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BlueCobold

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11

06.02.2013, 07:00

Es gibt übrigens dutzende Arten von Kopierschutz von Discs. Es gibt in der Tat Musik/Film Discs, die in PCs nicht lesbar sind.
Es gibt auch welche, wo das Dateisystem verpfuscht ist und die Dateien mehrere Gigabyte groß scheinen und gar nicht auf eine CD/DVD passen können.
Ich glaube darüber hätte man sich aber nicht streiten müssen, das sollte doch jedem klar sein, dass es nicht nur "den einen Weg" gibt.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

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TGGC

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12

06.02.2013, 08:14

Es gibt übrigens dutzende Arten von Kopierschutz von Discs.
Mein Punkt war einfach nur, das die meisten davon von so gut wie jedem geknackt werden koennen. Das passende Tool ist in 10min runtergeladen. Trotzdem gelten diese Schutze im Sinne des Urheberrechtes als wirksam. Wie wuerde dann wohl geurteilt werden bei einem Schutz, der einem zwingt extra Hardware zu kaufen, dessen Existenz ein Durchschnittsmensch nichtmal kennt.

BlueCobold

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13

06.02.2013, 08:44

Sehe ich auch so. Ich glaube sogar, dass es mal eine rechtliche Debatte zu ROMs gab und diese als eine Art "Hardware-Kopierschutz" angesehen wurden durch den Rechtsgeber. Verbürgen möchte ich mich aber nicht dazu. Jedenfalls ist es im besten Fall eine Grauzone, deren Untiefen man nicht unbedingt durchschreiten muss. Es gibt ja genug andere schwere Spiele :)
Ich bezog mich auch mehr auf Sacaldur, David und Jonathan.
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BlueCobold

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14

06.02.2013, 12:15

Ein ROM ist ein technisches Konstrukt. Genau wie eine DVD. Welche Struktur auf dem Medium herrschen muss, damit man es als Kopierschutz bezeichnen kann, ist ganz offensichtlich eine Frage, die wohl weder Du, noch ich beantworten können, LetsGo.
Wenn ich nämlich ein Medium verwende, was für PCs keine Lesegeräte hat (was damals ja so war), dann kann ich das als durchaus Kopierschutz bezeichnen, weil es eben nicht kopierbar ist. Ähnliche Argumente wurden sicherlich auch bei ROMs angebracht und sind nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Legal ist ein Download einer Kopie nicht automatisch, wenn man das Original besitzt. Das ist schlicht falsch. Wenn die Kopie nämlich nur erstellt wurde indem ein Kopierschutz umgangen werden musste, ist die Kopie und damit auch der Download, illegal!
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Sacaldur

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15

06.02.2013, 13:12

wie BlueCobold schon richtig angedeutet hat, muss man zwischen dem Anfertigen einer Kopie (also auch Downloads) und dem Besitzen einer Kopie. Und er hat auch schon richtig geschriben, dass man von dem einen nicht auf das andere schließen kann.

Zur Beurteilung der Rechtsfrage muss man nicht nur schauen, ob eine außergewöhnliche Schnittstelle als Kopierschutz einestuft werden kann, sondern auch, ob ROMs als Computerprogramme bezeihnet werden können. Wenn beides der Fall seinsollte, kann es sogar sein, dass Besitz und Download illegal sind.

Aber wie geschrieben: wir dürften das nur schlecht beurteilen können.
Sollte ich nochmal über relevante Videos von SemperVideo stolpern, werde ich diese hier noch verlinken.
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TGGC

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16

07.02.2013, 14:16

Vorm BGH wird gerade verhandelt, ob Slot 1 Karten fuer den DS verboten werden. Bisher sind die Vorinstanzen der Meinung, das DS-Spiele einen Kopierschutz im Sinne des UrhG besitzen und diese von den Karten umgangen werden, was sie illegal macht (siehe Paragraph 95).

