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21

01.08.2013, 14:48

Nein, das reicht nicht. So eine Klausel ist in Deutschland unwirksam!
Sicher, dass das auch freie Software betrifft? Insbesondere Open Source Lizenzen setzen solche Klauseln ja praktisch durchweg ein. Das Urteil würde mich interessieren.

BlueCobold

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22

01.08.2013, 14:51

Genereller Ausschluss jedweder Schadensansprüche ist unzulässig - zum Glück. Eingeschränkt ist dies aber natürlich möglich. Unmöglich per AGB ausschließbar sind generell Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Und Open-Source-Lizenzen interessieren sich für die Gesetzeslage in Deutschland relativ wenig. Beispiel GPL
"Für den Haftungsausschluss nach Ziffer 12 GPL gilt nichts anderes. Auch er ist nach den Vorschriften (§ 11 Nr. 7 AGB-Gesetz) des AGB-Gesetzes unwirksam." [quelle: http://www.ifross.org/ifross_html/art3.html]
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (01.08.2013, 14:59)


Sacaldur

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23

01.08.2013, 14:54

So weit sind wir schon gekommen? Das ist echt traurig.

Das heißt wenn sich dann mal wirklich jemand auf meine Backupsoftware verlassen würde und das schief läuft hab ich erstmal ein Problem?

Ich würde das eher als positiv sehen: mal angenommen, es gäbe eine böswillige Person, die weiß, dass die von ihr entwickelte Software Schaden anrichtet, aber dennoch eine solche Klausel einsetzt.


Ich kann nicht sagen, wie es sich in Bezug auf freie/kostenlose Software verhält, aber ich denke, auch in solchen Lizenzen sind entsprechende Absätze ungültig und können getrost ignoriert werden.
Spieleentwickler in Berlin? (Thema in diesem Forum)
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Sylence

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24

01.08.2013, 15:33

Das so eine Klausel bei einem Vorsatz wirkungslos sein sollte ist ja klar.
Ich bezog mich mit meiner Aussage da eher auf den Fall wenn es eben mal einen ehrlichen Entwickler trifft.

BlueCobold

Community-Fossil

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25

01.08.2013, 15:49

Ist halt die Frage, was dann passiert? Wird die ungültige Klausel salvatorisch behandelt oder ist sie komplett ungültig?
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

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26

01.08.2013, 18:37

Genau um diese Art der Haftung geht es mir. Manchmal ist es schwer, urheberrechtlich korrekt zu handeln, aber es ist dennoch machbar.
Ein Haftungsausschluss im Sinne von: App funktioniert nicht richtig. Da liegt wohl das größte Risiko. Und hier bin ich am Zweifeln....

David Scherfgen

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27

01.08.2013, 19:23

Welcher Schaden könnte denn deiner Meinung nach entstehen, wenn die App nicht richtig funktioniert?

28

01.08.2013, 19:24

Also nach BlueCobolds Link musst Du Dir sofern Du keine "arglistig verschwiegene Mängel" in Deiner Software hast, keine Sorgen machen. Vom Urheberrecht kann Dich sowieso kein Haftungsausschluss bewahren. Nach deutschem Recht brauchst Du also gar keinen Haftungsausschluss aufführen.

@BlueCobold: Danke für den Link, sehr interessant. Im Grunde sind die Klauseln ja bereits ins deutsche Recht eingebaut und stellen somit eher eine Information für den Nutzer dar.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man auch in Amerika trotz Haftungsausschluss für Viren oder "arglistig verschwiegene Mängel" in der frei verteilten Software verantwortlich gemacht werden kann. Von daher trägt man mit der Veröffentlichung kostenloser Software das kleinste Risiko. Und das ist sicher so klein, dass man sich nicht abschrecken lassen sollte. Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du ja bei der App Beschreibung darauf eingehen, dass die Software hobbymäßig entwickelt wird und nur einer begrenzten Qualitätskontrolle unterliegt.

@David: Naja, wenn er zum Beispiel eine Backup Software basteln will...

29

01.08.2013, 21:49

Durchaus, BlueCobolds Link (Danke dafür :thumbup: ) lindert die Sorgen ein wenig.
Und es stimmt, dass mich ein Haftungsausschluss nicht vor Urheberrechtsverletzungen schützt, aber habe ich eine UG (haftungsbeschränkt) angemeldet, hafte ich nur mit Gewerbebesitz, verliere also keinen Privatbesitz, sofern ich das richtig verstanden habe.

30

01.08.2013, 23:15

Wenn man Dir Vorsatz nachweisen kann, haftest Du auch mit Deinem Privatbesitz bzw. musst ins Gefängnis ;)

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