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LInsoDeTeh

Treue Seele

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11

20.07.2017, 19:58

Nein, die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist exakt dieselbe, da kommt auch sonst keine Gebühr dazu.

Erzähl das mal dem Gewerbeamt in unserer Stadt ;-) Ausgedacht habe ich mir das ganz sicher nicht.

David Scherfgen

Administrator

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12

20.07.2017, 20:00

Nein, die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist exakt dieselbe, da kommt auch sonst keine Gebühr dazu.

Erzähl das mal dem Gewerbeamt in unserer Stadt ;-)

1. Du meldest dein Gewerbe an und zahlst die Gebühr X.
2. Erst nachher musst du doch überhaupt das Formular abgeben, auf dem du angibst, ob du die Kleinunternehmerregelung willst oder nicht. Das kann gar nicht mehr kosten.

LInsoDeTeh

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13

20.07.2017, 20:03

Das wird dann scheinbar je nach Stadt anders geregelt.
Bei uns ist das ein Unterschied von 200€ und zudem noch abhängig vom Gewerbetyp/Branche. Glaubst du, ich denke mir sowas aus? Ich habe den ganzen Mist doch selber durchgemacht letztes Jahr.

David Scherfgen

Administrator

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14

20.07.2017, 20:06

Nachtrag: Ich denke, ich weiß jetzt worin das Missverständnis gelegen hat. Es gibt wohl den Begriff des Kleingewerbes. Das heißt, dass nur eine Person verantwortlich dafür ist. Das ist aber unabhängig von der Kleinunternehmerregelung. Da kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Kleingewerbe billiger bei der Anmeldung ist. Aber du wärst nicht gezwungen gewesen, dich für die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden.


--- Alter Text ---

Ich denke natürlich nicht, dass du dir das ausgedacht hast, aber es erscheint mir völlig abwegig, denn die Kleinunternehmerregelung hat mit dem Gewerbeamt (da, wo du anmeldest und die Gebühr bezahlst) gar nichts zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ist Sache des Finanzamts. Ich denke eher, dass es da ein Missverständnis gab. Oder die wollten dich verarschen. Laut Website kostet die Gewerbeanmeldung in Essen (falls dein im Forum angegebener Wohnort stimmt ;)) nämlich nur 20 €.

Das läuft normalerweise so: Du gehst zur Stadt und meldest dein Gewerbe an, das kostet eine Gebühr. Anschließend schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zu. Erst dann, beim Ausfüllen dieses Fragebogens, entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung willst oder nicht. Daher ist es mir unerklärlich, wie eine Stadt überhaupt die Gebühr davon abhängig machen will, denn die Gebühr zahlst du, bevor du dich dafür oder dagegen entscheidest.

Generell kannst du dich ja auch später noch dafür oder dagegen entscheiden - du kannst "beliebig" oft hin und her wechseln. Würde die Stadt also dreisterweise echt sagen "Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, dann kostet es 200 € mehr!", dann sagst du einfach "OK, ich verzichte nicht darauf!", verzichtest aber später beim Ausfüllen des Formulars trotzdem darauf.

Thoran

Alter Hase

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15

21.07.2017, 09:50

Ich würde dir erst mal nicht empfehlen, eine UG zu gründen

Darf ich Dich fragen, warum? Siehst Du da bestimmte Nachteile? (Auch wenn das für den OP momentan nicht von Belang ist)

Ich sehe da den Vorteil, dass die private Haftung des Gesellschafters und die Haftung des Geschäftsführers nach GmbH-Gesetz zunächst einmal ausgeschlossen ist.
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David Scherfgen

Administrator

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16

21.07.2017, 12:00

Ich würde dir erst mal nicht empfehlen, eine UG zu gründen

Darf ich Dich fragen, warum? Siehst Du da bestimmte Nachteile? (Auch wenn das für den OP momentan nicht von Belang ist)

Ich sehe da den Vorteil, dass die private Haftung des Gesellschafters und die Haftung des Geschäftsführers nach GmbH-Gesetz zunächst einmal ausgeschlossen ist.

