Patente

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Hier lernt Ihr wie Ihr mit Patenten, beispielsweise von Wettbewerbern umgeht.

Abmahnungen oder ähnliche Drohungen sollten genau geprüft werden. Fraglich ist zunächst, ob Euer Produkt überhaupt in den Schutzbereich des vermeintlichen Schutzrechts fällt. Steht in den Patentansprüchen etwas, was Ihr nicht umsetzt, so stehen die Chancen gut für Euch. Falls Ihr das vermeintliche Patent verletzt, wäre zu überprüfen, ob das Patent valide ist. Reine Softwarepatente (z.B. Wiedergabe von Information als solche) sind zu widerrufen. Da ensprechende Verfahren recht teuer sind, solltet Ihr prüfen ob man sich aussergerichtlich einigt. Evtl. habt Ihr selbst ein Schutzrecht, welches Ihr dann der Gegenseite vorhalten könnt. Insofern kann eine vorbeugende Maßnahme die Anmeldung eines eigenen Schutzrechts zur Verteidigung sein. Erfahrungsgemäß werden kleinere Entwickler jedoch typischerweise nicht angegriffen, meist trifft es Entwickler mit größerem Volumen, bei denen auch mehr zu holen ist.

Wollt Ihr selbst ein Patent anmelden, so müsst Ihr darauf achten, dass Ihr eben nicht ein solches Softwarepatent anstrebt. Ihr müsst also prüfen, ob ein technischer Beitrag über den Stand der Technik hinaus durch die Erfindung geboten ist. Im Zweifel hilft Euch ein Patentanwalt. Der technische Beitrag wird im Rahmen der erfinderischen Tätigkeit geprüft. Erfinderisch ist, was nicht nur neu ist, sondern auch eine gewisse Erfindungshöhe hat, also nicht trivial ist. Am wichitigsten ist, dass Eure Erfindung nicht veröffentlicht wurde. Ihr müsst also zuerst anmelden und könnt dann zu Investoren und anderen gehen. Geheimhaltungsverpflichtungen sind schwer zu überprüfen und schützt in der Praxis typischerweise nicht davor, dass Euer Investor selbst anmeldet.

Weitere Information findet Ihr z.B. hier: Arbeitskreis Patente, Gesellschaft für Informatik e.V.


Einige Leitsätze aus der Rechtsprechung:

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