Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

Beiträge: 721

Wohnort: /dev/null

Beruf: Software-Entwickler/Nerd

  • Private Nachricht senden

11

30.07.2013, 13:33

In SH muss man AFAIK als Minderjähriger eine Erlaubnis von einem Familiengericht einholen. Das Familiengericht prüft Reife und Kompetenz der Person und urteilt danach. Keine Ahnung, wie das bei in Deinem Bundesland ist.

12

31.07.2013, 22:35

Ja, SupremeDeveloper, das stimmt so weit ich weiß bundesweit.
Spiele habe ich vorerst nicht vor zu vertreiben. Es ging mir eher um irgendwelche Tools und ähnliches.
Festlegen würde ich mich da natürlich nicht.
Mein Plan war aber bevor ich ein Gewerbe anmelde, komplett kostenlose und werbefreie Apps zu veröffentlichen um quasi ein bisschen "reinzuschnuppern" (Downloadzahlen etc.).
Das einzige was mich hieran hindert ist aber meine Angst vor einer rechtlichen Auseinandersetzung.... :S

Schrompf

Alter Hase

Beiträge: 1 470

Wohnort: Dresden

Beruf: Softwareentwickler

  • Private Nachricht senden

13

01.08.2013, 09:30

Ohne Gewinnabsicht dürftest Du aus dem Gröbsten raus sein. Das "Reinschnuppern" ist also ne gute Idee, denke ich. Was Dich immernoch und jederzeit treffen kann, sind Urheberrechts-Verletzungen, wenn Du z.B. eine Grafik ohne Erlaubnis nutzt. Oder auch einen markenrechtlich geschützten Begriff, was ein anderes Gesetz betrifft, aber praktisch dasselbe bedeutet. Dem allen bist Du aber auch *jetzt* bereits ausgesetzt, daher muss Dir das meiner Meinung nach keine Sorgen machen.
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

14

01.08.2013, 09:32

Bei kostenlosen Apps hat der "Käufer" nichts gekauft und Du solltest Dich von Haftungsansprüchen ausnehmen können. Ich würde da nicht zu viele Gedanken investieren, mach erst einmal so eine frei App und veröffentliche sie. Urheberrechtsprobleme sollten in Deutschland auch nur bei Markenverletzungen problematisch sein. appfyr geht da ja ziemlich progressiv ran und scheint auch noch keine Probleme bekommen zu haben.

edit: Schrompf war schneller :)

Thoran

Alter Hase

Beiträge: 520

Wohnort: Stuttgart

Beruf: Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

15

01.08.2013, 09:35

Dem allen bist Du aber auch *jetzt* bereits ausgesetzt, daher muss Dir das meiner Meinung nach keine Sorgen machen.

Mit einer Gewinnabsicht, die Sound~Wave ja momentan ausschießt, und damit verbundenem fianziellem Erfolg steigt halt die Höhe der Schadensersatzforderungen.
Mein Entwicklertagebuch
Aktuelles Projekt: Universum Espionage
Eingestellt:Spieleengine SilverCore
Organisator "Spieleentwickler Stammtisch Stuttgart"

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

16

01.08.2013, 09:49

Die Größe des Schadens ist doch davon aber unabhängig (da die Kosten der App im Vergleich zum Schaden wohl so oder so vernachlässigbar sind).
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

17

01.08.2013, 11:36

Aber wo sollte bei einer normalen und kostenlosen Android-App schon ein Schaden entstehen? Falls das überhaupt möglich ist, kannst du ja immer noch sowas einbauen wie "Benutzung auf eigene Gefahr". Dann sollte man doch eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Sylence

Community-Fossil

Beiträge: 1 663

Beruf: Softwareentwickler

  • Private Nachricht senden

18

01.08.2013, 11:50

Aber wo sollte bei einer normalen und kostenlosen Android-App schon ein Schaden entstehen?


Naja wenn du eine Backupsoftware anbietest (was für mich unter "normale App" fällt), dann kann da ja schon ordentlich Schaden entstehen, wenn sich da ein Fehler einschleicht und die Backups kaputt sind.

Aber ja ein Hinweis darauf, dass du keine Garantie dafür übernimmst, dass das Programm fehlerfrei läuft und du nicht für Schäden haftbar gemacht werden kannst dürfte reichen.

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

19

01.08.2013, 14:33

Nein, das reicht nicht. So eine Klausel ist in Deutschland unwirksam!
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Sylence

Community-Fossil

Beiträge: 1 663

Beruf: Softwareentwickler

  • Private Nachricht senden

20

01.08.2013, 14:45

So weit sind wir schon gekommen? Das ist echt traurig.

Das heißt wenn sich dann mal wirklich jemand auf meine Backupsoftware verlassen würde und das schief läuft hab ich erstmal ein Problem?

Werbeanzeige