ERROR

Alter Hase

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17

07.02.2013, 21:36

Zu den ROMs: Wenn ich zB eine N64 und eine Zelda OoT habe und ich mir dan neinen Emulator und die ROM sauge und damit spiele, kann es doch eigentlich nicht illegal sein, da ich ja die Sachen auch legal besitze.(Nur in diesem speziellen Fall)


zum Kopierschutz: Man darf für sich selbst (soweit ich das weiss) Kopien anlegen. Es könnte ja zB sein, dass der Datenträger zerstört wird, aber ich habe mir die Musik, das Spiel oÄ ja gekauft.

Sacaldur

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18

07.02.2013, 22:41

wie BlueCobold schon richtig angedeutet hat, muss man zwischen dem Anfertigen einer Kopie (also auch Downloads) und dem Besitzen einer Kopie.


an der Stelle möchte ich nochmal § 69 d Absatz 2 aufführen:
Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

kombiniert mit § 69 a Absatz 5:
Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

In den genannten Pragraphen wird der Kopierschutz definiert. Das heißt, ein Computerprogramm und somit auch Spiele dürfen zur Sicherung künftiger Nutzung kopiert werden, unabhängig von einem möglicherweise vorhandenem Kopierschutz. Da dies aber nur von zur Benutzung berechtigten Personen gemacht werden darf, also Personen, die das Programm oder Spiel besitzen, darf man diese Kopie meines Wissens nur so lange besitzen, wie man zur Nutzung berechtigt ist.
Ich sehe aber auch nichts, was die Quelle der Kopie einschränkt, weshalb Downloads wohl nicht ausgeschlossen zu sein scheinen.

Um auf den Fall am BGH einzugehen hier nochmal § 95 a Absatz 3:
Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.


Wenn man auf § 69 a Absatz 5 zurück schaut, wird man feststellen, dass dieser und ein paar andere Paragraphen für Computerprogramme ausgeschlossen sind, wodurch entsprechende Produkte im Zusammenhang mit Computerprogramme nicht verboten sind.


@TGGC: es scheint mir nicht so, als wäre der DS Cardridge eine Kopierschutzfunktion zugesprochen wurden, weil sie eine sehr ungewöhnliche Form bzw. einen sehr ungewöhnlichen Aufbau hat, sondern weil diese eine andere Art von Kopierschutz hat. Diese hat der DS zwar auch, allerdings nicht von Anfang an, siehe dazu Nintendo führt Kopierschutz beim Nintendo DS ein
Da es sich bei Spielen aber um Computerprogramme im Sinne des Gesetzes handeln müsste, sind die Paragraphen zum Kopierschutz nicht anwendbar und somit sind entsprechende Slot-1 Karten eigentlich (nach deutschem Recht) nicht verboten. Alle seitens der Klage angebrachten Punkte beruhen ausschließlich auf dem durch das Modul umgangenen Kopierschutz, siehe:
Die Klägerin zu 1) habe darüber hinaus einen urheberrechtlichen Unterlassungsan­spruch gegen die Beklagten aus § 97 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit § 91 a Abs. 3 UrhG wegen der Bewerbung und Verbreitung von Vorrichtungen zur Umgehung von effektiven technischen Schutzmaßnahmen.


Mal sehen, wie das mit dem Verfahren ausgeht, zumal nicht das BGH darüber entscheiden wird, sondern der europäische Gerichtshof (siehe Slot-1-Karten für Nintendo DS: BGH setzt Verfahren aus auf heise.de)

Und es scheint mir ein wenig so, als würde fast niemand sich mit den Gesetzestexten zu befassen... =/
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TGGC

