreitet oder zugänglich macht, muss mit einer einjährigen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen (§131 Nr.2 StGB). Dieses Verbot besteht unabhängig von der Verwendung einer geschlossenen Benutzergruppe. Der Versand an Erwachsene ist ebenso strafbar. Auch ausländische Händler sind davon betroffen, da der notwendige Erfolg der Tat (das Zugänglichmachen) im Inland geschieht. [vgl]
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (28.03.2015, 13:22)


15

28.03.2015, 14:02

@BlueCobold
BITTE LERN GESETZE RICHTIG LESEN...

Zitat

Gemäß §18 II Nr.2 JuSchG herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot von Spielen, die sich auf Liste B befinden.
vollkommen richtig. ABER nur an Jugendliche!!!! Die Spielen dürfen weiterhin an Erwachsene verkauft werden!!!
hier nach zu lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__18.html

eine Liste mit Liste mit Erwachsengefährdender Medien gibt es nicht!
ein "verbotenes" Game gibt es nicht. es kann nur der Verkauf von Deutschen Supermärkten unterbunden werden. (auf Nachfrage allerdings nach wie vor erlaubt). das Aushängen von einem Game auf Liste A/B zählt als Werbung und ist verboten ;)

bei einem Import kann dir der Zoll genau so wenig. alles was die dürfen ist das du dafür Zoll bezahlen musst! Gekauft=Besitzer! und Besitz ist nich verboten ;)

@bv82
sehr gute Idee. Besitz ist nach wie vor erlaubt "ABER" (und genau hier ist das Problem) eine Werbung ist nicht gestattet (inerhalb Deutschlands). ob nun ein Satz "Sie dürfen das Game Frei Weitergeben" als Werbung zählt oder nicht weiss ich nicht... allerdings wäre dann deine Kunden die Dummen... das macht ein sehr sehr sehr Guten (sche....) eindruck ;) und wenn du zu einer Straftat aufrufen Tust (Sie dürfendas Game FRei weitergeben), dann kann es passieren das auch du die alleinige Strafe zahlen musst.

DU selber darfst es auch weiterhin auf einer Deutschen Website anbieten allerdings nur auf Nachfrage.
jetz bin ich selber ratlos ob nun ein Button "Können Sie mir den Download-Link geben" als Nachfrage angesehen wird oder wieder als Werbung, weiss ich nicht.
Alles was du als Entwickler machen musst ist die Leute dazu zu bringen sich bei dir zu melden und nach einem Downloadlink zu fragen. Allerdings müssen die Leute auch wissen das es dein Game gib. Wohlgemerkt du darfst keine Werbung machen. Und du darfst es nur an Erwachsene weiter verkaufen ;)

Anders Sieht es aber mit Anderen Websiten/Server aus die nicht in Deutschland sind/stehen... die dürfen ohne Probleme die Spiele anbieten. Siehe Daying Light.

Allerdings bedenke das es so nur in Deutschland so ist. in anderen Länder sind wieder andere Gesetze (keine Ahnung ob es da Liste A und B gibt)


und du Bekommst erst die Probleme wenn das Game auf ListeA oder B landet und bis das Passiert war es schon längst im Handel ;) genau so haben es die Entwickler von Daying Light in Deutschland auch getan ;)
zuerst das Game verkaufen und irgendwann hat sich mal das Deutsche Gesetz beschwert und das Game geprüft ;). da war es schon einige Wochen frei im Handel erhältlich ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MVN050« (28.03.2015, 14:08)


BlueCobold

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16

28.03.2015, 16:25

BITTE LERN GESETZE RICHTIG LESEN...
Ich kann lesen.
Und da steht:

Zitat von »Strafgesetzbuch (StGB)
§ 131 Gewaltdarstellung«

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
Das gilt uneingeschränkt und bezieht sich nicht nur auf den Jugendschutz.

Ich streite hier nicht über den Besitz, sondern über die Verbreitung. Und genau das ist hier ja Thema. Er darf es nicht verbreiten, falls das Spiel auf Liste B landen sollte. Auch im Ausland darf er es nicht an Leute in Deutschland verkaufen. Speziell da er selbst aus Deutschland kommt, gibt es hier wohl keinen Freiraum für Diskussion.

