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endless

Treue Seele

  • »endless« ist der Autor dieses Themas

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1

02.02.2017, 17:25

Nebentätigkeit. Wie weitermachen?

Nabend sppro,

aufgrund der Insolvenz meines bisherigen Arbeitgebers wollen nun einige der ehemaligen Kunden meine Kenntnisse über die Projekte nutzen. D.h. ich würde die neuen Entwickler einweisen und ggf. hier und da paar Bugs fixen. Zusätzlich haben paar Kollegen eigene Projekte mit Kunden am laufen und wollen mich paar Stunden die Woche 'buchen'.

Ab dem 13.02. habe ich aber wieder eine Festanstellung. Jetzt wollte ich mal von euch wissen wie ihr das regeln würdet.

Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder reicht es wenn ich das zusätzliche Einkommen dann auf der Steuererklärung angebe, kann ich Rechnungen stellen und muss ich mich dann privat Versichern?

Mirlix

Supermoderator

Beiträge: 451

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2

02.02.2017, 22:48

Ohne Anspruch auf Korrektheit oder rechtliche Sicherheit.
Das Wichtigste ist die Erlaubnis von deinem neuen Arbeitgeber zu erhalten, da man normalerweise, jedenfalls bei Vollzeitstellen, verpflichtet ist jede Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen.

Wenn das passt würde ich mich als Freiberufler anmelden, dann kannst du Rechnungen schreiben und musst das Einkommen dann als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit versteuern. Da du schon über deinen Arbeitgeber Krankenversichert bist sollte sich da für dich nichts ändern, würde aber sicherheitshalber einfach mal Anfragen.

DeKugelschieber

Community-Fossil

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3

02.02.2017, 23:09

Jeder kann Rechnungen ausstellen, ein Gewerbe ist dafür nicht zwingend notwendig. Diese musst du dann bei deiner Steuererklärung beilegen.

Schrompf

Alter Hase

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4

03.02.2017, 07:47

Frag das Finanzamt. Ich kenne es nämlich genau gegenteilig: ohne Steuernummer keine Rechnung. Und achte beim Anmelden unbedingt auf die "Teilzeit < 19h/Woche", weil Dir die Krankenkasse immer einen Strick zu drehen versucht.
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

David Scherfgen

Administrator

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5

03.02.2017, 08:36

Frag das Finanzamt. Ich kenne es nämlich genau gegenteilig: ohne Steuernummer keine Rechnung.

Eine Steuernummer hast du sowieso, das hat nichts mit Gewerbe zu tun. Und natürlich stellt ein Freiberufler Rechnungen aus.

@endless: Wie man schon sehen kann, sind wir alle keine Experten, und unsere Auskünfte sind vermutlich falsch. Also würde ich dir empfehlen, dich an einen Steuerberater zu wenden.

Schrompf

Alter Hase

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6

03.02.2017, 09:31

Frag das Finanzamt. Ich kenne es nämlich genau gegenteilig: ohne Steuernummer keine Rechnung.

Eine Steuernummer hast du sowieso, das hat nichts mit Gewerbe zu tun. Und natürlich stellt ein Freiberufler Rechnungen aus.


Es gibt die Steuer-ID, auch TIN genannt, die jeder hat. Inzwischen sogar Neugeborene. Das ist ne zehnstellige Ziffernfolge. Und dann gibt es eine Steuernummer, die aus Bundesland, Finanzamt und ner ID besteht und etwa so aussieht 202/292/36063. Letzteres kriegst Du nach meinem Wissen nur bei Anmeldung eines Freiberufs oder eines Gewerbes. Und nur Letzteres berechtigt Dich nach meinem Wissen zur Stellung von Rechnungen.

Aber wie mehrere Leute schon geschrieben haben: frag Experten oder das Finanzamt.
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

David Scherfgen

Administrator

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7

03.02.2017, 09:38

Es gibt die Steuer-ID, auch TIN genannt, die jeder hat. Inzwischen sogar Neugeborene. Das ist ne zehnstellige Ziffernfolge. Und dann gibt es eine Steuernummer, die aus Bundesland, Finanzamt und ner ID besteht und etwa so aussieht 202/292/36063. Letzteres kriegst Du nach meinem Wissen nur bei Anmeldung eines Freiberufs oder eines Gewerbes.

Beides bekommt laut Wikipedia jede natürliche (steuerpflichtige) Person. Ich hatte auch schon beide Nummern lange bevor ich ein Gewerbe angemeldet habe. Hier gibt's einen Artikel zu den verschiedenen Nummern: http://www.stb-baaske.de/steuernummern/ Kurz gesagt: Die ID bleibt für eine Person ein Leben lang gleich. Die andere ändert sich z.B., wenn die Person umzieht und ein anderes Finanzamt für sie zuständig ist. Wenn man ein Gewerbe anmeldet, kann man eine neue Steuernummer bekommen, muss aber nicht sein.