Man zahlt Körperschaftssteuer und muss von vornherein die kompliziertere doppelte Buchführung und Jahresabschlüsse machen. Außerdem musst du Rücklagen bilden. Das mit der Haftung kann natürlich je nach dem, was man tut, relevant sein.

17

21.07.2017, 15:30

Was heißt denn "Jahre"?
Wenn das nicht Vollzeit ist, dann kann man auf sowas keine Rechnung aufbauen.

Was viele hier offensichtlich nicht verstehen: auch ohne Gewerbeanmeldung ist man ganz normal steuerpflichtig. Steuerrecht != Gewerberrecht.
Das schlimmste, das dir passieren kann ist, dass dir deine Stadt ein kleines Bußgeld wegen verspäteter Gewerbeanmeldung schickt. Vorausgesetzt du versteuerst das über deine Steuerklärung.

Zitat

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer musst du nicht zahlen, wenn du sonstige Leistungen an ein ausländisches Unternehmen erbringst (in diesem Fall Valve).

Die zahlst du so oder so. Ob valve die jetzt vom Betrag abzieht oder du sie selbst über eine tax exempt order abführt, spielt oft keine Rolle. Wobei die stores da natürlich ihre Verfahren nutzen und die Steuern direkt abführen.
Apple zahlt sie von ihren 30% direkt, google schlägt sie z.B. einfach auf den Gesamtpreis oben drauf.

Zitat

von vornherein die kompliziertere doppelte Buchführung und Jahresabschlüsse machen

Was ist daran im digitalen Zeitalter kompliziert? Man nehme ein ERP-System und automatisiert alles. Lässt seinen Steuerberater drüber schauen, fertig. Für eine 1-Mann GmbH ohne Arbeitnehmer, Sozialsteuern und co ist da nicht viel kompliziert.
Die Körperschaftssteuer ist auch nicht so schlimm. Bei einem Einzelnunternehmen läufts über die Einkommenssteuer. Da sind mal ratzfatz 35%+ weg.
Körperschaftssteuer + Abgeltungssteuer kommt aufs gleiche raus, wenn man diesen Weg geht.
Man kann sich auch als Geschäftsführer selbst einstellen, ein Gehalt in Höhe des geschätzten Gewinns geben -> 0% Körperschaftssteuer, weiterhin staatliche versichert, da offiziell Arbeitnehmer (besonders sinnvoll bei Steuererleichtungen, also verheiratet, Kinder..; ansonsten halt die Frau die Steuerklasse wechseln lassen und doppelt abkassieren).

Zitat

Wenn du z. B. einen Server mietest, um dein Spiel zu hosten, und der Hoster dir eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer ausstellt, dann bekommst du diese 19% vom Finanzamt zurückerstattet.

Die Umsatzsteuer ist nie "Kosten" für den Unternehmer. Die zahlt der Endverbraucher. Gibt es keinen, kann das Unternehmen diese als Vorsteuer zu 100% wieder zurück holen. Das kann jedes Unternehmen, nicht nur Kleinunternehmen.

Gerade wenns um GmbH und co geht haben hier sicher die wenigsten Ahnung und liefern die typischen vorurteilsbehaftete Plattitüden aus ihrer Schulzeit.. Lass dir diesen Weg nicht madig machen, wenn du das Stammkapitel stemmen kannst (welches ja nicht verloren ist) und du dich natürlich auch entsprechend auskennst. Tatsächlich bleibt rechnerisch oft mehr übrig als über die Einkommenssteuer. Schlau versteuert kann man die Last auf rund 25% drücken. Mach das mal mit der Einkommenssteuer.

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »ventrix« (21.07.2017, 16:00)


David Scherfgen

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18

21.07.2017, 16:30

Die Umsatzsteuer ist nie "Kosten" für den Unternehmer. Die zahlt der Endverbraucher. Gibt es keinen, kann das Unternehmen diese als Vorsteuer zu 100% wieder zurück holen. Das kann jedes Unternehmen, nicht nur Kleinunternehmen.

Du hast mich genau falsch herum verstanden. Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, der kann das eben nicht! Bei der Kleinunternehmerregelung wirst du in dieser Hinsicht wie ein Nichtunternehmer behandelt.

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