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babelfish

Alter Hase

  • »babelfish« ist der Autor dieses Themas

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1

19.01.2011, 16:33

Fragen zum Named-User-Lizenzmodell

Hallo!

Wir planen einige Anwendungen z.B. auf einem Terminal Server zu installieren, um sie nicht immer lokal installieren zu müssen.
Unter den Programmen befinden sich auch solche, welche nur in beschränkter Anzahl lizenziert wurden.

Hier ein Ausschnitt aus den Lizenzbestimmungen von Adobe Photoshop CS3 als Beispiel

Zitat von »"Lizenzbestimmungen Photoshop CS3"«

2.1 Allgemeine Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf der zulässigen Anzahl
kompatibler Computer zu installieren und zu nutzen, wenn Sie eine gültige Seriennummer für jede Kopie
bei entsprechender Aufforderung durch die Software eingeben.
2.2 Verbreitung vom Server. Sie dürfen ein Abbild der Software auf einem Dateiserver (mehreren
Dateiservern) innerhalb Ihres internen Netzwerks installieren, um die Software auf Computer innerhalb des
gleichen internen Netzwerks zur Verwendung gemäß Ziffer 2.1 herunterzuladen und auf diesen zu
installieren.
2.3 Serververwendung. Sie dürfen die Software auf einem Dateiserver (mehreren Dateiservern) innerhalb
Ihres internen Netzwerks lediglich zum Zweck der durch eine Einzelperson initiierten Verwendung der
Software von einem Computer innerhalb desselben internen Netzwerks gemäß Ziffer 2.1 installieren. Die
gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer), die die Software auf den
Dateiservern eines Computers verwenden können, darf die zulässige Anzahl nicht überschreiten.

Die vorstehenden Bestimmungen gestatten es Ihnen beispielsweise nicht, die Software zu installieren oder
auf die Software (direkt oder über Befehle, Daten oder Anweisungen) wie folgt zuzugreifen:
(i) von oder an einem anderen Computer, der nicht Teil des internen Netzwerks ist,
(ii) für die Ermöglichung von Web-Hosted-Arbeitsgruppen oder öffentlich zugänglichen Dienstleistungen,,
(iii) durch Nutzer, die zur Verwendung, zum Herunterladen, zur Vervielfältigung oder zur anderweitigen Nutzung der Funktionen der
Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt sind,
(iv) als Komponente eines Systems, Ablaufplans oder Dienstes, der mehr als der zulässigen Anzahl an Nutzern zugänglich ist, oder
(v) für Tätigkeiten, die nicht durch einen Einzelbenutzer initiiert werden (z. B. automatische Serververarbeitung).

Quelle: http://www.adobe.com/products/eulas/pdfs…060817_1651.pdf

Aus diesem entnehme ich, dass es sich wohl um ein Named-User-Lizenzmodell handelt.
Wie flexibel ist man da?

Wir haben für das Photoshop nur eine Lizenz.
Beim Austritt eines Mitarbeiters ist es sicher möglich, eine bestehende Lizenz weiter zu verwenden.
Können wir da aber auch ohne Austritt einfach die Anwendung neu aktivieren, (abmelden, anmelden) und nur einen anderen Benutzer dafür berechtigen?

Bei einem Concurrent Modell wäre es wohl kein Problem, da man die gleichzeitige Nutzung einfach einschränken könnte...


Danke schonmal im Voraus :D

Beneroth

Alter Hase

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2

19.01.2011, 22:58

Heyo Babel!

den ausschnitt hier klingt für mich also eher nach concurrent als nach named user.

Named user wäre doch wenn es heissen würde "Diese Lizenz gehört Hans Müller Adresse X"

Kann gut sein das es bei Photoshop beides gibt, für Privatanwender und für Firmen.
Aber viele oder gar die meisten Firmen die Photoshop verwenden sind eher klein,
da wirds sicher eine brauchbare Lizenz geben für euch.

xardias

Community-Fossil

Beiträge: 2 731

Wohnort: Santa Clara, CA

Beruf: Software Engineer

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3

20.01.2011, 08:40

Ich denke das einfachste wäre es einfach mal bei Adobe anzurufen und nach zu fragen. Dann wirst du eine klare Antwort bekommen.

+69 500 718 55

http://www.adobe.com/de/aboutadobe/contact.html

babelfish

Alter Hase

  • »babelfish« ist der Autor dieses Themas

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4

20.01.2011, 17:27

Danke für die Rückmeldungen

@Beneroth
Es geht mir vorallem um diesen Satz

Zitat

Die gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer), die die Software auf den
Dateiservern eines Computers verwenden können, darf die zulässige Anzahl nicht überschreiten.

Das spricht ja eindeutig gegen das concurrent modell?

@xardias
Werde ich morgen machen, ist vermutlich wirklich das einfachste ^^"

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