(...) eines Freiberufs oder eines Gewerbes. Und nur Letzteres berechtigt Dich nach meinem Wissen zur Stellung von Rechnungen.

Nein, das stimmt definitiv nicht. Natürlich können und müssen(?) auch Freiberufler Rechnungen stellen. Wie sollen sie sonst an ihr Geld kommen? Wie sollen sie sonst gegenüber dem Finanzamt ihre Einkünfte nachweisen, falls nachgefragt wird? Wie soll der Kunde sonst ggf. gegenüber dem Finanzamt seine Ausgaben nachweisen, wenn er diese als Betriebsausgaben deklarieren möchte?

https://sevdesk.de/lexikon/rechnungsstel…s-freiberufler/
https://www.als-freiberufler.de/finanzen…s-freiberufler/
http://www.lektorat.de/Steuern/Rechnung
...

Schorsch

Supermoderator

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8

03.02.2017, 10:00

Vor allem solltest du daran denken mit deinem Arbeitgeber zu sprechen. Teilweise wird es nicht so gern gesehen wenn man noch zig andere Jobs nebenher macht.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

Wirago

Alter Hase

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9

03.02.2017, 10:02

Wie man schon sehen kann, sind wir alle keine Experten, und unsere Auskünfte sind vermutlich falsch. Also würde ich dir empfehlen, dich an einen Steuerberater zu wenden.


Die einzig vernünftige Antwort.
Ich will hier niemandem Kompetenzen streitig machen, allerdings sind wahrscheinlich die wenigsten hier Experten auf dem Gebiet.
Investiere lieber die Stunde bzw. paar Euro und lass dich vernünftig beraten. In Österreich zumindest gibt es entsprechende Erstberatungsstellen die sowas sogar kostenfrei anbieten, wahrscheinlich gibt es in Deutschland sowas auch? Nimm lieber solche Dienste in Anspruch als Foren.
Wenn dir am Jahresende das Finanzamt auf die Finger klopft wird ein "im Forum hat aber jemand gesagt..." wenig helfen ;)

Task-Manager

Alter Hase

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10

03.02.2017, 19:26

Da ich das gerade selber hinter mir habe und als Student nicht die Kohle für nen Steuerberater hatte, bin ich meinen BWL-Profs so lange auf die Nerven gegangen, bis die mir das nötigste erklärt haben.

Ich arbeite als SHK (20h/Woche) daher konnte ich mir die Erlaubnis des Arbeitgebers schon mal sparen.

Als Unternehmen habe ich ne GbR angemeldet (da wir zwei sind), ist als Einzelunternehmer aber gleich. Nach der Gewerbeanmeldung kannst du direkt zum Finanzamt marschieren und dir eine Steuer-Nr. für das Unternehmen ausstellen (Achtung! das kann paar Tage/Wochen dauern, wenn der Mitarbeiter nett ist kann man zwischen durch mal anrufen und früher die Nummer bekommen).
Nach Erhalt der Steuer-Nr. darfst du Rechnungen schreiben.

Als Kleinunternehmen (<17500€ im Jahr) darfst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und brauchst keine UmSt. ausweisen (kannst dir die dafür aber auch nicht bei Ausgaben zurück holen.)
Ausgaben sind das wichtige Stichwort: du versteuerst für dich privat NUR den Gewinn deines Unternehmens. Hast du also 2.000€ Einnahmen und 2.000€ Ausgaben (Abschreibe Reglungen beachten!) hat dein Unternehmen also 0€ Gewinn gemacht -> du versteuerst nichts (rein gar nichts, wenn du im Jahr unter 24.500€ Umsatz bist, da du bis dahin auch keine Gewerbesteuer zahlst.)
Dieses Einnahmen/Ausgaben Ding (EüR) hältst du in der Anlage G deiner normalen Einkommenssteuer Erklärung fest.

Wenn man seine Einnahmen so geschickt mit Ausgaben deckelt, zahlt man so bis zum oben genannten Betrag keine Steuern (wenn man von der UmSt. auf den Ausgaben absieht).

Alle Angaben ohne Gewähr. Anmerkungen/Korrekturen wären natürlich Top. Ich denke eine Menge Studenten die ein Start Up im Sinn haben, stehen vor ähnlichen Fragen/Problemen und wollen nicht einen Haufen Geld für einen Steuerberater ausgeben, bevor man überhaupt erstmal Bares gesehen hat.
falls ichs i-wo vergessen hab:

mfg
Task-Manager

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