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1

11.11.2015, 10:28

Rechtliche Frage: Darf man ein bekanntes Spiel als app programmieren?

Hi!
Ich habe eine rechtliche Frage: Darf man ein bekanntes Spiel als app programmieren oder muss man sich dazu die Erlaubnis des Spieleerfinders holen? Beispiel: Dürfte man eine Monopoly-App machen und vermarkten? Es gibt zahlreiche Yatzee-apps, haben die App-Entwickler dazu die Erlaubnis des Spieleverlags gebraucht?
(Umgekehrte Idee: Macht es Sinn, ein Spiel, das sich sowohl als Brettspiel als auch als app eignet, zuerst als Brettspiel bei einem bekannten Verlag herauszugeben?)
Bin gespannt auf Antworten!

Sylence

Community-Fossil

Beiträge: 1 663

Beruf: Softwareentwickler

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2

11.11.2015, 10:31

Spielideen lassen sich nicht schützen. Namen, Grafiken und Sounds allerdings schon.

David Scherfgen

Administrator

Beiträge: 10 382

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3

11.11.2015, 11:07

Was du auf keinen Fall tun solltest ist das Spiel so zu nennen wie das Original. Beim Beispiel von Monopoly könnte es auch problematisch sein, dieselben Straßennamen zu verwenden. Spielfiguren darfst du auch nicht übernehmen.

4

11.11.2015, 11:25

Auch die Spielmechanik sollte am besten gewisse Unterschiede aufweisen. Einfach allen Spielelementen eine andere Grafik und einen anderen Namen verpassen reicht nicht.
Zumindest im US-amerikanischen Raum gibt es zum Beispiel folgenden Fall: http://sunsteinlaw.com/bears-beat-yetis-…eo-game-clones/

Das mag bei Brettspielen evt. sogar noch problematischer sein, da die Verlage hier recht empfindlich sind. Außerdem ist es den Spieleerfindern gegenüber unfair! Ich weiß zum Beispiel von einigen Fällen in denen in Second Life verschiedene Gesellschaftsspiel-Nachbauten unautorisiert verkauft wurden. Soweit ich mich erinnere wurde das ganze meist so gelöst, dass die virtuellen Varianten Werbung für Original-Spiele machen bzw. die eigentliche Autorenschaft entsprechend anerkennen, aber jeder Fall hätte auch in einem Rechtsstreit enden können.

Auf der anderen Seite werden die Brettspielwelt-Betreiber von Spieleverlagen bezahlt, damit dort virtuelle Varianten ihrer Spiele gespielt werden können. Vielleicht kannst Du ja einfach eine offizielle Erlaubnis einholen. Wenn Du damit Geld verdienst, musst Du natürlich damit rechnen auch etwas an die eigentlichen Autoren abzugeben.

Bzgl. Kniffel ist das hier ganz interessant: http://www.techrepublic.com/blog/softwar…in-google-play/

Die meisten praktisch direkten Klone sind urheberrechtlich wahrscheinlich problematisch.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (11.11.2015, 11:32)


5

11.11.2015, 12:05

Danke für eure Antworten

Ich habe nicht vor, was Bekanntes zu kopieren. War mehr eine theoretische Frage.
Worum es mir geht: Ich habe ein Brettspiel erfunden und überlege, ob ich das als App oder/und bei einem Verlag als Brettspiel realisieren soll. Wäre eine App besser geschützt, wenn es schon ein entsprechendes Brettspiel (an dem ich Copyright habe) gäbe?

Mabenan

Frischling

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6

11.11.2015, 12:36

Das kommt kannst drauf an wer hinter der jeweiligen Realisierung steckt wenn du einen gorßen Verlag für dein Brettspiel findest wir der natürlich helfen dein Spiel zu schützen da es ja in seinen interresse liegt bei einer App muss(bzw. sollte) sich der Publisher um die Sicherung des Copyrights kümmern.

