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babelfish

Alter Hase

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11

17.02.2009, 21:50

Ja, aber das betrifft glaub ich nur Beiträge die sich auf einen speziellen Fall beziehen. Da er hier aber Allgemein gefragt hat sehe ich keine Probleme (War glaub ich im Musiker Board auch das gleiche).

drakon

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12

17.02.2009, 21:59

Zitat von »"K-Bal"«


Also im Musiker-Board werden da regelmäßig Topics mit Verwarnung geschlossen, deswegen hab ich mir das so gedacht.


Das könnte eine Forenregel sein.. oder auch einfach, weil vlt. viele Musiker ständig danach fragen und sich dann Hoffnungen machen, weil ein paar Mist erzählen..
Wenn das ein Gesetz (zumindest in der Schweiz) wäre, dann würde ich mich zutiefst in meinen Freiheitsrechten geraubt fühlen.. ;)

13

17.02.2009, 22:06

Vorsicht ist sicher angebracht.
(mal ganz abgesehen von den Abmahner-Rotzlöffeln)

Siehe Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Interessant ist in diesem Zusammenhang § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
fka tm

K-Bal

Alter Hase

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14

17.02.2009, 22:06

Zitat von »"babelfish"«

Ja, aber das betrifft glaub ich nur Beiträge die sich auf einen speziellen Fall beziehen. Da er hier aber Allgemein gefragt hat sehe ich keine Probleme (War glaub ich im Musiker Board auch das gleiche).


Ja, ich erinnere mich dunkel ;)

the[V]oid

Alter Hase

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15

17.02.2009, 22:17

Hmm, ist jetzt zwar OT, aber wie unterscheidet man jetzt eigentlich Speziallfall von nicht-Speziallfall? Ich finde das lässt sich garnicht trennen O_o Was macht eine "hypotetisch" geschilderte Situation "speziell"?
<< an dieser Stelle ist eine Signatur verstorben >>

drakon

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16

17.02.2009, 22:28

Zitat von »"TrikkieMikkie"«

Vorsicht ist sicher angebracht.
(mal ganz abgesehen von den Abmahner-Rotzlöffeln)

Siehe Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Interessant ist in diesem Zusammenhang § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen


Gut dass ich in der Schweiz wohne. :p
Und im übrigen ist der Artikel sowas von verwaschen.. Da kannst du praktisch alles rundherum Schiffen.. :roll:

17

17.02.2009, 22:30

Imo sollte man Raubkopien in keiner Art und Weise unterstützen, selbst wenn man eine Gesetzeslücke gefunden haben sollte.
Besonders in einem Programmierforum, wo die meisten doch selber virtuelles, geistiges Eigentum schaffen, versteh ich nicht ganz, wie Leuten die Reche dritter so egal sein können.
Lieber dumm fragen, als dumm bleiben!

Beneroth

Alter Hase

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18

17.02.2009, 22:36

Zitat von »"TrikkieMikkie"«

Vorsicht ist sicher angebracht.
(mal ganz abgesehen von den Abmahner-Rotzlöffeln)

Siehe Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Interessant ist in diesem Zusammenhang § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen


hm, Super Seite, danke fürs Raussuchen TrikkieMikkie! :)

(btw, hast du vielleicht noch eine zu allen deutschen gesetze zu hand, also deutsche gesetzesbücher online (offiziell), so à la admin.ch ?)

back2rechtsberatung:

Zitat von »"§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen"«


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) 1Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. 2Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.



ich würde sagen Rechtsberatung in einem Forum geht unter "unentgeltliche Rechtsdienstleisung innerhalb familärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen", Knackpunkt wäre "nachbarschaftliche Beziehung", falls das irgendwo definiert ist bzw. die erforderliche "enge persönliche Beziehung" die ja in einem Forum je nach Person wohl unterschiedlich ist. Sprich wenn Task-Manager ein einigermassen enger Freund von mir ist darf ich ihm unentgeltlich ne Rechtsberatung geben auch wenn ich keine Ahnung habe. ( :?: :badgrin: ) Wenn andere dass auch lesen ist das wohl dann nicht Gegenstand dieses Gesetzes, da die Beratung ja wohl nur an den Fragesteller ging.

Kein Gewähr dafür, aber dies sagt mir mein gesunder Menschenverstand.

In der Schweiz (d.h. auf admin.ch) habe ich nichts gefunden was irgendwie die Rechtsauskunft einschränkt, aber ich werde bei Gelegenheit mal meinen Rechtslehrer und einen Jura-Student den ich kenne fragen und dann die Ergebnisse hier ausgeben.

