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11

21.04.2017, 13:29

Ich dachte immer das Fan-Projekte erlaubt sind. Auch wenn sie original Content enthalten.
Weil es ja auch viele andere Fan-Projekte gibt die sich z.B. Star Trek, He-Man, Metroid oder Wing Commander nennen.

Jetzt weiß ich natürlich nicht ob die sich damals alle explizit die Erlaubnis dazu geholt haben.
So lange keine Gelder fließen interessierts doch niemanden. Da rum geht es ja lediglich.

Edit: Wobei man natürlich auch sagen kann "Wir verklagen dich, weil du auf unsere Kosten Erfolg erworben hast".

David Scherfgen

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12

21.04.2017, 13:41

So lange keine Gelder fließen interessierts doch niemanden. Da rum geht es ja lediglich.

Das ist zu kurz gedacht. Ein schlechtes Spiel, das sich z.B. irgendwas mit "Pokémon" nennt, kann die Marke negativ beeinflussen, weil die Leute denken könnten, dass es sich um ein offizielles Spiel handelt.

13

21.04.2017, 13:58

Oder so beeinflussen dass ein anderes Pokémon Projekt von den lizensierten Entwicklern weniger gespielt/gekauft wird weil das fan Projekt dann eher aufgegriffen wird.

Das fan Projekt kann ja auch besser sein und ist dann ein Konkurrenzprodukt.

14

21.04.2017, 14:04

Ja gut, das stimmt, da habe ich tatsächlich zu kurz gedacht.
Image, ein wichtiger Aspekt!

Lares

1x Contest-Sieger

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15

22.04.2017, 10:58

Ich dachte immer das Fan-Projekte erlaubt sind. Auch wenn sie original Content enthalten.
Weil es ja auch viele andere Fan-Projekte gibt die sich z.B. Star Trek, He-Man, Metroid oder Wing Commander nennen.


Gerade bezgl. Metroid gab es erst Probleme zwischen Nintendo und dem Entwickler eines Fanprojekts. Das Projekt hieß AM2R (Another Metroid 2 Remake) und war eine Komplettmodernisierung des alten Gameboy-Spiels für PC. Kaum war das Projekt fertig und öffentlich verfügbar, wollte Nintendo, dass der Entwickler den "Vertrieb" des Spiels einstellt. Mit Pokemon-Fangames gab es übrigens auch schon Probleme (Pokemon Uranium oder so).

Nimelrian

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16

22.04.2017, 15:43

Grundsätzlich gilt bei sowas: Kündige nichts an, bis es fertig ist. Dann hast du eine Version im Umlauf und Nintendo kann nicht wirklich etwas dagegen machen. Du nimmst dann deinen Downloadlink wieder runter und fertig.
Ich bin kein UserSideGoogleProxy. Und nein, dieses Forum ist kein UserSideGoogleProxyAbstractFactorySingleton.

Schorsch

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17

22.04.2017, 16:16

Grundsätzlich gilt bei sowas: Kündige nichts an, bis es fertig ist. Dann hast du eine Version im Umlauf und Nintendo kann nicht wirklich etwas dagegen machen. Du nimmst dann deinen Downloadlink wieder runter und fertig.

Ob das so sinnvoll ist. Klar, sobald so ein Spiel mal im Netz ist ist es schwer bis unmöglich dafür zu sorgen das Spiel wieder raus zu kriegen, solltest du aber gegen ein Copyright verstoßen haben kriegen sie dich trotzdem dafür dran.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

Nimelrian

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18

22.04.2017, 16:59

Das hängt ganz davon ab, wie anonym man das ganze hält.
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Schorsch

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19

22.04.2017, 18:01

Das hängt ganz davon ab, wie anonym man das ganze hält.

Ich denke die Richtung der Diskussion brechen wir hier an der Stelle ab. Wir müssen hier nicht zum Verstoß gegen Gesetze aufrufen.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

Nimelrian

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20

22.04.2017, 18:11

Jup, weiter fortsetzen wollte ich das ganze sowieso nicht. Habe ja nur die aktuelle Herangehensweise an solche Projekte geschildert ;)
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