Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

1

18.04.2014, 22:33

Angenehmste Firmenform für App-Entwickler?

Hallo Alle,
angenehmste im Sinne von nicht viel und ständig Bürokratie
in Folgejahren nach der Gründung.

Wir sind zwei App-Entwickler und möchten unsere Apps über
PlayStore, iTunes, Steam, ect. anbieten. Wir haben einen Vollzeitjob, und das
wäre dann vorerst für uns nur nebenbei.

Uns geht es primär darum die Haftung zu beschränken, damit
wir privat nicht haften. Wir leben in Deutschland. Im Sinn kamen uns UK Limited
oder UG.

Erst ein paar Fragen zur Limited: (unsere Situation als App-Entwickler beachten)
Gründungskosten wären uns ziemlich klar.
1. Laufende jährliche Kosten ?
2. Hat man laufend viel mit UK Behörden zu tun und man muss
oft dort vor Ort ansässige Ltd.-Agenturen dafür in Anspruch nehmen? oder man
hat nur am Jahresende wg. Bilanzen etc... mit UK Behörden zu tun?
3. Muss man als UK Limited ein Mitglied in der dt. IHK sein?
4. Was spricht absolut gegen Limited ?

Fragen zur UG:
1. Laufende jährliche Kosten ?
2. Was spricht absolut gegen UG ?

DANKE in voraus!

Sisifus

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

2

18.04.2014, 22:36

Wenn Ihr doch in Deutschland seid, wieso dann eine UK Limited? Macht das Sinn? Geht das überhaupt?
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

3

19.04.2014, 01:09

wir fragen nach weil:
1. Eine UG ist ja verpflichtet eine gesetzliche Rücklage i.H.v. 25 % des Jahresüberschusses zu bilden.
2. Evtl. könnte man mit UK Limited die Mitgliedschaftkosten bei IHK vermeiden? (sind in Deutschland bei jeder Rechtsform pflicht)

Hat vielleicht jemand schon eigene Erfahrungen mit Limited?

p.s. wenn zwei oder alle drei folgender Kriterien erfüllt sind, ist ein Testat des Auditors nicht notwendig.
- wenn jährlicher Umsatz nicht mehr als £6.5 Millionen
- wenn Vermögen nicht mehr als £3.26 Millionen
- wenn man im durchschnitt 50 oder weniger Mitarbeiter hat

das würde bei uns zutreffen. Vorerst! :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sisifus« (19.04.2014, 01:44)


4

19.04.2014, 09:06

Die paar Leute die kenne die Neben Ihrem Hauptjob ne eigene Firma haben, haben diese als Kleingewerbe angemeldet must dir mal durchlesen ob das was für euch ist.
Wer aufhört besser werden zu wollen hört auf gut zu sein!

aktuelles Projekt:Rickety Racquet

Werbeanzeige