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7

06.01.2016, 01:08

Spielideen lassen sich nicht schützen. Namen, Grafiken und Sounds allerdings schon.
Bloße Spielideen sind nicht geschützt, Spielregelwerke ausreichender Schöpfungshöhe sind hierzulande durch geltendes Urheberrecht geschützt. Siehe auch meinen Artikel auf http://www.reich-der-spiele.de/specials/…werken-Aussagen

BlueCobold

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8

06.01.2016, 06:49

Ich werfe mal noch folgendes ein:
http://sunsteinlaw.com/bears-beat-yetis-…eo-game-clones/

Da kann man definitiv nicht mehr sagen, dass Ideen allein nicht schützbar sind. Das Urteil da geht eindeutig gegen Game-Clones.
(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich persönliche Auffassung)
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Schorsch

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9

06.01.2016, 10:34

War die Anfangsfrage des TE evtl noch abstrakt ist spätestens die Foglefrage in Kommentar 5 schon sehr speziell auf seinen Fall hin zugeschnitten. Das kann ganz böse ins Auge egehen für den Betreiber hier, respektive David

Hier wird ja aber keine Rechtsberatung gegeben sondern lediglich eine Meinung eingeholt. Es wäre mir zumindest neu wenn das illegal wäre. Und dass David für irgendwelche Kosten haften sollte wäre mir auch neu. Wenn sich der TE bei einem Rechtsstreit auf dieses Forum berufen würde würde zumindest ich mit meinem Halbwissen davon ausgehen dass er selbst damit auf die Nase fällt und nicht der Admin haftet. Immerhin wird hier nirgendwo behauptet dass wir Rechtsberatung in irgendeiner Form geben. Ansonsten könnte man das Problem auf ziemlich viele andere Dinge übertragen.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

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10

06.01.2016, 12:40


Ich werfe mal noch folgendes ein:
http://sunsteinlaw.com/bears-beat-yetis-…eo-game-clones/

Da kann man definitiv nicht mehr sagen, dass Ideen allein nicht schützbar sind. Das Urteil da geht eindeutig gegen Game-Clones.

Das Problem mit dem Schutz von 'Ideen' besteht darin, dass unter 'Idee' Unterschiedliches verstanden wird:

1. Idee = Der Geistesblitz, der einzelne Gedanke, z.B. "Mann tauscht seinen Goldhamster gegen den Berliner Fernsehturm ein".
Das ist eine originelle, gleichwohl nicht schützbare Idee für eine Geschichte. Jeder darf eine Geschichte schreiben, die auf dieser Idee beruht.

2. Idee = Der nichtmaterielle Gehalt eines Werkes, zu dem u.a. die konkrete Handlung der Figuren an den konkreten Orte gehören.
'Laras Tochter', die unautorisierte Fortsetzung des Romans 'Doktor Schiwago' musste vom Markt, weil sie Urheberrechte an dessen Original verletzte. Denn Pasternak hat durch seine Figuren und Handlung etwas Ideelles geschaffen, das urheberrechtlich geschützt ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Unterschied oftmals nicht ganz klar ist und auch nicht, wann die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist. Und bei Brettspielen kommt der Handlung, dem Spielablauf mit seinen taktischen Möglichkeiten, oftmals eine größere Bedeutung bei, als den konkreten Figuren und Orten. Die Spannung des Spiels ergibt sich daraus, wie die Handlungsalternativen der Spieler angelegt sind. Das ist schwer greifbar, zumal in manchen Fällen, kleine Änderungen an einem Regelwerk einen großen Effekt auf das Werk haben können. Ein Spielregelwerk ist nicht immer, aber oft mehr als eine bloße Idee.

Was das Urteil betrifft, so bezieht es sich auf angelsächsische Copyright, das den Urheber generell weniger schützt als das deutsche (und kontinentaleuropäische) Urheberrecht.

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