Und du darfst es nur an Erwachsene weiter verkaufen ;)
Nein, das darf er nicht in jedem Fall. Ein Erwachsener darf besitzen, was er will. Aber man darf nicht alles verbreiten, was man will. Wenn es kein Problem damit gäbe, gäbe es dieses Topic hier ja gar nicht.


Übrigens, MVN050, Schorsch hat es Dir schon gesagt. Ich sage es jetzt auch noch anders:
Wenn sich Dein Ton hier nicht in eine freundlichere oder zumindest sachliche Art ändert, gibt es eine Auszeit. Es kann doch nicht angehen, dass sich hier jemand anmeldet und in jedem Beitrag von Anfang an beleidigend ist. Wir sind hier nicht im hinterletzten Ghetto. Argumentiere mit Argumenten und nicht ad hominem.
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (28.03.2015, 16:38)


17

28.03.2015, 17:17

@BlueCobold
hier wird immernoch über "Virtuelle Spiele in Digitaler Form" gesprochen...
und nochmal :D lern Gesetze lesen!
Spiele auf Liste A wurden vom Jugendschutz (wer das nun genau Prüft weiss ich nicht )auf Liste A gesetzt. Diese Spielen dürfen immernoch Frei gekauft werden! allerdings nur unter Nachfrage! (unter der Ladentheke) diese dürfen auch nicht mehr Bewerben werden.(was das Aushängen in einem Supermarkt beinhaltet)

Liste B ist da etwas anders... Diese Spielen dürfen nurnoch von Fachmärken verkauft werden die eine Lizens für den verkauf für USK Spiele haben (diese bekommst du sogut wie garnicht in Deutschland! In Videotheke sieht man "raum ab 8" öffters und dort sind öfters diese Filme...) somit kannst du eigentlich schonmal fast vergessen Spiele auf Liste B in einem Geschäft zu kaufen...
Spiele auf Liste A dürfen weiterhin ganz normal (Allerdings nur auf Nachfrage) verkauft werden. Ausgehängt und Beworben dürfen diese nicht mehr! (gleiches bei Liste B)

wenn du dir allerdings ein Game von Liste B von den USA käufst und der Zoll sieht das dann,, tjah pech gehabt Zoll! das Siel ist schon von dir gekauft und da kann niemand mehr was machen! darfst es ohne zu Bedenken weiterhin benutzen für den privatgebrauch!
lanpartys sind mit den games natürlich auch verboten... damit kann für das Game Werbung gemacht werden...


um es einfacher aus zu drücken...
  • Liste A = Spiele die nurnoch auf Nachfrage(unter der Ladentheke) verkauft werden dürfen und nicht mehr beworben dürfen... kein verkauf an Jugendlichen.Besitz weiterhin Legal. Import legal.
  • Liste B(beschlagnahmte Spiele) = Spiele die beschlagnahmt sind (dieses Wort ist aber falsch). Gleiches bei Liste A + Dürfen nurnoch mit besonderer Lizens verkauft werden was sogut wie keiner in Deutschland hat (vereinzelt Gameshops) (ohh das Zählt ja nurnoch bei Filmen :( ). Besitz Legal. Import Legal.
Das einziegste Problem was der Entwickler hat ist es Spiele in Deutschland unter die Leute zu bekommen ohne Werbung für das Game zu machen... einziegste möglichkeit ist es so zu machen wie die Entwickler von Daying Light... Sauviel Werbung machen und Veröffentlichen. Spiel wurde genug gekauft und kam zu spät auf Liste A ;)
Ist eine Liste mit allen Spielen auf Liste A7B nicht auch Werbung für das Game? :D

18

28.03.2015, 17:43

Hey, nicht streiten...!!! :)

Finde es echt super, das Ihr mir alle versucht zu helfen. Also ich werde es denke ich auf einem ausländischen Server hochladen, wenn es soweit ist.

Die Frage ist jetzt nur, wie mache ich das dann publik, wenn ich keine Werbung dafür machen darf...!?!??! Das wäre ja quasi so, als ob ich mir schon mal ein Auto kaufe, obwohl ich keinen Führerschein machen darf.