Sonst, liebe deutschen Kollegen, schreibt mir doch eure Rechtsauskünfte per PM oder Mail oder sonstwas, und ich werde sie an die jeweilige Zielperson weiterleiten bzw. posten, wenn ihr das nach eurem Recht nicht dürft ;)

back2topic:

ich (nicht rechtsgelehrt) denke...
1) nein
2) grauzone, je nach gericht anders, allerdings können dich manche kläger (abmahnfritzen juhui) auch runieren durch Gericht selbst wenn du nachher nen freispruch kriegst
3) in der schweiz meines wissens nicht illegal, in DE sehr wahrscheinlich schon
4) anscheinend nicht, hängt wohl davon ab ob du genügend kohle hast dass sich niemand getraut dich anzuklagen und ob du schnell reagierst wenn der urheberrechts-eigentümer sich bei dir meldet oder du sonstwie erfährst dass du illegal etwas zu verfügung stellst (die inhalte sind ja nicht illegal, nur dass du sie verbreitest ist illegal).


Zitat von »"Jonathan_Klein"«

Imo sollte man Raubkopien in keiner Art und Weise unterstützen, selbst wenn man eine Gesetzeslücke gefunden haben sollte.
Besonders in einem Programmierforum, wo die meisten doch selber virtuelles, geistiges Eigentum schaffen, versteh ich nicht ganz, wie Leuten die Reche dritter so egal sein können.

Wo war hier in diesem Thread irgendwo davon die Rede dies zu unterstützen?
Mich interessiert vielleicht auch die Rechtslage zu Mord, ohne dass ich gleich einen Begehen will.

Ich möchte dich ebenfalls darauf hinweisen dass "Raubkopie" ein Euphemismus ist, Urheberrechtsverletzungen wäre länger aber um einiges passender und juristisch richtig.

Was die Spielindustrie angeht muss sie lernen trotz Urheberrechtsverletzungen weiter zu existieren, diese sind faktisch nicht total zu kontrollieren und zu verhindern, ausser meine düstersten Träume zu Internetzensur und Überwachungsstaaten werden wahr.
Macht Euer Spiel so gut dass es dem Käufer mehr bringt als dem Warez-Sauger, und so gut dass es auch gekauft wird. Oder gleich online, dann muss das Spiel aber gut sein weil viel Gratis-Konkurenz.

Edit: Absatz an Jonathan_Klein hinzugefügt und Rechtschreibfehler entfernt.

drakon

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19

17.02.2009, 22:41

Zitat von »"Beneroth"«


ich würde sagen Rechtsberatung in einem Forum geht unter "unentgeltliche Rechtsdienstleisung innerhalb familärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen", Knackpunkt wäre "nachbarschaftliche Beziehung", falls das irgendwo definiert ist bzw. die erforderliche "enge persönliche Beziehung" die ja in einem Forum je nach Person wohl unterschiedlich ist. Sprich wenn Task-Manager ein einigermassen enger Freund von mir ist darf ich ihm unentgeltlich ne Rechtsberatung geben auch wenn ich keine Ahnung habe. ( :?: :badgrin: ) Wenn andere dass auch lesen ist das wohl dann nicht Gegenstand dieses Gesetzes, da die Beratung ja wohl nur an den Fragesteller ging.


Das habe ich genau auch gemeint. Ein "oder ähnlich" in einem Gesetz lässt sehr viel Spielraum.. Was heisst nachbarschaftliche Beziehung?! - Ich habe Nachbarn, mit denen ich nie ein Wort rede oder gar nicht kenne.. Von dem her dürfte ich jedem hier Rechtsauskünfte unter "nachbarschafts-ähnliche Beziehung" geben...

Beneroth

Alter Hase

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20

17.02.2009, 22:46

Zitat von »"drakon"«


Das habe ich genau auch gemeint. Ein "oder ähnlich" in einem Gesetz lässt sehr viel Spielraum.. Was heisst nachbarschaftliche Beziehung?! - Ich habe Nachbarn, mit denen ich nie ein Wort rede oder gar nicht kenne.. Von dem her dürfte ich jedem hier Rechtsauskünfte unter "nachbarschafts-ähnliche Beziehung" geben...

Darfst Du sowieso da für dich wohl eher Schweizer Recht gilt als Deutsches :)

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