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19

07.02.2013, 23:55

Zu den ROMs: Wenn ich zB eine N64 und eine Zelda OoT habe und ich mir dan neinen Emulator und die ROM sauge und damit spiele, kann es doch eigentlich nicht illegal sein, da ich ja die Sachen auch legal besitze.(Nur in diesem speziellen Fall)


zum Kopierschutz: Man darf für sich selbst (soweit ich das weiss) Kopien anlegen. Es könnte ja zB sein, dass der Datenträger zerstört wird, aber ich habe mir die Musik, das Spiel oÄ ja gekauft.
Laut Gesetzestext ist die Kopie nur legal, um die spätere Nutzung zu sichern. Eine Kopie die man dann ins Internet hochlaedt ist also illegal. Fuer mich ist klar, dass eine Kopie nur dann legal sein kann, wenn man sie auf legalem Wege herstellt. Bleibt also die Frage, wann darf man fuer sich selbst Kopieren. Beim Filmen und Musik darf kein Kopierschutz umgangen werden. D.h. quasi nie. Bei Software nur wenn man die spätere Nutzung damit sichert. Ob man dafuer den Kopierschutz aushebeln darf, ist nicht wirklich geklaert, z.b. der Verbraucherschutz vertritt hier den konservativen Ansatz, dass man es nicht darf: http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rd…xsl/75_2324.htm Das haengt aber evtl. eher damit zusammen, das ein Programm das Software kopiert genausogut Musik kopieren koennte, womit es unmoeglich ist ein legales Tool zum Aushebeln des Kopiertschutzes zu verwenden?


@TGGC: es scheint mir nicht so, als wäre der DS Cardridge eine Kopierschutzfunktion zugesprochen wurden, weil sie eine sehr ungewöhnliche Form bzw. einen sehr ungewöhnlichen Aufbau hat, sondern weil diese eine andere Art von Kopierschutz hat.

Doch, der Kopierschutz besteht auch aus Form, hat aber weitere Aspekte.

Zitat

Dabei werden die Nintendo DS Spiele ausschließlich auf speziellen, nur für die Nintendo DS passenden Speichermedien angeboten (die „Nintendo DS Card”). Diese speziellen Karten können in den Slot — 1 Schacht der Nintendo DS Konsole eingeschoben werden, so dass die Nintendo DS die Daten auslesen und das Spiel abspielen kann. Die Nintendo DS Kar­ten sind auf dem Markt nicht erhältlich und werden nur von Nintendo hergestellt. Kein anders Gerät als die Nintendo DS kann sie abspielen. Dabei erschöpft sich das spezielle Kartenformat der Nintendo DS Spiele nicht in den äußeren Abmessungen der Spielkarten.

(http://openjur.de/u/31700.html)

BlueCobold

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20

08.02.2013, 06:33

Das sagte ich ja auch bereits. Ein Kopierschutz ist eine technische Maßnahme, die ohne entsprechend dafür konzipierte Geräte das Auslesen unmöglich macht. Genau deswegen gibt es ja auch das Gerichtsverfahren.

Zu den ROMs: Wenn ich zB eine N64 und eine Zelda OoT habe und ich mir dan neinen Emulator und die ROM sauge und damit spiele, kann es doch eigentlich nicht illegal sein, da ich ja die Sachen auch legal besitze.
Kann eben doch. Besitz des Originals ist KEINE Kopiererlaubnis. Und eine Upload/Download-Erlaubnis erst recht nicht.

zum Kopierschutz: Man darf für sich selbst (soweit ich das weiss) Kopien anlegen. Es könnte ja zB sein, dass der Datenträger zerstört wird, aber ich habe mir die Musik, das Spiel oÄ ja gekauft.
Auch dazu wurde schon einiges gesagt. Du darfst es nicht, falls dabei ein Kopierschutz umgangen werden muss. Musik darf nicht kopiert werden, wenn dabei ein Kopierschutz gebrochen werden muss. Da Spiele Musik enthalten, bleibt maximal eine Grauzone, im logischen Fall jedoch ein klares: Nein, Du darfst es nicht.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlueCobold« (08.02.2013, 06:39)


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