Eigentlich ist das mit dem Jugendschutz ja eine gute Sache. Aber nur solange man nicht selbst damit zu tun hat!

BlueCobold

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19

28.03.2015, 17:45

MVN050, es geht hier nicht um Kauf. Es geht nicht darum, ob seine Kunden etwas illegales tun, wenn sie sein Spiel aus dem Ausland einführen. Es geht hier darum, dass er das Spiel verbreiten will. Aber schauen wir doch trotzdem mal, was der Zoll zur Einfuhr solcher Güter sagt, nur aus Neugier:

Zitat von »http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Jugendgefaehrdende-verfassungswirdrige-Schriften-Medien/Jugendgefaehrdende-Schriften-Medien/jugendgefaehrdende-schriften-medien_node.html«

Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften/Medien enthalten die §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie § 15 JuSchG. Danach bestehen insbesondere Ein- und Ausfuhrverbote für das Verbringen von jugendgefährdenden Schriften/Medien

* im Wege des Versandhandels (§ 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB und § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG)

Um dies zu verstehen hier nun noch § 184 Abs. 1 Nr. 4 StGB:

Zitat von »http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html«

(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)
(...)
4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
(...)wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Und § 11 Absatz 3

Zitat von »http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html«

(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

Noch Fragen? Wie ich schon sagte, der Besitz ist erlaubt. Die Verbreitung ist verboten. bv82 will verbreiten, nicht kaufen. Selbst die Einfuhr im Versandhandel scheint mir nach diesen Gesetzen offiziell verboten.


Aber mal ganz ehrlich, bei so einem Thema sollte man *vielleicht* mal einen Anwalt fragen und keine anonymen Personen im Internet. Egal wie sehr sich manche davon für Juristen halten - und eventuell nicht mal aus dem Land stammen, um das es geht.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

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Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (28.03.2015, 18:05)


20

28.03.2015, 18:04

@BlueCobold
schonmal Battlefield gespielt? schonmal GTA san andreas gespielt und eine "Freundin" ingame besucht? schonmal überhaupt spiele mit gewalt gespielt? Siedler? Age of Empieres? Anno?
schonmal das Pornogame Command and conquer Red Alert 3 gespielt? mehr frauen und alles andere :D
aber ja du hast recht...
die weitervergabe von Herr der Ringe ist genauso verboten wie die weitergabe vom Film TITANIC :D (Wasser= Gewalt)

@bv82
du hast meine Texte nicht verstanden oder? ;) du kannst tun und lassen was du willst solange dein Game nicht auf Liste A/B steht...
erst danach hast du Probleme. (genau das hat Daying light ausgenutzt)
du kannst also jetzt übelst viel Werbung raushauen und sagen dein Game ist das Beste auf der Welt. jeder wird es sich kaufen ;) (was bei Daying Light passiert ist).
erst viel viel später (glaube es waren 2 wochen?) wurde daying Light in Deutschland auf Liste A gesetzt und darf somit in Deutschland nurnoch unter der Ladentheke verkauft werden und es darf auch nirgends mehr Werbung gemacht werden... alle Youtuber mussten ihre Letz Play (nur die von Deutschland) entfernen ;) es war nur viel zu spät :D

was darf Dayling Light jetzt nicht mehr in Deutschland? ganz einfach :D
man darf damit keine Werbung mehr machen. also keine Letz Plays,Trailer zeigen,Bilder zeigen,Videos, im Geschäft aushängen...
verkauft werden darf es allerdings immernoch weiterhin auf Nachfrage (das aussstellen im Geschäft zählt als Werbung).

was darfst du auserhalb Deutschlands? Dir sind keine Grenzen gesetzt ;) also miete dir schonmal gleich einen ausländischen Server mit .com domain und Hoste da deine Website mit Videos,Trailer,Bilder und Biete es da als Download an :D (ausländische Seite darf natürlich weiterhin den Download anbieten)...

auf einer Deutschen Seite darfst du keine Bilder,Videos,Download link zeigen auser auf Nachfrage und aber keine Werbung machen...
die einziegsten Kunden die schwer zu erreichen sind sind nur die Deutschen :D alle anderen in der Welt haben so ein Prolem nicht :D

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