Zur Garantie und Gewährleistung
Bei dem Verkäufer hat man Gewährleistung und beim Hersteller Garantie. Die Garantie des Herstellers ist freiwillig und in der Regel auch nicht so umfangreich.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung die der Käufer hat, ist bei technischen Geräten auf zwei Jahre beschränkt und in der Regel umfangreicher.
Bei einer CD mag es egal sein. Da aber auf der Seite des Verlags keine Option dafür vorgesehen ist, weiß ich nicht, ob es dem Verlag überhaupt recht wäre, wenn man sich an ihn wendet (Vielleicht hat der Verlag die Reklamation ausgegliedert und empfiehlt mir, mich an den Verkäufer zu wenden).
Anmerkung
Wenn Sie sich z.B. einen Computer kaufen und dieser nicht funktioniert, sagt der Verkäufer i. d. R. wenden Sie sich an den Hersteller. Das ist soweit in Ordnung, wenn die Garantie eine gleichartige Leistung in Aussicht stellt.
Bei mir war mein Computer kaputt. Da der vereinbarte Reparaturtermin wegen "fehlender Ersatzeile" abgesagt wurde, ging ich in eine Bücherrei, las ein paar Bücher für Verbraucher und wandte mich an den Verkäufer.
Ich bekam nach fast zwei Jahren den vollen Kaufpreis zurück!